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Kommt es für die Bewilligung einer Haushaltshilfe auf die Verwandtschaft mit der haushaltsführenden Person an ?

oder auf die mit dem Kind?

Wenn z.B. das Pflegekind der Familie ins Krankenhaus muss, und die Pflegemutter mitgeht.

Ist dann das Verwandtschaftsverhältnis der Haushaltshilfe mit der Pflegemutter entscheidend, oder mit dem Pflegekind?

Vielen Dank für die Hilfe

Update:

das stimmt so nicht, in § 38 SGB V steht, dass bei verwandtschaft und schwägerschaft bis zum 2. grad, die kosten nicht ersetzt werden (Bis auf fahrtkosten usw.)

deswegen stellt sich ja die frage, denn würde es nicht auf das verhältnis hilfe und mutter sondern auf das verhältnis kind und hilfe ankommen, müßte die schwiegermutter, die ja mit dem kind nicht verwandt ist, von der kasse bezahlt werden

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Weder noch denke ich.

    Wenn du eine Haushaltshilfe beantragst, dann ist es egal, ob die tätig werdende Person in einem Verwanschaftsverrhältnis mit dir steht.

    Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der eigenständigen Haushaltsführung notwendig sind.

    Sie kann jeweils von ambulanten Diensten, Angehörigen oder anderen voll rechtsfähigen Personen ausgeführt werden.

    Nachtrag:

    Ich versuch das mal heraus zu bekommen, ein einteressante Frage.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was steht denn zu diesem Problem auf der Website der zuständigen Krankenkasse?

    Da würde ich mal nachsehen- und anschließend bei der KK vorstellig werden. Und mir dann genau erklären lassen, warum sie nicht zahlen wollen. Denn das ist ja wohl so, oder?

    Falls du dann nicht einverstanden bist- Widerspruch einlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Antworterin hat Recht und auch noch einen Daumen von mir!Dem ist nichts hinzuzufügen!

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