Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

mist gebaut - abo bestellt? abo=abo?

ich habe im sommer bei einem gewinnspiel mitgemacht und heute hat mich ne dame angerufen und mir mitgeteilt,dass ich in die nächste runde gekommen bin.dazu hat sie mir eine zeitschrift angeboten (kein abo und ohne kündigungsfrist) und gesagt,dass ich in den nächsten tagen einen reisegutschein bekommen werde.jetzt habe ich ja sogesehen einen "vertrag" mit denen abgeschlossen wegen der zeitschrift...ist das rechtlich überhaupt gültig,wenn ich fernmündlich was abschließe?

zu allem unheil habe ich mich dabei beschwatzen lassen und meine kontodaten angegeben...haben die jetzt auch die kontovollmacht,mir das gelt abzubuchen wegen der zeitschrift? ich muss das wissen...sonst mache ich wohlmöglich den fehler noch ein 2. mal.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    also grundsätzlich- gilt eine zusage wegen angebot am telefon.

    aber eine lastschrifterteilung vom konto- nur schriftlich.

    du kannst anrufen bei denen und sagen, dass du das ganze falsch verstanden hast- auch deiner meinung nach falsch beraten worden bist. normalerweise machen die das rückgängig, auch noch wenn du mit einer anzeige drohst.

    lass mich raten- das war ein auto gewinnspiel.

    entweder kohle oder auto 1 jahr fahren.

    oder einen Z1 er gewinnen.

    die haben sich nämlich auch bei mir gemeldet. :-((

    dachte mir na schöne verarsche. lol*

    Quelle(n): edit: eine mündliche zusage auf ein angebot- ist eine zustimmung. berufserfahrung. sie hat kein rücktrittsrecht- da sie ja damit eine gewinnchance erhöht hat- das kommt noch dazu. damit erklärt sie sich bereit an der verlosung teilzunehmen. und das ging nur in verbindung mit diesen abo bzw reisegutschein. aber argumentieren kannst du trotzdem mit falscher beratung. damit und mit drohen einer anzeige hast du halb gewonnen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    geh lieber zum anwalt... das halbwissen hier kann mehr schaden als nutzen...

    selbstverständlich können am telefon wirksam verträge abgeschlossen werden! bzgl. des lastschriftverfahren bedarf es in der tat schriftlicher erteilung, was allerdings keinen einfluss auf eine eventuelle zahlungsverpflichtung deinerseits hat.

    ein widerrufsrecht besteht in diesem fall wohl leider auch nicht (ausdrückliche ausnahme des widerrufsrechts für zeitschriften !). natürlich kann aber ggf. eine anfechtung der vertrages in frage kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch mündlich ist ein Vertrag verbindlich. Nur, wird die Gegenseite es schwer habe dies beweisen zu können. Deshalb sollte man Verträge schriftlich machen.

    Sollte die Gegenseite meinen, sie hätte den Anruf aufgezeichnet - so sorge dich nicht, dies ist ohne deine Zustimmung vor der Aufnahme vor Gericht nicht wirksam.

    Auch dürfen sie nicht an dein Konto, wenngleich sie es wohl tun.

    Ich würde meine Bank darauf hinweisen, dass von der Fa. XY keine Abbuchungen abgehen sollen.

    Desweiteren würde ich die Firma schriftlich daraufhinweisen, dass ich von meinem Kündigungsrecht Gebrauch mache. Weiterhin würde ich unter Androhung einer Anzeige daraufhinweisen, dass keine Lastschrifteinzugsermächtigung bestehe.

    Sollten sie wider erwarten, dir trotzdem Zeitungen schicken. Lese sie und schmeiße sie weg oder benutze sie anderweitig.

    Du hast nichts bestellt und musst deshalb auch nichts weiter unternehmen.

    Mahnungen kannst du getrost ignorieren. Nur bei einem Mahnbescheid (sieht sehr förmlich aus) solltest du ohne Angabe von Gründen gegen den gesamten Betrag Widerspruch einlegen. Bedenke die 14 Tage Frist nach Zustellung.

    Nach deinem Widerspruch liegt es an der Gegenseite Klage zu erheben und dann zu beweisen, ob ein gültiger Vertrag zustande kam oder nicht.

    Wenn du innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich widerrufst, kommt kein Vertrag zustande.

    Übrigens Gewinnspiele dienen dazu um neue Adressen herauszufinden. Deshalb wirst du auch öfters Werbung (von überall) im Briefkasten haben die persönlich an dich adressiert ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast bei jedem Kaufvertrag eine vierzehntägige Kündigungsfrist - nutze sie. Schreibe einen Brief, dass Du Deine Verträge kündigst, dann sollte das geklärt sein.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mir ist genau das selbe passiert. Soweit ich weiß ist kein Vertrag zustande gekommen, also kannst du jederzeit Widerspruch einlegen. Ein Brief per Einschreiben mit deinem Widerspruch und fertig ist die Sache. Sollte sie jedenfalls und ist auch meistens so. Vor Gericht werden die Gauner sicher nicht von selbst ziehen.

    Eine Zeitschrift wurde mir auch 'ohne Abo und jederzeit telefonisch kündbar' angeboten. Dann saß ich jede Woche mit dem Stern an...

    Quelle(n): selbst passiert
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann innerhalb 14 Tage nach diesem Anruf noch kündigen. Ich weiß ja nicht, ob die Dame jetzt erst angerufen hat oder auch schon im Sommer.

    Ich hatte auch mal bei einem Gewinnspiel mitgemacht, bei dem ich dann ein Zeitschriftabo angeboten bekam. Habe mich dann für Bild der Frau entschieden, da ich die ja ohnehin lese. Leider gab es Probleme, dass jemand (vielleicht der Postbote) die Zeitschrift öfters "verschwinden" ließ oder in einen falschen Postkasten warf. Da war ich dann irgendwann total sauer, dass ich das Abo SOFORT stornieren konnte.

    Hast du irgendwas schriftlich über das Abo? Ich würde das Abo wenn es geht gleich stornieren lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein Gott!!!!

    Ich dachte immer solche Typen wie Dich gibt es nur im TV. Aber das sich hier ein Original outet??!! Wow!!!!

    Hoffe du behältst das Abo und als Geschenk räumen sie Dir Dein Konto leer. Hast es wirklich verdient!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    diese mündliche Vereinbarung ist nicht rechtlich verbindlich.

    Ruf bei deiner Bank sofort an und sperre für die dein Konto. Lass die mal dich verklagen. Die werden es nicht tun Weil die sehr genau wissen, die haben keine Chanche.

    Pass nächstes Mal besser auf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verträge über das Telefon sind nicht rechtlich gültig, auch wenn sie dir Mahnungen über Mahnungen schicken sollten, einfach ignorieren, denn sie wissen selber dass es nicht rechtens ist. Die wollen einen nur damit einschüchtern dass man bezahlen soll, selbst wenn sie mit einen Gerichtsvollzieher drohen, AUF KEINEN FALL bezahlen.

    Ich habe das selber durch gemacht, aber ich musste nichts bezahlen, ich habe auch nichts mehr von denen gehört.

    Aber du kannst es auch erst mal, mit der Kündigung versuchen, wenn die 2 Wochen noch nicht rum sind

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.