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Recht am eigenen Bild?

In meinem Bekanntenkreis ist etwas wirklich merkwürdiges passiert.

Jemand hat sich das Gesicht seiner EX Freundin auf den Oberschenkel tattoovieren lassen. Er ist mit einem Foto zum Tattoovierer und hat das halt stechen lassen.

Gibt es da kein Gesetz, damit die Exfreundin dagegen angehen kann? Sie wollte das nicht und fühlt sich einfach nicht wohl mit dem Gedanken, dass ihr Gesicht nun den Oberschenkels ihres Exfreundes zieren muss.

Greift da das Recht am eigenen Bild oder irgendein anderes??

6 Antworten

Bewertung
  • woko51
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ein interessanter Fall.

    persönliche Meinung und Gesetze driften ja oft auseinander. Ich würde sagen, das darf er ohne ihre Zustimmung nicht.

    Was das Tattoo angeht, es ist keine Fotografie, d.h. man wird nur ahnen, dass es diese Ex sein soll.

    Quatsch ist dass dieser Mann das in der Öffentlichkeit nicht zeigen darf. Er wird ja mal mit kurzen Hosen unterwegs sein und ins Schwimmbad gehen.

    Es ist aber bedenklich, was er sonst noch alles anstellen könnte, wenn ihn diese Trennung so mental geschädigt hat (von Stalken bis Abstechen alles drin)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn es ist keinerlei Recht gebrochen worden.... Dummheit ist halt nicht strafbar!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Interessante Frage. Die Veröffentlichung macht den Tatbestand erst rund. Ob das Tatoo als Veröffentlichung gilt? ... ein geschickter Rechtsanwalt kann sich mit der Frage 'ne Karibikkreuzfahrt verdienen.

    Im Buchbereich gilt ein Buch als veröffentlicht, wenn's in mindestens 10 Exemplaren in Umlauf war. (Nein, ich weiss das Aktenzeichen nicht mehr, das ist laaange her :-))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Öffentlichkeit ist der Punkt hier: Das Recht am eigenen Bild greift bei einer nicht genehmigten Veröffentlichung von Bildmaterial, von Privatpersonen, die nicht im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stehen.

    Ein Tattoo am Oberschenkel kann jedoch nicht unbedingt als Veröffentlichung gesehen werden, oder ist es ständig für jeden sichtbar und dazu noch mit einem diffamierenden Schriftzug versehen? Ist eindeutig erkennbar, dass es sich hier um die Ex-Freundin handelt?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da kommt die Frage nach der Veröffentlichung ins Spiel. Wenn er sich seine Haut verunstaltet ist es zunächst seine Sache. Er hat das Foto ja nicht geklaut. Wenn ich aus dem Netz ein Bild ziehe, dann darf ich es für mich in meinem stillen Kämmerlein für alles mögliche verwenden, nicht aber an dritte weitergeben.

    Wenn der Ex nun dieses Tattoo auf dem Oberschenkel hat und niemals schwimmen geht oder ähnliches, dann kann ihm keiner was. Da steht jemand in der Beweispflicht. Das hieße: die Ex-Freundin müsste ein Foto von seinem Oberschenkel im Schwimmbad machen um zu zeigen, dass es an dritte weiter gegeben wurde.

    Dann könnte man dagegen angehen. Und die chance auf Recht ist gar nicht so schlecht. Schließlich musste google bei Klagen einiger Fotobesitzer nachgeben, nachdem sie sich gestört fühlten, dass ihr Bild in der google-Suche auftauchte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    eigentlich hätte die ex das recht den mann zu verklagen,denn sie hat nicht eingewilligt,das er sich ihr foto tatowieren darf. Er darf es nicht in der öffentlichkeit zeigen,wenn sie damit nicht einverstanden ist.

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