Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Müssen Sonderfahrpreise für eine Fahrtkostenerstattung der Agentur für Arbeit gewählt werden?
Ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch am anderen Ende des Landes und würde gerne mit der Bahn anreisen. Die Kosten hätte ich dann gerne von der Agentur für Arbeit erstattet. Nun meine ich mich daran zu erinnern gelesen zu haben, dass man für eine Erstattung stets die billigste Variante wählen muss.
Gilt dies auch für Sondertarife wie das Dauer-Spezial der Bahn?
Also muss ich mir ein Dauer-Spezial-Ticket kaufen (und mich damit auf eine feste Zugverbindung festlegen), oder kann ich auch ein normales Ticket kaufen (welches mindestens doppelt so teuer kommt)?
Für die Hinfahrt scheint es mir nicht das Problem zu sein mich auf einen Zug festzulegen, aber da ich nicht genau weiß, wie lange das Gespräch dauert, kann ich mich ja vorher nicht für eine Rückverbindung entscheiden und würde das Rückfahrtticket lieber nach dem Gespräch vor Ort kaufen.
Ich würde allerdings ungern auf den Kosten sitzen bleiben, weil die Agentur die Zahlung mit der Begründung verweigert, dass ich eine billigere Variante hätte nehmen können.
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du kannst natürlich auch vorher zur nächsten Arbeitsagentur gehen und dort den Reisekostenantrag beantragen. Dort bekommst Du dann auch gleich das Zugticket, mit dem Du dann auch per ICE und ohne an einen bestimmten Zug gebunden zu sein fahren kannst.
Du kannst, wenn Du z.B. um 12 Uhr den Termin hast, die Rückfahrtkarte für gegen 16 Uhr vorher mit dem Sparpreis für 39 € kaufen. Das müsste dann ja zu schaffen sein. So 2 Stunden solltest Du für das Gespräch einplanen. Es wird lieber gesehen, wenn man über die Arbeitsagentur sich eine Zugfahrtkarte geben läßt.
Ich war am Montag zu einem Bewerbungsgespräch. Um 12 hatte ich den Termin. Ich habe einen Zug genommen, der 6:08 Uhr abgefahren ist. Gegen 9:45 Uhr war ich dann schon in der Stadt angekommen. Den Zug, den ich eigentlich nehmen wollte, um 7:11 Uhr konnte ich nicht nehmen, weil er wegen der Überprüfung der ICE-Räder ausgefallen ist. Rückwärts habe ich den Zug gegen 15:15 Uhr genommen. Normalpreis hin und zurück wären 122 €, 68 € mit dem Dauerspezial-Ticket, was man drei oder mehr Tage vorher kauft und man dann an den Zug gebunden ist. Die Arbeitsagentur hat einen speziellen Firmenrabatt bei der Deutschen Bahn, sie bekommt also etwas erlassen. Für mein Ticket hat sie 113,4 € bezahlt. Die Tageskarte im Nahverkehr des Zielortes gibt man bei der Abgabe des Antrages mit ab und bekommt dann das Geld einige Wochen später überwiesen.
Man muß/sollte den "Antrag auf Gewährung von Reisekosten" vor dem Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur beantragen. Wenn man mit dem Auto fahren will/muß, weil das Ziel so schlecht erreichbar ist, kann man das auch telefonisch bei der Service-Nummer der Arbeitsagentur machen.
Was Ron bzgl den Kosten sagt, stimmt. Ich habe die Fahrtstrecke per map24 ermittelt, es waren 79,18 km. Das Arbeitsamt hat aber für weniger km weniger erstattet. Vielleicht sollte man da den Ausdruck von map24 mit an den Antrag heften.
Einmal habe ich das so gemacht, dass ich die Fahrtkarte selbst bezahlt habe und hinterher das Geld von der Arbeitsagentur bekommen habe. Das hat aber einige Zeit gedauert. Siehe hier http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Au...
Zu einem Bewerbungsgespräch bin ich z.B. einmal zu einer Stadt gefahren, die 320 km entfernt liegt. Das erste Vorstellungsgespräch war laut map24 428 km entfernt.
Das Engelchen Lixa077
- vor 1 Jahrzehnt
wie wärs wenn Du einfach den größtmöglichen Zeitradius wählst? Heisst,wenn das Gespräch sssssseeeeeeehr lange dauert, kannst Du den gewählten Zug nehmen, wenn es eine normale Zeitdauer hat, drückst Du dich halt noch in der Stadt rum oder trinkst einen Kaffee oder schaust Dir Sehenswürdigkeiten an. Warum immer so kompliziert, wenns auch einfach geht ;)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist schon richtig, die kostengünstigste Variante zu wählen, aber damit ist gemeint, nicht 1. Klasse sondern 2. Klasse und wenn ein Regionalzug fährt, muss es kein ICE sein. Als Beispiel: Zwischen Frankfurt/M und Mannheim kann man auch den Regionalzug nehmen.
Spezialangebote wie diese Dauerspezial müssen nicht beachten werden, du weißt ja nicht, wann du wieder zurückfahren kannst.
- vor 1 Jahrzehnt
Zum einen vergiss nicht den Antrag VOR deiner Reise zu stellen, denn im Nachhinein bekommst du nichts mehr.
Zum anderen zahlt das AA nur die billigste Fahrt - ob du nun ICE fährst und 1. Klasse ....... die berechnen die einfache fahrt und hast du 200 € ausgegeben und laut derren Tabelle sind die einfache Fahrt nur 80 € hast du 120 € Umsonst gezahlt die du auch nicht wiederbekommst.
Das gleiche ist ja auch beim Auto - fahre ich zu einem Gespräch nach Bayreuth fahre ich 500 km - die 500 gebe ich auf dem Bogen an und gebs ab - die kontrolieren und nehmen ihren Rechner /Routenplaner und geben die Strecke ein sinds nur 450 => 50 km also biste Gratis gefahren - mir is das so ähnlich auch schon ergangen
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
jupp genau so ist es...das günstigste bekommste erstattet
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich arbeite in der Agentur und kann dir folgendes sagen:
Du kannst dir die Fahrkarte sogar direkt in der Arbeitsagentur ausdrucken lassen und mitnehmen und musst dafür nicht in Vorkasse gehen. Vorraussetzung ist eine schriftliche Einladung des Arbeitgebers. In ganz seltenen Ausnahmefällen (z. B. erfolgte die Einladung telefonisch) ist es auch möglich, dass der Arbeitsvermittler selbst bei der Firma anruft und sich erkundigt, ob du wirklich dort eingeladen bist.
Die Fahrkarten der Agentur sind OHNE Zugbindung! Du musst nur auf die Streckenführung achten! Also ob die Verbindung z. B. von Berlin über Hannover nach München geht oder über Leipzig. Sonst stellt man dir das falsche Ticket aus und du musst nachzahlen.
Deshalb möchte ich dir empfehlen, dass du dir vorher selbst im Internet ein paar Verbindungen anschaust mit denen du zeitlich gut dorthin und wieder zurückkommst und dir dann 2 bis 3 Verbindungen mit der gleichen Streckenführung ausdruckst und mitnimmst zur Agentur.
Solltest du es nicht schaffen an 1 Tag die Hin- und die Rückfahrt zu realisieren, dann kannst du das damit auch feststellen. Sage das dann bitte dem Vermittler, dass er das schon mit vermerken kann. Ist einfach besser. Der Antrag auf Reisekostenerstattung muss unbedingt vorher persönlich beim Arbeitsvermittler gestellt werden!
Du bekommst mehrere Formulare mit. Das eine ist der Antrag, den du nach der Rückkehr ausfüllen und wieder abgeben musst. Das andere ist ein Nachweis, den die Firma ausfüllen muss, bei der du dich vorstellst. Damit wird sichergestellt, dass du dich dort wirklich persönlich vorgestellt hast. Auch die Fahrkarte muss wieder vorgelegt werden.
Du musst also nicht selbst ein Billig-Ticket kaufen und dich auf einen bestimmten Zug festlegen bzw. nicht selbst in Vorkasse gehen! Höchstens für die Übernachtung - falls sie notwendig ist.
Wenn ein Mietwagen inkl. Benzin/Diesl günstiger ist als ein Bahnticket (Normalpreis), dann werden auch diese Kosten übernommen. Das musst du aber selbst nachrechnen und dem Arbeitsvermittler vorlegen. Außerdem musst du hier vollständig in Vorkasse gehen!
Mir wurde 2003 ein Mietwagen gewährt, weil ich von Berlin in ein kleines Dorf im Schwarzwald musste um mich vorzustellen. Ich war von Arbeitslosigkeit bedroht. Wirtschaftlich war das für die BA günstiger, da ich nicht übernachten musste und auch keine Verpflegungspauschale anfiel.
Quelle(n): Mitarbeiter der Arbeitsagentur - Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
So weit wie ich informiert bin , übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten.Sollte der Arbeitgeber nicht auf die Erstattung der Fahrkosten hin weisen , selber nach fragen! Was auch noch wichtig ist : vor ab sich beim Arbeitsamt informieren. !. Ob du die Kosten von denen erstattet bekommst. 2. Ob es einen Pauschalbetrag - Jahresbetrag gibt ( so wie bei den Bewerbungskosten). Es ist muß immer die kosten günstige Fahrkarte genommen werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du sollst richtigerweise eine preiswerte Verbindung nehmen. Aber die werden doch nur recherchieren, wenn ihnen die Fahrtkosten zu hoch erscheinen. Wenn einer meckert sagst du einfach, dass sei dir am Schalter als die günstigste Variante genannt worden.
Allerdings wird das Vorstellungsgespräch ja nicht so furchtbar lange dauern, wo soll das Problem mit dem Dauer -Spezial-Ticket denn sein?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, die kürzeste Verbindung 2. Klasse sonst nichts. Nicht mal das Länderticket ist vorgeschrieben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hast Du mit dem Unternehmen bezüglich einer Kostenerstattung
Rückfrage geführt ? Wenn ja , und dasUnternehmen lehnt eine Erstattung oder Teilerstattung ab , so lasse es Dir vom Unternehmen
vor der Anreise schriftlich bestätigen , zur Vorlage bei der Arbeitsagentur .
Die preiswerte Variante wäre ,
dem Arbeitsberater eine Bescheinigung der Bahn A.G.
vorzulegen .
Daraus wird ersichtlich was eine Hin und Rückfahrt der
Zugbenutzung 2. Klasse kostet .
SGB III ( Sozialgesetzbuch )stellt klar : § 45 Leistungen
Absatz 2 : Zitat ::: als unterstützende Leistungen können Kosten
im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung , Vermittlung,
Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden .
Das Argument , bezüglich Wirtschaftlichkeit , mit der Bummelbahn 2. Klasse zu fahren , wäre entkräftet , weil die Verbindungen der Hin und /
oder Rückfahrt mit häufigen Umsteigen das Erreichen eines Zieles nicht termingerecht zulassen würden .
Manchmal klappt es auch nicht mit der Rückfahrt . So wäre eine Rückerstattung von Übernachtungskosten angezeigt .
Bei solch einen Kostenaufwand wären die Fahrtkosten für eine IC oder ICE- Benutzung die kostengünstigere Variante .
Mit der Billigspezialkarte kannst Du eventuell auch unter Umständen Probleme wegen der Frühbuchung bekommen . Wer erstattet die Kosten , im Falle einer Verhinderung zum Vorstellungstermin , wenn Dir Firma kurzfristig einen anderen Termin für Dich einberaumt ? Wie sieht es für Dich kostenerstattungsmässig im Krankheitsfalle aus ?
Also greift logisch und gesetzlich allgemein verbindlich
die Variante der Rückerstattung für eine Fahrkarte 2.Klasse
bei der DB .
Viel Glück beim Bewerbungsgespräch .