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Wie funktioniert das mit der Prozesskosten-Beihilfe?

Ich habe ein Rechtsproblem und möchte deswegen gerne einen Anwalt aufsuchen. Da ich Student bin habe ich aber nicht wirklich viel Geld übrig.

Ich weiß das es sowas wie Prozesskostenbeihilfe gibt, aber habe keine Ahnung, wie das funktioniert. Muss ich das im vorneherein beantragen oder beim Anwalt besprechen?

Wer kann mir das erklären?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst zuerst einmal zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungshilfeschein holen gehen. Dafür brauchst du nur deine Einkommensnachweise und den Mietvertrag mitnehmen, Studentenausweis wirst du ja sowieso dabei haben.

    Mit dem Schein kannst du dann zu einem Anwalt deiner Wahl gehen, der dich für höchstens 10 Euro beraten muss. Er darf auch Briefe für dich verfassen, alles bis es vors Gericht geht ist dabei enthalten. Eventuell reicht das für dein Problem ja schon.

    Wenn es vors Gericht gehen sollte, muss der Anwalt zusammen mit der Klage (oder wenn gegen dich geklagt wird, sobald du die Klage zugestellt bekommen hast) einen Antrag auf PKH stellen. Entweder übernimmt der Staat dann ganz die Kosten oder du kannst sie auf Raten bezahlen, je nachdem wie deine Einkommensverhältnisse sind. Du sagst dem Anwalt einfach beim Beratungsgespräch schon, dass du Student bist und PKH bräuchtest, falls es soweit kommt.

    Hoffe geholfen zu haben.

    Quelle(n): Ausbildung am Gericht Praktikum beim Rechtsanwalt
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Das macht aber Dein Anwalt für Dich. Wenn Du zum Anwalt gehst, wird Dir dieser Antrag gegeben. Das musst Du nicht vorher machen. Aber Du solltest vorher nachfragen, ob Du darauf Anspruch hast. Die PKH wird nämlich nur bewilligt, wenn der Antrag Aussicht auf Erfolg hat und Du dieses Verfahren auch machen würdest, wenn Du das Geld hättest, also diese Kosten nicht aus Langeweile verursachst,... sozusagen.

    Die Prozesskostenhilfe deckt allerdings nur die Gerichtskosten und die Gebühren des Anwalts ab.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Anwalt kann das beantragen.

    Du kannst aber zunächst einmal auch am für dich zuständigen Amts- oder Landgericht den Rechtspfleger aufsuchen und dich kostenlos beraten lassen und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie Peanut bereits schrieb macht das in aller Regel der Anwalt für dich. Du musst ihm aber gleich sagen, dass du PKH brauchst und er sie beantragen soll! Sonst hast du schon eine Anwaltsrechnung am Hals.

    Das Gericht entscheidet über deinen Antrag auf PKH. Da wird einerseits geprüft ob du bedürftig bist und andererseits ob du Aussicht auf Erfolg hast. So bekommst du auch einen Hinweis, wie die Sache wohl ausgeht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier steht alles, was du wissen musst. Und ein Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen ist auch mit dabei.

    http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskoste...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sobald Dein Anwalt was für Dich macht, z.B. Guten Tag sagen, kostet es aber auch schon Geld. Deshalb geh gleich zum Amt, denn die helfen Dir kostenlos mit entsprechenden Infos.

    Gruß!

    Danke mal anders: http://muckelfloh.com/thankyou/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Siehe unter. www.justiz.de/Formulare/index.php

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