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Umgangsrecht Großmutter?
Seit Dezember 2006 bin ich Großmutter. Meine Enkelin habe ich am 5. April diesen Jahres das letzte Mal gesehen. Ich weiss nicht, wieviel sie spricht oder wie überhaupt ihre Entwicklung ist. Meine Tochter verwehrt mir den Kontakt - warum weiss ich nicht. Ich bin nicht gewalttätig und auch keine Alkoholikerin oder so etwas. War für meine Tochter immer da, habe sie meistenteils alleine grossgezogen. Später mit meinem Mann, ihrem Stiefvater - der auch immer alles für sie getan hat. Wir durften nicht zur Hochzeit im September kommen - waren von vornherein ausgeladen. Das nur, weil unsere Tochter gut Freund mit einer Person ist, die viele Jahre Freundin von uns war und sich nach Beendigung unserer Freundschaft bei unserer Tochter richtig eingemengt hat und alles getan hat, um unsere kleine Familie zu zerstören. Was wohl gelungen ist. Jedenfalls bekam ich den Tipp von einer guten Freundin, mich ans Jugendamt zu wenden zwecks Vermittlungsversuch und evtl. zu erreichen, dass ich meine Enkelin sehen darf. Ich möchte einfach nicht kampflos aufgeben. Wie seht ihr das? Meint ihr, ich hätte eine Chance? Auf jeden Fall werde ich mal am Montag beim Jugendamt anrufen und mich erstmal proforma Schlau machen. Dennoch hätte ich gerne Eure Meinung dazu. Danke im Vorraus.
Ich habe nicht betont, meine Tochter nicht geschlagen zu haben. Ich habe auch nicht betont, dass ich nicht Alkoholikerin bin. Habe es nur erwähnt, weil ich ja auch immer TV schaue - und meine Güte - da gibt es echt schlimme Sachen. Das meinte ich damit, dass das bei uns so nie war. Im Grunde genommen fing die Problematik mit meiner Tochter und mir an im weiteren Verlauf ihrer Schwangerschaft. Keine Ahnung, wieso. Habe den Test mit ihr gemacht (2mal) - und hatte mich dann tierisch gefreut und auch den Termin bei der Frauenärztin klar gemacht, weil sie sich nicht getraut hatte, die olle Zicke.
3 Monate später kam der Konflikt mit der anderen Frau, wie erwähnt (die auch in ihrer eigenen Familie alles kaputt gemacht hat). Seitdem geht alles bergab. Bis dahin rief mein Kind mich fast täglich an und liess auch mit meiner Enkelin sprechen, und meine Tochter sagte mir bis dahin immer, sie habe mich lieb. Deswegen verstehe ich das alles nicht.
Ich möchte meine Tochter ja gar nicht verklagen. Das wäre echt nicht gut. Weiss ich selbst. Ich wollte doch einfach nur das Jugendamt einschalten als Vermittlung sozusagen. Nur um zu vermitteln. Viel Zeit bleibt mir nicht mehr.
Ich habe meiner Tochter mehrere Briefe geschrieben und auch Emails, immer mit der Bitte um Aussprache auf einem neutralen Ort. Ist sie nicht darauf eingegangen. Das einzige was sie machte, war mich auf dem Handy anzurufen und mir zu sagen, das wäre ja wohl nicht in meinem Interesse. Sie hätte mir ja viel zu sagen und das würde mir alles nicht gefallen. Sowas blödes - echt. Ich weiss, dass ich nicht immer alles richtig gemacht habe - habe ich ihr auch schonmal gesagt. Und ich hab mich auch für meine Fehler entschuldigt. Das war lange vor ihrer Schwangerschaft. Das fand sie gut und damals sagte sie, Mama alles ok. Heute kommt sie wieder mit dem kram. Das versteh ich einfach nicht. Sie hat mich ja auch oft genug enttäuscht, aber darüber will ich nicht reden, weil wir alle machen Fehler.
Mir gehts nur um meine Enkelin. Ich möchte den Kontakt. Das war es, warum ich Euch fragte. Danke für alles bisher von Euch.
13 Antworten
- TanabahiLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich bin selbst oma und unsere problematik liegt darin, dass das kind von meinem sohn ist mit einer frau, mit der er nicht mehr zusammen ist und die uns zwar den kontakt nicht direkt verwehrt, sondern sich einfach nicht meldet, keine terminabsprachen einhält, schwer erreichbar ist, sich sehr von uns zurückzieht, da sie weiß, dass ich ein auge auf meinen enkel habe, denn die kindesmutter trinkt ziemlich viel, macht eigentlich nur party usw...
ich war beim jugendamt, habe mich ausführlich beraten lassen und ja, du hast ein umgangsrecht als großmutter.
von jedem, der etwas anderes behauptet, lass dir die entsprechende gesetzliche grundlage zeigen, sie werden dir keine nennen können, denn du hast ein gesetzliches umgangsrecht mit deinem enkelkind und du annst dies auch gerichtlich durchsetzen, du musst dazu nur einen formlosen antrag ans zuständige familiengericht einreichen.
den kontakt zu deiner tochter wird es nicht verbessern, aber wenn es dir um das wohl des enkels geht, dann würde ich darauf keine rücksicht nehmen.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
§ 1685 BGB regelt u.a. das Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkeln. Notfalls kann dieses Recht auch eingeklagt werden.
Das Kind ist jett ca. 2 Jahre alt, April ds.J. war der letzte Kontakt. Du mußte Dich beeilen, wenn Du bei dem Kind als Oma nicht in Vergessenheit geraten möchtest. Dann hast Du allerdings keine Chance mehr.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
Du hast Recht - Jugenamt wider den andren Schreiberlingen hier, ergibt sich aus dem §1685 ua. ein Umgangsrecht mit den Großeltern. Viele wissen das nicht und somit kennen sie die Recht nicht.
Für Dich als Tipp - hingehen und nachfragen wie sie sich verhalten wollen. Notfalls kannst Du sogar Deine Tochter aufs Umgangsrecht mit deinem Enkel verklagen und die Definierung dieses Umstandes reicht schon ... bei vielen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kinder haben AUCH ein Recht auf die Großmutter, wer ihnen das verwehrt, der schadet ihnen. Das ist die Theorie.
Die Oma selbst hat zwar ein Recht aber keinen Rechtsanspruch. Leider!
Noch mit 20 hat mich mein Vater rausgesetzt, als ich bei den Großeltern nur zu Besuch war - die wußten wohl zuviel von seinen Eskapaden...!
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- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern, das sich aber überwiegend am bisherigen Umfang des Umgangs orientiert. Gegen den Wunsch der Eltern/Tochter wird es sehr kompliziert, trotzdem kann vielleicht ein klärendes Gespräch stattfinden und die Gründe für die Verweigerung könnten entkräftet werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Liebe Großmutter!Auf gemerkt,du als Mutter der Kindesmutter hast genau soviel Recht auf Umgang mit deinen Enkelkind wie ich,wenn die Kindesmutter es nicht will das du ihr Kind sehen sprechen.....,geht nichts.du kannst zu wem auch immer schreiben,betteln im Kreis laufen,es ist vergebene Liebesmüh.da kann dir noch nicht einmal UNICEF helfen.Tut mir echt leid für dich.@Peter K dieser§regelt den Umgang,aber du musst auch die Auslegungen lesen,nicht nur den§,wenn die kindesmutter unter dem Schutz bzw.Fürsrge vom Jugentamt steht,dann greift der §. Gleich an die daumen runter experten,Recht haben und Recht bekommen in diesen Staat sind zwei verschiedene Schuhe
- CinderellaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich denke schon, dass du beim Jugendamt was erreichen kannst. Ich kenne das, meine Tochter ist auch so durchgeknallt, sie mischt sich in Sachen ein, die ihr nichts angehen, ich sage es ihr klipp und klar, nun hat sie uns aus ihrem Leben gestrichen. Wir wissen wie sie ist, daher habe ich schon öfter anonym das Jugendamt gebeten, dort nach dem Rechten zu sehen. Er ist vorbestraft wegen Körperverletzung und Einbruch, hat keinen Schulabschluss, 2 Ausbildungen abgebrochen, meine Tochter Lehre abgebrochen, nun hausen sie mit 2 kleinen Kindern da. Eins ist 2 das andere 6 Monate. Sie kann schon F....sagen, er isst mit 5 Monaten schon Pommes. Der Freund prügelte meine Tochter schon grün und blau, aber zuerst ist sie mit einem Knüppel auf ihn los. Ich habe keinen Bezug zu ihnen, das passt ihr nicht, aber ich halte das Amt auf dem laufenden, denn letztens stand schon die Polizei bei denen, mitten in der Nacht, jemand hat angerufen, weil dort Schreie zu hören waren. Sie wohnt 20km von uns weg. Versuch dein Bestes beim Jugendamt, ich wünsche dir alles Gute, ich kann dich sehr gut verstehen, umsonst heißt es ja nicht, kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen. Es ist aber nur die Große so, die anderen 4 sind super.
- ladyspace2002Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Das beantwortet zwar nicht deine Frage aber meinst du, dass es das Vertrauen zwischen dir und deiner Tochter wieder aufbaut in dem du den Umgang mit deiner Enkelin erzwingst?
Was auch immer ihre Beweggründe sind/waren von dir Abstand zu nehmen - das würde alles noch viel schlimmer machen denn dann bist du jemand der jemand anderem etwas aufzwingt und das macht nicht nur negative Gefühle, egal wie du das erzählst du wirst immer die Böse sein.
Vielleicht wird sie sich eines Tages von selber wieder einkriegen aber auch wenn es blöd für dich ist, greif da nicht weiter in ihr Leben ein wenn sie das nicht will.
- vor 1 Jahrzehnt
keine ahnung was in der beziehung zu deiner tochter falsch gelaufen ist, willst du aber je wieder normalen umgang mit deiner tochter, solltest du auf alle fälle das jugendamt oder rechtliche schritte erst einmal ausen vor lassen!
betreibe erst einmal eigene "nabelschau" und erforsche was schief gelaufen ist, wende dich vielleicht auch an die person, die du für diese angelegenheit verantworlich hältst oder wende dich an deinen schwiegersohn. eventuell ist deine tochter nach deinem engagement zu einem gespräch bei einem familientherapeuten bereit.
wünsche euch alles gute
- celuschLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zwei Fragen habe ich dazu: 1.Meinst Du das es das Verhältnis zu Deiner Tochter bessert wenn Du Dich ans Jugendamt wendest?
2. Warum betonst Du so das Du sie weder geschlagen hast noch Alkoholikerin bist?
Und nun zu Deiner Frage die leiblichen Großeltern haben das Recht auf Umgang können dies auch einklagen.