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Was passiert wenn ich mich zu spät ummelde?
Ich wohne jetzt seit Mitte Juni in meiner ersten eigenen Wohnung und habe vor lauter Umzugsstress damals vergessen meinen Zweitwohnsitz hier anzumelden.. Muss ich denn beim Ummelden den Mietvertag vorlegen? Muss ich eine Strafe zahlen?
ich wohne hier nur in der Zeit meiner Ausbildung deswegen möchte ich das als zweitwohnsitz anmelden.
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Bullen stehen vor die Tür, schwerst bewaffnet ....echt nicht lustig!
NACHTRAG/ SCHLAG
Sorry on all .......Dumme Frage dumme Antwort....bei jedem Landeseinwohnermeldeamt zu erfrage auch anonym !
Weiß auch meine Tochter mit 12
- thecoppergirlLv 4vor 1 Jahrzehnt
Keine Panik: Ob Du einen zweiten Wohnsitz hast und wie lange, das bekommt meistens keiner mit. Es sei denn, durch deinen Arbeitgeber.
Du kannst also jederzeit einen zweiten Wohnsitz anmelden. Gib einfach den letzten ersten als Einzugsdatum an. Du könntest ja auch von Juni an im Hotel gewohnt haben?! Nur den Personalausweis mitnehmen. Mietvertrag war bei mir nicht notwendig. Wenn Du allerdings den Mietvertrag vorlegen musst, fliegt auch auf, wie lange du schon dort wohnst. Aber Strafen sind nur im Ausnahmefall zu erwarten, denn Du bist ja noch woanders gemeldet!
Und wenn man Dich als "Erstwohnsitzler" gewinnen will: Dein Lebensmittelpunkt ist der Wohnort Deiner Eltern. Punkt.
So kannst Du auch beim Finanzamt Kosten geltend machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer sich dauernd an seinem Zweitwohnsitzt aufhält, der hat sich geirrt. Es ist gar keiner! In manchen Bundesländern ist der MV bei der Anmeldung notwendig.
Für den ZW wird vermutich kein BuÃgeld fällig!
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 Jahrzehnt
Zumindest in Niedersachsen ist das ein Verstoà gegen das Meldegesetz. Ich kenn aber keinen, der deswegen schon bestraft wurde.
Gruà aus Braunschweich
Johannes
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Einen Mietvertrag musst du schon deswegen nicht vorlegen, weil es keine Verpflichtung gibt, einen Mietvertrag in schriftlicher Form abzufassen. Es wird aber dennoch immer wieder gerne verlangt.
Mit der verspäteten (bzw. bis jetzt unterlassenen) Meldung hast du gegen das Meldegesetz verstoÃen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann (schätzungsweise ca. 30 Euro). Kommt aber auf das jeweilige Amt und den Mitarbeiter an, ob sie dir tatsächlich einen Strick daraus drehen.
Das mit dem Zweitwohnsitz wird wohl nichts. Die Städte und Gemeinden legen groÃen Wert darauf, dass man seinen ersten Wohnsitz anmeldet. Vielerorts muss man sonst eine Zweitwohnungsabgabe zahlen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Verstehe ich jetzt nicht? Du wohnst zum ersten Mal in einer eigenen Wohnung, aber hast dann eine Zweitwohnsitz? Entweder du wohnst dort mehr als 50% deiner Zeit, dann ist es dein Erstwohnsitz und ansonsten kannst du es jederzeit melden, aber noch dieses Jahr. Strafe wirst du nicht zahlen müssen. Du bist nicht die Erste die das vergessen hat oder gar nicht macht.
GruÃ
Franky
- adessaa65Lv 5vor 1 Jahrzehnt
ja deinen mietvertrag musst du mit nehmen
ob du eine strafe bezahlen musst weiss ich nicht
- AliceDasWunderLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn du dauerhaft in der Wohnung lebst (also den gröÃeren Teil der Woche dort wohnst), ist das nicht dein Zweit- sondern dein Erstwohnsitz (wenn du über 18 bist). Nein, du musst deinen Mietvertrag nicht vorlegen, jedoch kann das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, also nimm ihn vorsichtshalber mit. Nein, du musst keine Strafe zahlen, wenn du anderswo gemeldet warst. Personalausweis und Pass nicht vergessen, dort wird der neue Wohnsitz auch eingetragen.