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Ebay Gewerbe Fragen wegen Rücknahme und Kosten?

Hallo,

würde gerne einen Ebay-Shop errichten.

Will Zigarren-ubehär und andere Sachen verkaufen.

Wie ist es den mit der Rücknahme?

Angenommen ich verkaufe etwas, und der Käufer schickt die Ware zurück.

Aber er hat schon die Verpackung geöffnet und es sieht halt nicht mehr neu aus und ich kann es dann nicht weiterverkaufen, wer trägt die kosten hierfür und für das porto?

Kennt sonst Jemand eine Seite wo steht was mal alles angeben muss, wie rücknahme Impressum usw.

Nicht, dass mich ein Anwalt abmahnt.

Und muss immer eine Rechnung mitgeschickt werden?

Danke

3 Antworten

Bewertung
  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi,

    als gewerblicher Händler musst du dem Käufer alle Rechte einräumen die das Gesetz vorsieht, z.B. Fernabsatzgesetz, Verbraucherschutzgesetz usw.

    Ich weis leider nicht, wo das jetzt mit der Garantie/Gewährleistung usw. steht.

    Der Käufer darf die Ware öffnen und ggf testen, wenn er nur dadurch feststellen kann ob sie funktionstüchtig ist. Er darf sie dann so zurückschicken. Ob du dann ein Problem mit der kaputten Verpackung hast ist nicht sein Problem. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du aber Ersatz verlangen.

    Lass dir auf jeden Fall durch einen Steuerberater und Anwalt bei der Aufstellung deiner AGB und Impressum helfen. Sonst ist es schnell aus mit deinem Shop,

    Ja, du musst eine Rechnung mitschicken. MwSt muss ausgewiesen sein.

    Noch einmal investiere Zeit und lieber vorher etwas Geld, aber du hast dann alles im Reinen.

    Gruß und viel Glück

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst es zurücknehmen und es ist dein Geschäftsrisiko.

    Je nach Produkt und Kundengruppe kannst du locker mit 25% Rückläufer, Versandverlust, Zahlungsprobleme usw. rechnen.

    Rechnungen musst du ausstellen und was in der Rechnung stehen muss gibt es Vorschriften.

    Was neben deiner Anschrift im Impressum stehen muss ergibt sich aus deinem Rechtsstand.

    EDIT: Als Kleinunternehmer kannst du dir aussuchen ob du Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) abführen willst.

    Da du mit Waren handelst musst du ein Waren Ein-/Ausgangsbuch führen und jährlich Inventur machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vermute es soll Zigarrenzubehör heißen.Bevor ich mir soviel Arbeit und Gedanken mache,würde ich erst mal als privater Anbieter so was ein paar Mal versuchen zu verkaufen.Wenn's klappt,kannst Du immer noch eine Fa gründen.

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