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Unternehmergesellschaft mit juristischer Person als Gesellschafter?

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist ja jetzt da. Kann eine juristische Person Gesellschafter einer UG werden? Oder kann eine haftungsbeschränkte UG ein Gesellschafter einer GmbH & Co. KG werden? Schließlich ist die UG eine eigene "juristische Person" und sollte der GmbH in nichts nachstehen.

Update:

Erste Antworten zeigen, dass es möglich sein müsste. Jedoch: heißt es dann "Musterfirma UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG" ?

Ich kann es mir noch immer nicht ganz vorstellen...

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du meinst die UG als Komplementär der KG ?! Im Gesellschaftsrecht besteht zwar keine Typenfreiheit, aber im Rahmen des numerus clausus, in Verbindung mit der Vertragsfreiheit, können Mischformen gebildet werden. Auch eine UG & Co. KG müsste möglich sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da die Unternehmensgesellschaft (Haftungsbeschränk) genauso wie die GmbH eine juristische Person ist, hat sie eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher auch rechtsgeschäftlich Tätig werden. Dazu gehört auch, dass sie Gesellschafter einer anderen UG oder GmbH werden kann. Ebenso kann eine GmbH Gesellschafter der UG sein, die UG kann auch Aktionär einer Aktiengesellschaft sein, sie kann als Prozesspartei vor Gericht auftauchen etc. pp.

    Quelle(n): § 5a GmbHG nachzulesen unter http://dejure.org/gesetze/GmbHG/5a.html
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