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keanaluca fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Hat die Höhe des Unterhalts was mit der Kontakthäufigkeit zu tun?

Der Erzeuger meiner Kinder meinte, dass er mehr Unterhalt zahlen müsste, wenn er die Kinder nicht regelmäßig sehen würde. Mal abgesehen davon, dass er sowieso weder Unterhalt zahlt noch die Kinder regelmäßig sieht, obwohl er das natürlich gerne könnte - ist da was dran?

Er meinte irgendwas von Steuerfreibeträgen und dem monatlichen Unterhaltssatz...

Update:

zu Maria H:

oh, da gibts ja noch mehr solche Väter :( Der Erzeuger meiner Zwillinge hat (als die beiden noch Babys waren) auch WÖRTLICH gesagt: ich soll ihm unterschreiben, dass ich auf sämtliche finanziellen forderungen verzichte und er verzichtet dann auf "sämtliche rechte an den kindern"...traurig, aber wahr :(

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach der Leistungsfähigkeit, d.h. dem Einkommen des Verpflichteten und ist unabhängig vom Umgangsrecht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mein Ex hat den Richter gefragt ob er Geld dafür verlangen kann wenn er aufs Sorgerechte verzichtet! Ging natürlich nicht...das Sorgerecht war er los und bezahlen mußte er trotzdem! Unterhalt bezieht sich nur auf die Düsseldorfer Tabelle und das Einkommen..egal ob und wie oft der Vater die Kinder sieht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lass mal den ERZEUGER von einem Psychiater untersuchen, bei dem Schwachsinn den der daher redet.

    Der Unterhalt ist immer noch von seiner wirtschaftlichen Situation abhängig. Mit dem Besuchsrecht hat das gar nichts zu tun.

  • tina r
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist mir neu!Woher will das Amt wissen wann man Kontakt hat!Mein Mann hat auch keinen Unterhalt bezahlt,aber Er hat jedes 2.Wochenende die Kids genommen und etwas unternommen und ich hatte Zeit für mich!

    Quelle(n): Eigene Erfahrung. Heute sind die Jungs erwachsen und Vater leider tod,sorry
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltszahlenden.Aber dafür gibt es auch Höchstbeträge.

    Wenn der Unterhaltspflichtige nicht selber den Unterhalt zahlt,tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein,und da gibt es dann einen Regelsatz,der gezahlt wird.

    Der liegt am unteren Ende der Bemessungstabelle.Aber darüber kannst Du Dich bei der für Dich und Deine Kinder zuständige UVK erkundigen,und die geben Dir Auskunft über die Höhe des an Deine Kinder zu zahlenden Unterhaltes.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Es gibt die "Düsseldorfer Liste", nach der der Unterhalt festgesetzt wird, und der richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Elternteils, der nicht im Haushalt mit dem Kind lebt. Kann dieser Elternteil keinen Unterhalt zahlen, hast du das Recht (und mitunter die Pflicht, wenn du Sozialleistungen beziehst), beim Jugendamt das so genannte Unterhaltsvorschussgeld zu beantragen. Das ist aber geringer als der "normale" Unterhalt. Und das Jugendamt stellt es dem unterhaltspflichtigen Elternteil in Rechnung. Lass dich nicht über den Tisch ziehen!

    Jedenfalls ist die Höhe des Unterhalts auf keinen Fall abhängig von Besuchsregelungen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kinder sind keine Handelsware!

    Die Kindschaft kann man nicht einfach abstreifen.

    Die Höhe des Unterhalts kann bei längerem Aufenthalt beim Zahlenden gekürzt werden. EInfache WE Aufenthalte sind kostenneutral

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Vom Gesetzgeber und in der Rechtsprechung sind diese Dinge ganz bewusst völlig voneinander getrennt .... es gibt, selten das man

    so etwas sagen kann, tatsächlich absolut KEINEN Bezug zueinander.

    Hier besteht Aufklärungsbedarf .... und ggfs. eine Mediation. Diie

    wirkt oft Wunder ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Hannes hat sie ja wohl nicht mehr alle beieinander. Er ist genauso für die Kinder verantwortlich wie du. Geh zum Anwalt und klage den Unterhalt ein, notfalls zeige ihn bei der Polizei an. Der Unterhalt steht dir für die Kinder zu. Ich spreche da aus Erfahrung, mein Ex hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen, wenn er nicht zahlt, mein neuer Mann kam viele Jahre für die Kinder mit auf, nun kommt langsam etwas Unterhalt zurück, aber ich musste kämpfen, auch wenn er die Kinder kaum sah, weil er sie nicht wollte. Kämpfe um dein Recht.

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