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Erneute Mietminderung - in welchem Zeitraum?

Habe im Januar 08 10% Mietminderung wegen Schimmel und Schäden am Fenster angekündigt. Keine Antwort seitens des Vermieters (GmbH), statt dessen, Mieterhöhung. Durch die umgesetzte Minderung / Erhöhung zahle ich nun annähernd die gleiche Miete. Frage: Wann kann ich wieder Mietminderung "anmelden". Getan hat sich nichts und auf die Mängelmeldung von vor einem Monat gabs auch keine Antwort. Gibt es dafür einen Turnus (erst nach einem Jahr oder so?)

Danke.

7 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Geht es dir in erster Linie um Mietminderung oder um die Beseitigung der Mängel? Dass der Vermieter die Mietminderung widerspruchslos hingenommen hat, spricht dafür, dass er eine Mängelbeseitigung weitaus kostenintensiver einschätzt.

    Leider hast du dich nicht korrekt verhalten. Du musst den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern (am besten mit Fristsetzung ca. zwei Wochen). Bei fruchlosem Verstreichen des Termines musst du ihm eine Nachfrist setzen, wieder zwei Wochen; diesmal mit Androhung von Mietminderung und/oder Veranlassung der Mängelbeseitigung durch eine Firma deiner Wahl auf seine Kosten.

    Erst nach Verstreichen dieser zweiten Fristsetzung kannst du deine Androhung(en) umsetzen. Du kannst für dieselben Mängel nicht beliebig oft Mietkürzungen in beliebiger Höhe vornehmen, nur einmal und auch nur dann, wenn der Vermieter die Mängel zu vertreten hat..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich mir das so durchlese ,frage ich mich ,ob es dir wirklich um die Beseitigung des Schimmels oder doch mehr um die Mietminderung geht.

    Ich an deiner Stelle,hätte mir schon längst auf Kosten des Vermieters den Schimmel und auch die Schäden an den Fenstern beseitigen lassen.

    Du darfst durchaus auch als Mieter Handwerker beauftragen ,natürlich musst du dies vorher schriftlich ankündigen und deinem Vermieter vorher eine gewisse Frist zur Beseitigung einräumen. Ich hab irgendwie bei dir das Gefühl...es geht dir mehr darum die Miete zu mindern als um wirkliche Schadensbeseitigung. Ich würde niemals solange in eine schimmeligen Wohnung wohnen ,selbst wenn ich sie umsonst bekäme .

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine einmal durchgeführte Minderung greift so lange bis der Schaden behoben ist!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast die Miete doch schon gemindert, willst Du 2mal dafür die Miete mindern? Es kommt darauf wie schlimm das ganze ist. Entweder Du gibst Dich damit ab, ziehst aus oder lässt es auf Deine Kosten reparieren und ziehst es mit Hilfe eines Anwalts nach und nach an der Miete ab.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer eine Mietminderung ankündigt sollte zuvor eine Beseitigungsfrist setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird, kann man kürzen. Wer einmal kürzt und dann nicht mehr, der hat sein Einverständnis erklärt und auf jeden Anspruch verzichtet. ein Dreivierteljahr ohne jede Rüge oder Terminsetzung sind einfach zu viel! Der Schimmel hat wohl unentschuldigt gefehlt?

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei schimmel in der wohnung bitte ausziehen!

    hab deswegen jahrelang unter neurodermitis gelitten!

    ansonsten wie schon geschrieben! jetzt wieder mindern!

    mach dich doch mal bei einem anwalt schlau! der weiß wie man weiter vorgehen kann!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich wuerde es kurz vor den naechsten Mieterhoehung machen - dann aendert sich nichts bei deiner Zahlung

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