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Besuchsrecht bei 10 Monate altem Baby -?

- wie oft und wie lange? Übernachtungen, ab welchem Alter? Wie habt ihr das vereinbart?

(Trennung in der 10. Schwangerschaftswoche, Vaterschaft anerkannt, alleiniges Sorgerecht, bisher keine Regelung mit JA oder Gericht)

Update:

Ich möchte gern wissen, welche Möglichkeiten des Kontaktes (Häufigkeit, Dauer, ab wann mit Übernachtungen,...) ihr zwischen Vater und Kind vereinbart habt. Von Geburt an.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hallo meine kleine ist 2 jahre alt sieht ihren papa ab und zu mal mit pübernahcten füllt er sich noch überfordert sobald die aber ind en kindergarten geht bekommt er sie mal für 1 tag zum angewönnen den alleine war sie noch nie bei ihm klar kanst du mit 10 moanten probieren ob dein baby woanders übernahctet aber sicherheitshalber natürlich in kontakt bleiben fals das baby doch noch nciht sow eit ist ich weiß wies bei meienr war die war das 1x mit knapp 6 moanten von zuahsue weg bei ancht und kam dann um 9 abends wieder schriie nur

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Wisper,

    eine Regelung kann man ganz individuell gestalten und es ist auch immer besser ohne Jugendamt und Gericht. Man sollte versuchen sich im Guten zu einigen,denn der Vater ist ja auch wichtig für das Kind. Ich hatte mich auch kurz nach der Geburt von meinem Lebensgefährten getrennt und obwohl er mich sehr verletzt hatte, habe ich unser Kind niemals gegen ihn benutzt. Ich hielt es an erster Stelle immer für wichtig,das ein guter Vater/Kindkontakt zum Wohle unseres Kindes vorhanden war. Ich habe mit dem Vater vereinbart, das er sein Kind jederzeit besuchen darf und so hat er gelernt mit dem Baby umzugehen.Habe ihn in alles einbezogen. Dann haben wir dazu eine feste Vereinbahrung getroffen, dass er sein Kind alle zwei Wochen Samstags einige Stunden mit zu sich oder zu den Großeltern väterlichseits mitnehmen kann. Später als mein Sohn ca. 2 Jahre war,haben wir dann die Vereinbarung getroffen, dass er auch bei ihm oder den Großeltern von Samstag auf Sonntag übernachtet. So hatte ich auch mal Zeit für mich. Heute haben wir keine Regelung und es wird alles spontan entschieden, wie beide Lust und Laune haben. Wir haben mittlerweile durch unser Kind ein gutes freundschaftliches Verhälnis und das soll das Bestreben aller getrennten Eltern sein.

    Es gibt vorgeschriebene Besuchsregelungen/Umgangsrechte. Bei Babys stundenweise und später hat der Vater das Recht alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag sein Kind abzuholen oder sogar wöchentlich, an Feiertagen wie Weihnachten,Ostern und er kann sein Kind sogar in den Urlaub mitnehmen, auch wenn Du das alleinige Sorgerecht hast.Deshalb versuche Dich lieber so zu einigen ohne Gericht und JA und sehe es auch positiv für Dich, Du hast dann mal Zeit zum ausspannen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Übernachtungsrecht halte ich erst für angebracht, wenn das Baby "aus dem gröbsten raus" ist und allein ißt und auch sonst eher "männerhaushaltfähig" sein wird.

    Vor den ersten wirklich eigenen Schritten hielte ich das für absolut unangebracht!

    Besuche können ja während der Wachzeiten eingeräumt werden. Wenn das Kind schläft ist für alle "Sendepause".

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    der Kindsvater hat sich seinen Sohn - ein Wunschkind! - nach der Geburt nichtmal angesehen, obwohl ich ihm das gerne ermöglicht hätte. Ich habe mich im fünften Schwangerschaftsmonat getrennt weil er sich unmöglich verhalten hat.

    Bis ein paar Monate nach der Geburt hat er noch ab und zu angerufen, aber als ihm dann langsam klar wurde, dass ich wirklich beziehungstechnisch nichts mehr von ihm will, hat er sich völlig abrupt nicht mehr gemeldet.

    Vorher hatte er immer noch Sprüche von sich gegeben von wegen "Ich würde schon sehen, das seien nur die Hormone, und in einem Jahr würde ich die Trennung bereuen".

    Als ihm dann wohl klar wurde, dass ich auch im Baby-Stress und ohne Schwangerschaftshormone die Trennung absolut nicht bereue - aber ihm eben gerne ermöglicht hätte, seinen Sohn zu sehen etc - hatte er auf einmal auch kein Interesse mehr an seinem Sohn.

    Tja. Ich habe vor der Geburt auch mit ihm gesprochen, ihm gesagt dass er gerne jederzeit kommen kann usw - aber der Mann hat einfach gar kein Interesse an einem Umgang mit seinem Sohn.

    Seinem angeblichen Wunschkind - das muss man sich mal vorstellen!

    Ich hoffe aber immer noch, dass er irgendwann den Dreh kriegt und sich richtig kümmert... aber besser von Anfang an so, als mal so und mal so.... Spätestens wenn mein Kleiner in die Pubertät kommt, wird ihm Papa ein paar Fragen zu beantworten haben.

    Ansonsten läuft das jetzt - was ich nie wollte! - tatsächlich über das Jugendamt. Denn er hat ja freiwillig nichtmal die Vaterschaft anerkannt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast das Kind unter der Woche, der Vater am Wochenende.

    Sehr wichtig ist, dass der Vater das Kind öfter ununterbrochen 2 oder 3 Tage inkl. Nächte hat. Nämlich dann merkt er und das Kind auch wie stressig das sein kann. sonst passiert nämlich folgendes:

    Kind ist immer nur ein paar Stunden bei Vater, während dieser Zeit tut er alles was dfas Kind will, kein stress, kein Schimpfen, nichts. Das Kind wird den Vater anhimmeln. Du abwer hast mal Stress, meckerst mal, schlägst dich mit Alltagssorgen rum, das kind wird denken, die schimpft immer, der Papa macht alles für mich.

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    also ersteinmal will ich sagen, das ich das sehr gut finde wenn getrennte eltern sich ohne streit und ämter einigen können!!!

    mit dem übernachten finde ich, sollte es nach dem kind gehen. wenn du das gefühl hast, das kind fühlt sich wohl und der papa ist ein "guter papa" (damit meine ich nicht, das er das tut was du willst, sondern aufs kind eingeht!) dann kann es doch jetzt auch schon mal übernachten.

    ich habe mich von dem vater meiner kinder getrennt, als meine 1 jahr und 3,5 jahre alt waren. wir lebten beide in der selben straße und haben uns abgesprochen wer die kinder von der kita abholt. die kinder dürften jederzeit zum vater und anders herum.

    generelle regelung war immer an freizeit : halbe halbe.

    das geht aber nur, wenn beide elternteile dem anderen nichts vorwerfen und auch die erziehung des anderen respektieren ( da gibt es immer unterschiede )

    mittlerweile bin ich seit über 12 jahren vom vater getrennt und haben ein super verhältnis - nicht nur was die kinder angeht!

    wichtig ist nur, das die kinder merken ihr zieht beide an einem strang!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein bisschen genauer am besten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne gerichtliche Einigung, könnt Ihr das unter Euch ausmachen. Wie oft? 2-3 x pro Woche oder öfter, wenn Ihr wollt. Übernachtungen? Ab sofort.

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