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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mit welcher Strafe müssen wir rechnen...........Details folgen ?

Eben waren 2 Polizisten bei uns. Sie wurden von den Nachbarn alamiert - weil es bei uns so laut war.

Ich sagte noch zu Tanja, sie solle es nicht übertreiben. Aber es hat nichts geholfen. Sie ist nunmal nicht zu bremsen, wenn wir "es" tun.

Die "Sache" wird wohl dem Staatsanwalt vorgelegt. Was haben wir zu erwarten ?

Irgendwelche Rechtsexperten hier ?

17 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Angeber ;-)

    Stopf´ Ihr demnächst einen Socken in den Mund ;-)

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Tanja ist schon toll, nicht?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gröööhl! Das war noch vor 18°° Uhr.

    auf solch einen Prozess wäre ich sehr gespannt, besonders auf die Beweise.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja ihr werdet vor Gericht wohl praktisch vorführen müssen wie es zu so einer Lautstärke kommen kann, und dann wird der Richter Gnade vor Recht walten lassen.

    LG Porky ;))

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    *lach* Da hast du dich aber schnell vom Polizeibesuch erholt. Die haben sich doch sicherlich auch einen gegrinst.

    Was ihr zu erwarten habt--nichts. Da möchte ich fast drauf wetten (allerdings wette ich nie)

    euch noch einen schönen Abend--und bitte leise sein. *lach*

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke du wirst keine strafe bekommen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wird sehr sehr sehr selten wegen Ruhestörung eine Strafanzeige in die Wege leiten. Vor allem bei "es".

    Bei 1000Watt Musik oder dem Bohrer um 0 Uhr, auch erst wenn die Sicherstellung der Lärmquelle nicht hilf.

    Also vor der Pol braucht ihr keine Angst zu haben.

    Allerdings kann es zivilrechtlich nach dem BGB Probleme geben. Dafür muss aber der Vermieter oder Nachbar DICH verklagen und ER muss den Sachverhalt beweisen und nachweisen, notfalls sogar mit Gutachten. Dann kann Zwangsgeld, Schmerzensgeld und verlust der Wohnung drohen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Angeber! Ist Tanja deine rechte oder linke Hand?

    Im übrigen würde eine Strafanzeige wegen zu lautem S e x wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

    Ich hoffe, du hast dir vor dem Tippen die Pfoten gewaschen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also so einfach geht das nicht! Nur wenn sie Euch angezeigt haben wird es dem Staatsanwalt vorgelegt. Nicht, wenn nur die Polizei kam und um Ruhe gebeten hat. Und wegen einmaligem Verstoss, bzw wenn es das erste mal vor kam, kann ich mir nicht vorstellen, dass es dem Staatsanwalt vorgelegt wird!! Die haben ganz andere Sachen bei Gericht zu klären als Euer Liebesleben!! Wen willst Du hier verarschen? Dich oder uns?? Man, man, man...!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hey, die Bullen, die knüppeln euch nieder

    ihr findet euch in 'nem Kerker wieder

    drei Jahre, bis fünfzehn in Ein-zel-haft.

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