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Hausfriedensbruch, wenn ich in einer fremden Wohnung meinen Besitz abhole?

Ich habe im März einem Bekannten Geld für einen Fernseher geliehen. Er hat immer versprochen, mir zwischendurch Raten zurückzuzahlen, bis heute nicht geschehen, ich möchte den Fernseher zu mir holen (meine Tochter braucht jetzt eh einen)

Aber wie umgehe ich das Gesetz des Hausfriedensbruchs, wenn ich das Gerät abholen will?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hier ist konsequentes Handeln gefordert.

    Am besten mit einem starken 2. Mann den Schuldner besuchen,

    zielstrebig den Fernseher abmontieren.

    Sofort mit Deinem sicher gestellten Eigentum diese Wohnung verlassen.

    Sollte der Schuldner wirklich die dumme Dreistigkeit einer Anzeige

    wagen, beurteilt der Richter den Interessenakonflikt.

    Mit größter Wahrscheinlichkeit weist er die Klage ab.

    Schuldenmacher haben bei Gericht keine Lobby, keine Fürsprecher.

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

    Lass es Dir ein nachhaltiger Lernvorgang sein mit Geld verleihen, oder gar eine Bürgschaft zu unterschreiben.

    Wer kein Geld hat, braucht auch keinen Fernseher.

    Das Thema Eigenverantwortung.

    Du zahlst drauf, wenn Du das Anspruchsdenken anderer zu Deinem

    machst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Fernseher gehört Dir leider nicht. Dein Bekannter muss Dir das Geld zurück geben. Wenn Du den Fernseher "holst", bekommst Du Schwierigkeiten.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst Du wohl Klagen müssen, Mündliche Absprache ist auch ein Vertrag, daraus schlussfolgernd habt Ihr einen Kredietvertrag abgeschlossen, An mahnen und mit dem Anwalt/Gericht drohen. Aber ein Anwalt kann dich da gut beraten,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Werde Dir keine Tipps geben,da Du hinsichtlich der Rechtslage anscheinend im Unrecht bist,hättest das schriftlich niederschreiben müssen,gehe am besten zum Anwalt,alles andere bringt nur Ärger und ist Sinnlos.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Habtihr irgend etwas Schriftliches??

    Falls nein- bekommst du wahrscheinlich nicht einmal dein Geld zurück. oder kannst du irgend wie beweisen, dass der Fernseher von deinm Geld bezahlt wurde. Wenn das so ist, dann kannst du ihn dir holen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ohne termin

    ist es hausfriedensbruch - wenn es dann zur anzeige kommt ?

    ich würde es versuchen...und die sache abschecken ...

    musst du wissen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Falle bleibt Dir nichts anderes übrig , damit Du nicht Ärger bekommst , den Weg der schriftlichen Mahnung

    mit Fristsetzung zu begehen .

    Sollte darauf seitens des Bekannten keine Reaktion erfolgen ,

    so kannst Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten .

    Unter www.trenkler.de

    wird das Prozedere zum Mahnverfahren verständlich

    und nachvollziehbar dargestellt .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast du das schriftlich festgehalten dass du deinem Bekannten Geld geliehen hast? Wenn ja, kannst du das Geld einfordern mittels Anwalt. Wenn nein, wird es schwieriger die Sache nachzuweisen. Dein Bekannter könnte dann auch einfach sagen, er hätte nie Geld von dir bekommen. So steht Aussage gegen Aussage und du musst erstmal beweisen, dass du das Geld verliehen hast.

    Den Fernseher kannst du dir nicht einfach "holen". Du könntest höchstens versuchen mit deinem Bekannten mal über die Sache zu sprechen und ihm dabei anbieten, dass er dir, anstatt das Geld zurückzuzahlen, den Fernseher überlässt und dass damit dann die Schulden getilgt sind. Dies sollte dann aber schriftlich festgehalten werden und von beiden auch unterschrieben werden damit es später keine Probleme gibt.

    Wenn du einfach zu deinem Bekannten in die Wohnung gehst und den Fernseher mitnimmst, dann ist das Hausfriedensbruch und Diebstahl und er könnte dich deshalb anzeigen. Davon würde ich also echt die Finger lassen und stattdessen lieber mal mit dem Bekannten sprechen - ihr seid doch zwei erwachsene Menschen oder? Also benehmt euch auch so!

  • vor 1 Jahrzehnt

    In eine fremde Wohnung eindringen ist strafbar.

    Einen fremden Fernseher einfach entwenden, ist strafbar.

    Hast Du einen Beleg, über das verliehene Geld, dann ist es gut und Du kannst es einklagen, wenn es anders nicht geht.

    Hast Du aber nichts in der Hand und derjenige kümmert sich nicht darum, dann hast Du leider auch keine guten Karten und es wird Dir eine Lehre sein, einfach Geld zu verleihen, an einen Menschen, dem man absolut nicht vertrauen kann.

    Dann musst Du das Geld wohl oder übel abschreiben.

  • Ulk
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Fernseher steht im Wohnbereich deines Bekannten, deshalb darfst du da nicht einfach so eindringen. Leider wird dieser Vorgang wohl mit einer Klage und Polizei enden, wenn du ihn nicht vorher zur Vernunft bekommst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube auch das das für dich nicht so einfach wird.

    Hast du was schriftlich?

    Wünsch dir alles Gute und du merkst ja das das nicht immer passt wenn man "zu gut" ist

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