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wieviel strafe bekommt jemand,der einem ins parkende auto fährt und dann fahrerflucht begeht?

ich habe heute gesehen,wie quasi vor meinen augen jemand in meinen dienstwagen gefahren ist und derjenige sich verdünnisiert hat,obwhl ich ihm hinterhergelaufen bin und ihm auch hinterhergerufen habe.habe sofort die polizei gerufen,habe denen unfallhergang geschildert,habe ihnen gesagt,was für ein auto es war plus dazugehöriges kennzeichen.worauf kann sich mein unfallgegner jetzt einstellen?

Update:

also ich wohne in nrw,der mann hat mich aussteigen sehen,und zum haus laufen,habe aber meinen schlüssel nicht auf anhieb gefunden,habe dann ein lautes krachen gehört,habe mich umgedreht,wieder zurück zum parkplatz gerannt und hinter ihm hergerufen,aber er ist einfach auf und davon.habe gerade noch erkennen können,dass es ein älterer herr war,konnte das kennzeichen wie gesagt erkennen,ebenso wie das fahrzeug.

aber er muss gehört,oder gemerkt haben,wie es geknallt hat,denn ich hab es ja aus einigen metern entfernung auch gehört.

ich habe glaube ich ziemlich doof aus der wäsche geguckt,wie man so dreist sein kann.

Update 2:

er hat im prinzip rückwärts ausgeparkt und ist dann mit seinem heck in meine fahrertür.

Update 3:

wieso bin ich meinen führerschein los? hab doch nix gemacht!?

9 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die Strafe ist durchaus abhängig vom angerichteten Schaden. In der Größenordnung bekommt er entweder mindestens 3 Monate Fahrverbot oder ca. 6 Monate Führerscheinentzug. Hinzu kommt noch eine satte Geldstrafe (ca. 20 Tagessätze) und 7 Punkte. Außerdem wird die Versicherung sich bei ihm bis max. 2.500.- € aus dem Schaden (für den Du entschädigt wirst) im Wege des Regreß wieder holen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei mir liefs folgendermaßen ab.

    Autobahn A2 Bielefeld rtg. Kamener Kreuz inner Baustelle. Morgens um 4, zappenduster. Verengte Fahrbahn. Mordsverkehr...aber es rollte noch. 80 bis 90 Sachen. Ich in nem Mercedes Sprinter auf der Überholspur. War soweit genug Platz. Zwar etwas knapp...aber ging gut. Einer rechts ist etwas weit links rübergekommen....und "kling" war mein rechter Aussenspiegel plötzlich eingeklappt. war auch so n Transporter...weiß nicht...Ford Transit oder VW Bus oder so was. Jedenfalls anhalten ging nicht....absolut nicht. Der war weg. Jetzt kommt mein Fehler: Ich hätte die Polizei informieren müssen. Hab ich nicht gemacht. Bei mir war kein Schaden, und ich hab die Sache auf sich beruhen lassen. Der Andere hat die Polizei informiert. Er hatte auch mein Kennzeichen. Ich seins nicht... wie auch? Lange Rede kurzer Sinn. Ich durfte 350 Euronen abschmücken und mein Konto in Flensburg ist um 7 Punkte reicher welche 5 Jahre stehenbleiben. Da hab ich wohl Fahrerflucht begangen. Beim nächsten Mal ( was ich nicht hoffe ) werd ich besser wissen.

    Bei deinem Unfallgegner ist ja noch augenscheinlich Vorsatz dabei.

    ( Oder extreme Wahrnehmungsstörung )

    Kann gut sein, dass dem guten Mann noch n Fahrverbot droht.

    Gruß

    Krabs

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Geldstrafe kann variieren (glaube ich).

    Aber es gibt "Punkte satt" nämlich mind. 5 wahrscheinlich eher 7.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    In der Regel kostet es ihn ein Monatsgehalt Strafe und falls er nicht

    Berufskraftfahrer ist, ein Fahrverbot.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er noch in der Probezeit war läuft er erst einmal, sein Führerschein ist dann erst mal weg. Eine Nachschulung muß er dann auch machen, und Punkte in Flensburg bekommt er auch noch.

    Wenn er nicht in der Probezeit war, bekommt er auch massive Probleme. Bußgeld und Punkte. Eine Anzeige wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, kann eine Geldstrafe zu folge haben.

    Seine Versicherung wird zwar den Schaden begleichen, sich das Geld aber wieder von ihm holen und hochgestuft wird er auch noch.

    Gruß Rosario

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    In jedem Fall bist Du für mindestens 4 Wochen Deinen Führerschein los.

    Es lohnt sich umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle eine Selbst anzeige zu machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das kommt ganz aufs bundesland und auf die große des vergehens an.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er wird dadurch bestraft das seine Versicherung höher wird, deswegen ist er abgehauen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Verlust von Führerschein und Versicherungsschutz, 12 Jahre Zuchthaus, dann Ausweisung oder Verbannung.

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