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Darf man das verbieten ?
Folgende Situation:
Firma X hat einen Teil seines Geländes an einen Discounter verpachtet, der dieses als Kunden-Parkplatz nutzt. Der Parkplatz ist durch eine Straße vom Gebäude der Firma X getrennt und dieser optisch nicht mehr zuzuordnen.
Direkt gegenüber liegt die Konkurrenz Firma Y. Darf X den Mitarbeitern von Y verbieten, den Parkplatz des Discounters zu benutzen oder liegt das allein in der Hand des Discounters ? Wir sprechen hier von etwa 3 Fahrzeugen der Firma Y auf einem Parkplatz der noch nie voll besetzt war - sie stören also definitiv nicht.
Ich hoffe jemand von euch kann mal etwas Licht in die Sache bringen. Wir rätseln schon ewig.
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Einzig und allein hat der Pächter des Areals, das Recht, Genehmigungen zu erteilen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn im Pachtvertrag kein besonderer Passus aufgenommen ist, der die Benutzung des Kunden-Parkplatzes des Discounters entsprechend einschränkt, kann X den Mitarbeitern des Y nicht verbieten, diesen Parkplatz zu benutzen.
Der Discounter könnte aber die Mitarbeiter des Y auf Schadenersatz verklagen oder sogar kostenpflichtig abschleppen lassen! Alleine die Tatsache dass es "noch Platz gibt" erlaubt die Nutzung des Parkplatzes für Nicht-Kunden noch lange nicht! Stell Dir einfach mal vor, jemand parkt auf deinem angemieteten Tiefgaragenstellplatz, da es ja noch andere freie Plätze gibt...!
- vor 1 Jahrzehnt
das wichtige Wort hier ist gepachtet. Wer etwas verpachtet, der ist zwar noch Eigentümer, aber die Rechte(auch für die Nutzung) liegen beim Pächter. Solange also der Discounter kein Verbot ausspricht, kann X gar nichts machen...
Quelle(n): meine kaufmännische Ausbildung... - siggi_coLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da die Firma X diese Fläche an den Discounter vermietet hat und der Discounter dafür auch die ,,Pacht" (Gebühren) für die Nutzung der Parkfläche bezahlt,kann er alleine (der Discounter) bestimmen was er mit dem Parkplatz macht.AuÃerdem sind diesen Discounter ja auch sehr hohe Kosten durch das errichten des Parkplatzes entstanden.Also klar und deutlich ,,er kann das verbieten",der Discounter aber nicht Firma X.Natürlich könnte er bei ein klein bisschen ,,Nächstenliebe und Toleranz" diese 3 Parkplätze ohne Verluste deiner Firma zu Verfügung stellen,aber ich denke da hat der Filialleiter vom Discounter von seinen Vorgesetzten solche irre Vorschriften erhalten.Bei uns in der Stadt habe ich schon mal von so einen ähnlichen Fall gehört in Richtung Discounter und Parkplatzverbot für Nichtkunden.Ãbrigens für die Genehmigung zum parken von 3 Autos deiner Firma ist alleine der Discouter zuständig und kompetent und nicht der Grundstückbesitzer der das Land verpachtet hat.Da ich auch auf Pachtland zwei Garagen errichtet habe und dafür auch jährlich Grundstückspacht bezahle kann mir der Grundstücksteigentümer nicht vorschreiben an wen ich meine Garage vermieten soll und ob ich das darf.Das ist dann alleine meine Sache.
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- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Liegt allein in der Hand des Discounters, der hat durch die Pacht alle Rechte darauf und kann für die Dauer der Pacht alleine über das Grundstück entscheiden. Er kann also den Mitarbeitern der Firma Y und auch Mitarbeitern der Firma X das Parken auf dem Gelände untersagen, wenn klar ist, daà nicht zum Einkaufen sondern zum Arbeiten in der jeweiligen Firma geparkt wird.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein ...... darf die Firma nicht verbieten.
Sie sind zwar Eigentümer des Grundstückes,
haben es aber Verpachtet.
Also liegt es im ermessen des Aldi Discounter dieses
zu beanstanden oder nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Pacht zahlen dürfen die Unbefugten das Parken untersagen. Wir haben sowas Ãhnliches in der Nähe. Unsere Tanzschule ist gegenüber eines Getränkemarktes. Und die Leute vom Getränkemarkt kriegen die HaÃkappe, wenn Tanzschulbesucher beim Getränkemarkt parken.
- gaeltachtLv 5vor 1 Jahrzehnt
Meiner Meinung nach bestimmt hier einzig der Pächter, also der Discounter, wer bei ihm stehen darf.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Firma X hat Ihre Rechte an den Discounter verpachtet. Nur die können das verbieten. Es kann aber Vertragsbestandteil in dem Pachtvertrag sein, sein der Parkplatz nur zum Einkaufen genehmigt ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ein anderer Mieter im Haus hat eine 4 Zimmer Wohnung und wohnt da ganz alleine ein Schlafzimmer wird nie genutzt kann ich da einziehen das Zimmer steht doch immer leer