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Dringende frage zu ALG2?

Hallo zusammen,

ich und mein Mann haben uns getrennt. Nun bin ich alleinerziehend mit 4 Kindern und muß bis ich eine Arbeitsstelle gefunden habe ALG2 beziehen. Nun zu meiner Frage. Wir haben im August einen Ford Galxy gekauft, den ich wegen den Kindern auch dringend brauche! Darf ich den behalten oder muß ich ihn hergeben?

Update:

Achso, er ist BJ 95, hat 124,231 km und hat uns 3200 Euro gekostet!

Update 2:

Noch was, bitte lasst dumme Bemerkungen, ich bin mit meiner Momentanen Situation weder glücklich noch stolz darauf, diese Hilfe zu empfangen!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Ihr Euch ohne Zoff getrennt habt,dann kann der Ford auf dem Names Deines Ex angemeldet bleiben,und somit gehört er auch nicht Dir.Er hat ihn Dir dann geliehen,als Dauerleihgabe,damit Du diefür Eure gemeinsamen Kinder notwendigen Fahrten und Transporte durchführen kannst.

    Da seit neuester Gesetzeslage der Eintrag im Fahrzeugbrief NICHT mehr automatisch den Besitzer ausweist,kann der Wagen nach wie vor Deinem Ex gehören,und zählt nicht zu Deinem verwertbaren Eigentum,auch wenn Du als Halter eingetragen wirst.

    Bei dem Alter von nunmehr 13 Jahren,und da es sowieso kein Old- oder Youngtimer mit Classikerstatus ist,dürfte das so oder so kein Problem sein.

    PS : ich habe bis jetzt bei meinen Vorrednern noch KEINE dummen Bemerkungen gelesen.Warum also schon den vorauseilenden

    Beleidigten ankündigen ???

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meines Wissens hast du keine Probleme mit einem Fahrzeug das älter als 10 Jahre ist. Preis spielt keine Rolle wenn es nicht ein Rols Royce ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da er ja schon 13 Jahre alt ist und Du eh viel zu viel für die Karre bezahlt hast kannst du ihn sicher behalten aber melden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich darfst Du den Wagen behalten.

    Die Arge möchte Dich gerne zurück im Berufsleben sehen und dies ist ohne Auto kaum möglich.

    Daher hat man dort sogar ein besonderes Interesse daran, daß Du mobil bist.

    Angeben mußt Du ihn. Dir drohen aber keinerlei Nachteile daraus.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da du wegender Kids darauf angewisen bist... würd ich sagen, daß du diesen behalten kannst....

    ABER: Frag deinen Sachbearbeiter und lasse dir das schriftlich geben....Viel Glück in der schwerden Zeit

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kein Kind braucht grundsätzlich ein Auto. Es sei denn, es ist todkrank und braucht einen Rettungswagen.

    Alter und Baujahr interessiert niemanden!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du könntest theoretisch sogar einen Rolls-Royce fahren, er darf nur nicht mehr wert sein als 7.500 Euro. Bei Deinem Wagen dürfte dieser Wert wohl nicht mehr erreicht werden, also musst Du Dir keine Sorgen machen.

    @first_elite_power

    Du liegst grundfalsch.

    Der ARGE geht es eiskalt am Ar.sch vorbei, ob man mobil ist, oder nicht. Wer sich kein Auto leisten kann, hat das eben zu verkaufen, wie Du Dir dann eine Stelle suchen sollst, ist der allmächtigen ARGE sowas von Piepegal..... (weiß ich aus eigener Erfahrung)

  • Der Wert des eigengenutzten Autos darf 5000 Euro nicht überschreiten!

    Wenn das Auto z.B. 6000 Euro an Restwert hätte, werden 1000 Euro als "verwertbares" Vermögen berücksichtigt (Freibetrag Lebensjahre mal 200 Euro plus 750 Euro).

    Da dein Auto den Wert nicht hat brauchst du nicht zu fürchten ,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich darf man wenn man ALG2 oder Hartz IV bezieht einen PKW besitzen, nur angeben musst du das bei der ARGE die für dich zuständig ist!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt drauf an, wie hoch der Wiederverkaufswert wäre. Wenn er über einen bestimmten Grenze liegt, muss erweg und von dem Geld musst du dir einen billigeren kaufen und von dem Restgeld leben.

    Ich nehme aber an, er wird keine 15.000 € wert sein, von daher mach dir keine Sorgen!

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