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reGnau
Lv 7
reGnau fragte in Autos, Transport & VerkehrBahn · vor 1 Jahrzehnt

Was darf ein Bahn-Schaffner tun, wenn er jemanden im Zug ohne Fahrkarte erwischt? ?

Welche "Erziehungsmöglichkeiten" hat der, wenn es sich dabei um ein 13-jähriges Mädchen handelt?

Meine Frage bezieht sich auf einen Vorfall, den es heute wohl irgendwo im Osten gegeben haben soll, wo eine 13-jährige, die dem Bahnbediensteten gesagt hat, dass die Mutter die Fahrkarte am Ankunftsort des Kindes zahlen würde, einfach so von demjenigen aus dem Zug geholt wurde.

Welche Möglichkeiten hat die Bahn, vor allen Dingen, dann, wenn das Mädchen sagt, dass sie ihre Fahrkarte zu Hause vergessen hat? Dürfen die das so einfach, bzw. was hätte der Bahnbeamte anders machen können in diesem speziellen Fall?

Update:

Eben nicht, das Kind wurde vor die Tür gesetzt, aber der Beamte wurde vom Dienst daraufhin suspendiert! (Was ich eigentlich richtig finde, denn er hätte es ja auch mitfahren lassen können und halt immer unter Aufsicht stellen können, bis zum Ankunftsbahnhof und dann halt eben mit der Mutter sprechen können! So ist das eine Sache, die unterlassener Hilfeleistung im schlimmsten Falle gleichkommt, aber ist halt die Frage, was die dürfen und was nicht!

Update 2:

@ Horst: Das Mädchen ist noch keine 14 und damit noch nicht einmal im teilweise geschäftsfähigen Alter! Damit dürfte der Bahnbeamte schlichtweg Probleme bekommen und ich denke, dass er suspendiert wurde, dürfte eigentlich gerechtfertigt sein!

Update 3:

Wenn jede Bahnfahrkarte nur 1€ Kosten würde, dann wäre das vermutlich was anderes, aber ich weiss ja nicht, was die Eltern für die Fahrkarte monatlich berappen müssen, damit die Tochter zur Schule kommt!

Update 4:

@ Manfred O: So in etwa sehe ich das auch. Ausserdem hat der gute Mann ja noch weitere Möglichkeiten, festzustellen, ob das Kind denn nun wirklich seine Fahrkarte bloss vergessen hat, oder ob es gar keine hat, wie ich finde. Zum einen gibt es ja schon seit über 100 Jahren sowas wie ein Telefon, ausserdem hätte er ja auch die Personalien des Kindes aufnehmen können, um zu überprüfen, ob es wirklich die Karte vergessen hat oder ob es sich um einen Schwarzfahrer handelt.

Ausserdem würde ich mal bald sagen, dass Kinder in diesem Alter nicht gleich wie in diesem Fall sozusagen als Straftäter abgeführt gehören.

Update 5:

@ all: :O) Wie ich merke sehr gespaltene Ansichten, über eine solche Sache. Aber ich finde, dass der gute Mann, wie Werner und Paiwan schon sagten, kein Recht dazu hat, so hart durchzugreifen.

Was wäre denn gewesen, wenn die 13-jährige auch noch behindert gewesen wäre? Hätte der sie dann auch aus dem Zug verwiesen? Ziemlich erbarmungslos und aus meiner Sicht nicht zu vertreten. Ganz ehrlich.

Update 6:

@ Leo: Staatliche Gesetze stehen höher, als Bahntarife, von daher ist mir unverständlich, wie es dazu kommen konnte! Das ist einfach unverschämt!

Update 7:

@ Wiese: Ich gehe davon aus, dass das Radio seine Nachrichten eigentlich richtig recherchiert, und soweit ich es mitbekommen habe ist das Kind 13 und keine 14! Kann ja sein, dass sie erst in nächster Zeit 14 wird, dann gilt aber immer noch der Unmündigkeitsparagraph!

Update 8:

@ Karla: :O)

11 Antworten

Bewertung
  • wiese
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also: Ich muss hier mal ein bißchen was zurechtrücken: Das Mädchen ist 14 und damit beschränkt geschäftsfähig und auch strafmündig.

    Der Bahnbedienstete kann sogar Strafanzeige stellen. Die Straftat, die ein Schwarzfahrer begeht heißt "Erschleichen von Leistungen". Wenn er sich dadurch aber nicht der falschen Verdächtigung (�� 164 StGB) schuldig machen will, muss er vorher prüfen, ob die Jugendliche ihre Fahrkarte nur irgendwo vergessen, oder tatsächlich keine Fahrkarte gekauft hat. Der Bahnbedienstete kann die Strafgebühr verlangen, die für Schwarzfahrer vorgesehen ist. Dabei halte ich es aber für möglich, dass der Fahrgast bzw. die Eltern die Strafgebühr zurückfordern können wenn sich herausstellt, dass für diese Fahrt ein Ticket gekauft wurde.

    Du hast hier noch den Straftatbestand "unterlassene Hilfeleistung" ins Spiel gebracht. Der gilt aber nur für allgemeine Gefahren und Unglücksfälle und hat mit der Sache hier gar nix zu tun. Ich denke eher an den Straftatbestand der Aussetzung.

    Fakt ist, dass ein Bahnbediensteter einen Fahrgast nicht einfach irgendwo rausschmeißen darf, schon gar keine Minderjährige!!

    Das erinnert mich an den Fall, wo eine Zugbegleiterin eine Minderjährige mitten in der Pampa aus dem Zug warf, weil sie zwar sich, aber nicht für ihr Fahrrad eine Fahrkarte hatte!! Auch diese Frau wurde suspendiert.

    Quelle(n): Meine Antwort gibt meine Meinung wieder, die auf meinem Wissen aus dem Jurastudium basiert. Ich werde jetzt unter http://www.rechtliches.de/ das StGB lesen. Dann kann ich die Paragrafenzahlen dazuschreiben.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Schaffner war nicht im Recht.Ein Kind und Fahrgäste mit Behinderung und Schwangere DÜRFEN nicht zurückgewiesen werden.Das lernt bei uns jeder Fahrer schon in der Grundschulung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein sogenannter "Beamter" mein minderjähriges Kind aus den ZUG werfen würde,zumahl ja andere Fahrgäste den Betrag stellvertretend bezahlen wollten,hätte er bei mir mehr Probleme als nur seine Suspendierung.

    Die Zeit wo Beamte Halbgötter waren ist nach den ganzen Bestechungs und sonstigen Skandalen längst vorbei. So ein Mensch ist für mich einfach nur ein dummer ,dummer armseliger Prolet der seine Macht an Kindern demonstrieren muß weil ein Erwachsener sich so etwas wohl kaum gefallen ließe.

  • Leo84
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Laut Ihren Tarifbestimmungen dürfen die Schaffner die Personen aus dem Zug werfen.

    Es gibt aber auch Gesetze des Staates...

    Das Kind ist minderjährig, es war 22.00 Uhr nachts.

    Wenn dem Kind etwas passiert wäre, wären Bahn und Schaffner verantwortlich. Besser wäre es gewesen, das Kind am Endbahnhof der Polizei zu übergeben.

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  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Mittlerweile kann guy die Fahrkarte nicht mehr unbedingt beim Schaffner im Zug kaufen, denn nicht jeder Schaffner macht das. Es könnte dir additionally als Schwarz fahren angekreidet werden. Du solltest dir überlegen, einen Bus früher zu nehmen, um dann in aller seelenruhe am Schalter eine Karte zu kaufen oder um dich dann eine halbe Stunde lang mit dem Automaten auseinander zu setzen, became eigentlich nicht wirklich schwierig ist. Und eigentlich sind zwei Tage meist noch genug Vorlauf, um sich eine Karte zu besorgen und wenn guy einen Freund los schickt. Würdest du diese Geschichte einem Schaffner erzählen, wärst du sicherlich die 40 Euro quitt. Trotzdem eine schöne Fahrt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe den Vorfall auch verfolgt und kann dazu nur feststellen, dass der gute Mann froh sein kann, dass ich nicht die Mutter dieses Mädchens bin....

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn jemand ein Verkehrsmittel ohne gültige Fahrerlaubnis benutzt, so hat ein Kontrolleur das Recht, denjenigen aus dem Fahrzeug zu verweisen. Streng genommen sind damit seine Grenzen erreicht. Weigert sich die Person, das Fahrzeug zu verlassen, hat er nur noch die Möglichkeit, die Polizei zu rufen.

    In dem geschilderten Fall ist es Kleinkrämerei, gegenüber einem 13-jährigen Mädchen die Rechte so durchzusetzen. Es liegt im Übrigen im Ermessen des Kontolleurs, anders zu verfahren. Dies wäre im Hinblick auf die geschilderten Umstände absolut angebracht gewesen. So gesehen ist eine Suspension absolut in Ordnung, denn der geschilderte Vorfall hat ja gezeigt, dass der Kontrolleur absolut nicht in der Lage war, angemessen auf den Vorfall zu reagieren. Somit ist er für einen Dialogjob gänzlich ungeeignet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ob sie nun 13 oder 14 ist da wird der zugbegleiter nicht dran gedacht haben auch wenn sie ihn es gesagt hat, aber zur klärung des sachverhaltes hätte er die polizei informieren können die dann alles weitere geregelt hätte, anstatt sie auszusetzen obwohl sie noch hätte zig kilometer nach hause fahren müssen,aber wäre da nicht der nette taxifahrer gewesen der sie dann nach hause gefahren hat, wer weiß was noch passiert wäre.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bahnfahren auf Ratenkauf - naja wenns geglaubt wird -- aber um diesem keine Zukunft zu gewaehren - Bestrafung natuerlich denn jeder weiss ja nun das man was zahlen muss sonst wuerde unsere Wirtschaft nicht funktionieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn das bundesland es so gesagt hat, darf er das, aber grundsätzlich NEIN! das kind muss zur schuele, das ist pflicht un noch, wenn der fahrer sie kennt (wenn sie jedn tag mitfährt) darf er sie uchg ohne karte durchlassen!

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