Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf man das verbieten ?

Folgende Situation:

Firma X hat einen Teil seines Geländes an einen Discounter verpachtet, der dieses als Kunden-Parkplatz nutzt. Der Parkplatz ist durch eine Straße vom Gebäude der Firma X getrennt und dieser optisch nicht mehr zuzuordnen.

Direkt gegenüber liegt die Konkurrenz Firma Y. Darf X den Mitarbeitern von Y verbieten, den Parkplatz des Discounters zu benutzen oder liegt das allein in der Hand des Discounters ? Wir sprechen hier von etwa 3 Fahrzeugen der Firma Y auf einem Parkplatz der noch nie voll besetzt war - sie stören also definitiv nicht.

Ich hoffe jemand von euch kann mal etwas Licht in die Sache bringen. Wir rätseln schon ewig.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einzig und allein hat der Pächter des Areals, das Recht, Genehmigungen zu erteilen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn im Pachtvertrag kein besonderer Passus aufgenommen ist, der die Benutzung des Kunden-Parkplatzes des Discounters entsprechend einschränkt, kann X den Mitarbeitern des Y nicht verbieten, diesen Parkplatz zu benutzen.

    Der Discounter könnte aber die Mitarbeiter des Y auf Schadenersatz verklagen oder sogar kostenpflichtig abschleppen lassen! Alleine die Tatsache dass es "noch Platz gibt" erlaubt die Nutzung des Parkplatzes für Nicht-Kunden noch lange nicht! Stell Dir einfach mal vor, jemand parkt auf deinem angemieteten Tiefgaragenstellplatz, da es ja noch andere freie Plätze gibt...!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das wichtige Wort hier ist gepachtet. Wer etwas verpachtet, der ist zwar noch Eigentümer, aber die Rechte(auch für die Nutzung) liegen beim Pächter. Solange also der Discounter kein Verbot ausspricht, kann X gar nichts machen...

    Quelle(n): meine kaufmännische Ausbildung...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die Firma X diese Fläche an den Discounter vermietet hat und der Discounter dafür auch die ,,Pacht" (Gebühren) für die Nutzung der Parkfläche bezahlt,kann er alleine (der Discounter) bestimmen was er mit dem Parkplatz macht.Außerdem sind diesen Discounter ja auch sehr hohe Kosten durch das errichten des Parkplatzes entstanden.Also klar und deutlich ,,er kann das verbieten",der Discounter aber nicht Firma X.Natürlich könnte er bei ein klein bisschen ,,Nächstenliebe und Toleranz" diese 3 Parkplätze ohne Verluste deiner Firma zu Verfügung stellen,aber ich denke da hat der Filialleiter vom Discounter von seinen Vorgesetzten solche irre Vorschriften erhalten.Bei uns in der Stadt habe ich schon mal von so einen ähnlichen Fall gehört in Richtung Discounter und Parkplatzverbot für Nichtkunden.Übrigens für die Genehmigung zum parken von 3 Autos deiner Firma ist alleine der Discouter zuständig und kompetent und nicht der Grundstückbesitzer der das Land verpachtet hat.Da ich auch auf Pachtland zwei Garagen errichtet habe und dafür auch jährlich Grundstückspacht bezahle kann mir der Grundstücksteigentümer nicht vorschreiben an wen ich meine Garage vermieten soll und ob ich das darf.Das ist dann alleine meine Sache.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Liegt allein in der Hand des Discounters, der hat durch die Pacht alle Rechte darauf und kann für die Dauer der Pacht alleine über das Grundstück entscheiden. Er kann also den Mitarbeitern der Firma Y und auch Mitarbeitern der Firma X das Parken auf dem Gelände untersagen, wenn klar ist, daß nicht zum Einkaufen sondern zum Arbeiten in der jeweiligen Firma geparkt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein ...... darf die Firma nicht verbieten.

    Sie sind zwar Eigentümer des Grundstückes,

    haben es aber Verpachtet.

    Also liegt es im ermessen des Aldi Discounter dieses

    zu beanstanden oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Pacht zahlen dürfen die Unbefugten das Parken untersagen. Wir haben sowas Ähnliches in der Nähe. Unsere Tanzschule ist gegenüber eines Getränkemarktes. Und die Leute vom Getränkemarkt kriegen die Haßkappe, wenn Tanzschulbesucher beim Getränkemarkt parken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meiner Meinung nach bestimmt hier einzig der Pächter, also der Discounter, wer bei ihm stehen darf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Firma X hat Ihre Rechte an den Discounter verpachtet. Nur die können das verbieten. Es kann aber Vertragsbestandteil in dem Pachtvertrag sein, sein der Parkplatz nur zum Einkaufen genehmigt ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein anderer Mieter im Haus hat eine 4 Zimmer Wohnung und wohnt da ganz alleine ein Schlafzimmer wird nie genutzt kann ich da einziehen das Zimmer steht doch immer leer

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.