Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf man mit seinem Roller schneller fahren so 80 km/h,wenn man einen Auto Führerschein besitzt?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein regulärer Autoführerschein entspricht der Klasse "B" und schließt die Klassen "M", "S" und "L" ein.

    Die Klasse "M" erlaubt Kleinkrafträder bis 50km/h zu fahren.

    Ein Roller mit bauartbestimmten 80km/h entspricht aber der Klasse für Leichtkrafträder "A1" (ab 16) und ist somit nicht mit dem Autoführerschein zu betreiben.

    Fährt ein Fahrzeug schneller als seine bauartspezifische Höchstgeschwindigkeit (also ein "frisiertes" Fahrzeug), so ist es im Straßenverkehr nicht zulässig - eingezogene Fahrzeuge dieser Art dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers von der Polizei zur Verschrottung freigegeben werden.

    Ist ein Fahrzeug bauartspezifisch für 80km/h ausgelegt, aber nachträglich gedrosselt, um mit Klasse "M" (und Versicherungsnummer) gefahren werden zu dürfen, so ist nach einer Entfernung der Drosselung wieder Klasse "A1" so wie entsprechende Zulassung (KFZ-Nummernschild) nötig um es zu betreiben.

    Also ein Autoführerschein "B" hilft dir dies bezüglich gar nichts, du brauchst dafür einen Führerschein für Leichtkrafträder "A1" oder einen Motorradführerschein "A" (welcher "A1" einschließt)

    Übersicht der Führerscheinklassen findest du hier:

    http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklass...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Roller so manipuliert ist, daß er schneller fährt als eingetragen ist, verlierst Du sowieso die Betriebserlaubnis, weil ja z.B. die Bremsen nicht für diese Geschwindigkeit gebaut sind. Dann hast Du auch keinen Versicherungsschutz und wenn Du bei einer Kontrolle erwischt wirst, kostet das richtig Kohle und unter Umständen darfst Du dann vorerst keinen PKW-Führerschein machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ich mir denke, darf man mit einem Auto Führerschein, bis 125 Kubik fahren.

    Jedoch muss das Fahrzeug dafür ausgelegt sein. Du darfst also nicht einen 50er Roller schneller machen. Wenn man dich damit kriegt, zahlst du Strafe. Das hat was mit Sicherheit zu tun, weil das Material einfach danach ausgelegt ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie Autoführerschein. Für einen Roller brauchst du Führerschein Klasse A1 oder wie sich der schimpft.

    Also soweit ich weiß nein

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Jain, aber es gibt eine Lösung:

    Mit dem altem (nicht EU) Auto Führerschein und einem Moped der ehemaligen Klasse 4, da gab es keine Geschwindigkeitsbegrenzung - die Dinger fuhren mit 50 ccm locker 110 Kmh, Kreidler mit Wasserkühlung.

    Wenn man diesen Führerschein noch hat, ist es kein Problem,mit einem "Oldtimer" schnell zu fahren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sofern es gesonderte Rollerbestimmungen gibt,hat das nichts mit dem PKW-Führerschein zu tun.

  • Lucky
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt auf die Art des Rollers an! Wenn er ein Versicherungskenzeichen hat, hat er nicht die zulassung dafür und du bracuhst nicht den PKW-Führerschein. Hat er ein Amtliches Kennzeichen, dann im Prinzip schon!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Di die Fahrerlaubnis A1 besitzt und über 18 Jahre alt, dann darfst Du so einen Roller fahren. Schwierig wird es bei dem Gilera GP 800, der in der Spitze so 200 km/h schnell fahren kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ja kannste machen. Und wenn du einen Bootsanhängerführerschein hast, geht es erst richtig los.

    Im Klartext: Ohne Details zum Roller kann ich keine Antwort geben und will ich auch nicht mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn es wäre Versicherungsbetrug!

    Da du trotz Führerschein nur ein Roller-Kennzeichen hast und nur Roller-Versicherungen zahlst, darfst du damit nicht fahren, wenn er schneller ist als erlaubt!!!

    Füherschein hin oder her.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.