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Sind Juristen eigentlich 'Wissenschaftler' ?
Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft: Sie wenden doch nur Gesetze an - wo liegt da das Schaffen von Wissen?
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Jurisprudenz ist eine normative Wissenschaft, im Gegensatz zu den empirischen Wissenschaften.
Sie " wenden nur Gesetze an" aber die Gesetze fallen nicht einfach vom Himmel. Die Auslegung und Anwendung der Gesetze ist auch keine rein mechanische Angelegenheit.Wenn du mal eine juristische Bibliothek besuchst siehst du wieviel Wissen da geschaffen wird.
- vor 1 Jahrzehnt
Tja...eine sehr gute Frage und nicht leicht zu beantworten. Darf ich hierzu mal die Frage in den Raum werfen, welches Wissen denn geschaffen wird? Die Gesetze existieren ja schon und müssen nicht mehr erschlossen werden...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Jurisprudenz ist Objekt wissenschaftlicher Ãberlegungen und auch Forschungsarbeiten. Juristen lassen diese Welt üblicherweise mit ihrer Zulassung zum Anwalt hinter sich und widmen sich der Verwaltung ihrer Finanzen. (auch BRAGO genannt)
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- 1/i = -iLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein... sind sie nicht ...
Sie sind eher sowas wie Ingenieure ... sie wenden die GesetzmäÃigkeiten an, schaffen sie aber nicht - das macht übrigens die Regierung.
Man könnte daher aber die Regierung als Wissenschtler bezeichnen ... aber das wäre ein Vergleich, den ich nie ernsthaft vorschlagen würde. ;)
das ist übrigens auch der Unterschied zwischen ein Ingenieur und ein Wissenschftler.
Der Wissenschaftler schafft wissen ... der Ingenieur wendet wissen an.
Leider kann man nur ein Bruchteil von den Wissen das existiert auch wirkich technisch umsetzen ... d.h. Ingenieure sind ansich den Wissenschftlern immer hinterher.
Obwohl man das so streng nicht sehen kann ... es ist eher eien Wechselbeziehung, beide profitieren voneinander.
- vor 1 Jahrzehnt
Täte ich auch so sehen. Höchstens im Lehramt um den Stuss zu erklären. Anders dürfte es imangelsächsische System, das sich stark an Präzedenzfällen orientiert, sein. Dort könnte man mit einem Präzedenzfall eine andere Rechtssprechung erreichen.