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H S fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

EURO-PRO: Benachrichtigung über Datenpeicherung (Ohne Hinweis auf Widerspruchsrecht)?

Ein Bekannter hat mir ein Schreiben von EURO-PRO, Ges. für Data Processing mbh gezeigt.

Es enthält den Hinweis, dass seine gespeicherten Daten (Name und Wohnanschrift) nun erstmals übermittelt wurden.

Empfänger seien Einzelhandels-, ...Versicherungs-, Dienstleistungs und sonstige Unternehmen.

EURO-PRO begründet die Zulässigkeit dieser Datenverarbeitung mit der Begründung, "dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich nicht überwiegt".

Ein Hinweis auf Widerspruchsrecht ist in diesem Schreiben nicht enthalten.

Euro-Pro bezieht sein Daten (nach eigener Auskunft auf der Homepage) u.a. von Einwohnermeldeämtern (Umzüge) und von Nachlassgerichten, etc.

Das ist doch ein geschäftsmäßiger Adresshandel oder?

Ist das alles rechtlich in Ordnung?

Müsste denn hierzu nicht zuerst das Einverständnis des Betroffenen eingeholt werden?

Wie kann man sich gegen so etwas wehren?

Welche Möglichkeiten des Widerspruchs hat der Betroffene?

3 Antworten

Bewertung
  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Lies mal hier:

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5...

    insbesondere die Stellungnahme des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (letzter Beitrag).

    "Grundsätzlich ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien an Dritte nach § 29 Abs. 2 BDSG nur dann zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenübermittlung bedarf es nach den Vorschriften des BDSG nicht. Es dürfen nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die z.B. vor einem konkreten Vertragsabschluss stehen und daher Informationen benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Vor allem Versandhandelsunternehmen, Hypothekenbanken und Autovermieter sowie Kaufhäuser, die Ratenkredite mit einer längeren Zahlungsfrist vereinbaren, fragen bei Auskunfteien an."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde die Anschreiben - mit der Bitte um Unterlassung, da dafür kein Einverständniserklärung von meiner Seite vorliegt.

    Sollte wider erwarten eine solche Erklärung vorliegen, widerrufe ich diese hiermit.

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Widerspruchsmöglichkeiten gibt es keine. Es gibt die Möglichkeit, die Firma abzumahnen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu lassen. Wenn sie das nicht tun müsste er eine Unterlassungsklage anstrengen.

    Wenn es darum geht, das sofort durchzusetzen, empfehle ich, beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die der EuroPro die Weitergabe der Daten untersagt.

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