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1/i = -i fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Zählt es als Mord, wenn der Partner beim Sex umkommt ?

Ich geh mal davon aus, das beide es freiwillig sex wollten ... sonst wäre es Notwehr.

Update:

konkrete Pläne hab ich nicht, die frauen halten es eh nicht allzu lange bei mir aus, die sind ab und zu schneller weg, als mir lieb ist ... ich amch mir da keien Sorgen, das ich mal darauf zurückgreifen werde. :D

Nein, die frage ist rein hypothtisch. Und für mich klingt das nach den perefkten Verbrechen.

Ich meine, mord ist vorsätzlich ... totschlag aber auch ... der unterschied zu Mord ist: es gibt kein Motiv ... ;)

Körperverletzungh ist es auch nicht, immerhin hat der Partner den Akt ja zuvor eingewilligt ...

Wie will man einen Mann oder einer Frau beweisen, das man mit den Partner deswegen Sex hatte, weil er damit rechnete das der Partner den Löffel abgibt?

Update 2:

Ich habe da den "normalen" Sex im kopf ... ja, also keine Peitschen oder Strangulationsspiele ... der einfache gute alte normale Geschlechtsverkehr ...

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da gabs mal einen James Bond Film, wo eine Genossin ihren Genossen auf diese Weise ins Jenseits beförderte. Sein Gesichtsausdruck war im Tode noch begeistert !

    Aber Mord war es schon, denn sie bezweckte das ja.

    Also wenn ein Partner das bezweckt, dann ist es Mord.

    Wenn nicht, dann kann es von Zufall bis fahrlässige Tötung alles mögliche sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sag, welche konkreten Pläne hegst du?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mord ist ein unnatürlicher Todesfall unter Anwendung von Gewalt.

    Wenn beide das Liebesspiel wollten, fehlt die Gewaltanwendung.

    Bei Mord muss man das Ergebnis wollen: Also am Schluss der Tod.

    Dieses Merkmal scheint auch nicht gegeben.

    Und dann muss noch unbedingter Vorsatz dazu kommen, und der Überlebende muß auch noch schuldfähig sein.

    Also: Frage beantwortet?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ja, was glaubst du, warum sich die jungen Dinger lieber einen alten, aber reichen Opa ins Bettchen holen?

    Und besonders, wenn die dann schon die Vorgeschichte "Herz-OP" oder herzkrank hören, da gehen die Mädels erst richtig auf im Bett.

    Da wird das alte, kranke Herz "überfordert" bis es von alleine stehen bleibt.

    Und deshalb ist es weder Mord, noch Todschlag, sondern der Mann wich einfach eines "natürlichen Todes" durch Überforderung vom Leben.

    Tja, das kommt davon, wenn ein reicher Schniegel mit der alten Ehefrau nimmer zufrieden ist, sondern sich lieber "Bestätigung" bei jungen Mädeln holen muss, damit er dann "nochmal richtig Mann" sein kann, ne.

    Also gut aufpassen, Männer. Lieber haltet ihr euch an die Ehefrau, als an die heisse Geliebte, die euch das Leben kosten kann.*grins*

    MfG

    Gina M.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht. Es ist ein ganz normaler Todesfall.

    Es sei du planst das absichtlich und erzählst allen davon.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man dir die niederen Beweggründe nachweisen kann, ja.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn der Vorsatz bestandt den Partner zu töten, kann eine Anklage wegen Mordes erhoben werden.

    Je nach Umständen kommt eine Anklage wegen Totschlags oder vielleicht Körperverletzung mit Todesfolge in Frage.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein Natürlicht nicht !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht. Mord bedeutet ja, dass man jemanden vorsätzlich tötet. Wenn es beim Sex passiert, dann hat die Person ja in dem sinne nicht vorsätzlich gehandelt.

    Wenn man der Person bei einer extremeren Variante des Sex so sehr die Kehle zuschnürt das der Partner stirbt, dann hat man nicht vorsätzlich , aber dafür fahrlässig gehandelt. Dies wird aber glaub ich auch nicht mord genannt sondern hat eine andere Bezeichnung...fällt mir gerade nicht ein :-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn bekannt ist, dass ein Partner bspw. herzkrank ist, und man "verordnet" ihm trotzdem Viagra o.ä. dann kann man bei entsprechenden Voraussetzungen mit Anklage rechnen. Bei Habgier u.ä. kann auch ein Mord draus werden.

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