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Kindesunterhalt für 18 jährigen sohn?

mein sohn ist im juli, 18 jahre geworden. mein ex-mann hat somit sofort den unterhalt eingestellt. mein sohn hat bis mitte juli ein berufsvorbereitungsjahr gemacht und im oktober begann seine lehre.

ich WAR ALG2 empfänger und die ARGE hat den unterhalt vorgestreckt,weil mein sohn in die bedarfgemeinschaft gehörte.

vater möchte für die monate august,september keinen unterhalt zahlen weil mein sohn als arbeitssuchend gemeldet war. ist das rechtens?

der unterhalt wird vom jugendamt berechnet,dazu benötigt mein sohn seine lohnbescheinigungen und meine. der vater möchte auch meine einkommensbescheinigung sehen. bin ich dazu verpflichtet.

ich bin erst seit dem 1.11. wieder berufstätig.

wer kann uns helfen und uns eine auskunft geben.

vielen dank im voraus!

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wende dich bitte an das Jugendamt !

    Bei mir war das ähnlich, als mein Sohn 18 wurde war er in der Lehre. Der Vater stellte die Zahlung ein, aber das war nicht rechtens. Es kommt auf den Azubilohn an, mein Sohn bekam bis vollendetes 1.Lehrjahr noch UH , dann nicht mehr weil er da schon gut verdiente als Industriemechaniker.

    Das Jugendamt unterstützt ihn , wendet euch dahin.

    LG Maus

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich muß der Vater weiterhin Unterhalt zahlen. Allerdings können Einkünfte gegen gerechnet werden. Ist die ARGE mit Unterhalt eingesprungen kommt der Unterhalt natürlich nicht noch oben drauf sondern wird angerechnet.

    Möglicherweise hast Du bzw. Dein Sohn aber auch etwas versäumt, indem eventuell ein Unterhaltstitel mit Vollendung des 18. Lebensjahres

    verwirkt ist. Es muß also neuer Unterhalt über das 18. Lebensjahr hinaus gefordert werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss Unterhalt zahlen, solange dein Sohn eine Ausbildung macht oder studiert. Aber höchstens, bis dein Sohn 27 Jahre alt ist.

    Solange steht dir übrigens auch das Kindergeld zu.

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiss, ist dein Exmann bzw der Vater deines Sohnes unterhaltspflichtig solange Dein Sohn in der Ausbildung ist.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ich meine bis 25 jahre muß der vater Unterhalt zahlen,solange gibt es auch Kindergeld,und nicht bis 27 jahre Kindergeld,war früher mal.

    LG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sich das volljährige Kind in der Ausbildung befindet ,

    ändert sich für die Dauer der Ausbildung an der Unterhaltspflicht der Eltern ihren Kind gegenüber fast gar nichts .

    Ändern wird sich die Höhe der Unterhaltsleistung der Eltern gegenüber des volljährigen Kindes .

    Bezieht das Kind eine Lehrvergütung mindert sich sein Unterhaltsanspruc den Elternteilen gegenüber .

    Das h. die Lehrvergütung wird bis auf einen anrechnungsfreien Betrag von monatlich 90 EURO in der Unterhaltsberechnung seiner Eltern mit einbezogen .

    Unter der Web.Seite www.scheidung-online.de sind alle für

    Dich und Deinem Sohn relevanten Rechtsfragen gut verständlich aufgeführt .

    MfG Norbert A

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also für die moante august und september muss er auf jedenfall nachzahlen da kommt er nicht drum rum. aber wenn der unterhalt vorgestreckt wurde von einem amt bekommt das amt das geld und nicht du oder dein sohn. es kommt drauf an wie lange ihr schon getrennt seit aber der ex- mann kann das anfordern das du ihm deine einkommensbescheinigung zeigst aber nur wenn für irgend etwas zweifel bestehen, das gleiche kannst du bei ihm aber auch einfordern.

    das mit der einkommensbescheinigung geht aber meistens über den anwalt. und für den sohn kommt es drauf an wie viel er in der lehre verdient bekommt er zu wenig lohn muss der vater zahlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich rate ihnen einen anwalt einzuschalten, denn beide elternteile müssen den unterhalt bezahlen bis er seine lehre nicht abgeschlossen hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechtsberatung ist Laien untersagt, durch Deine Frage verleitest Du aber Laien dazu etwas zu tun, das untersagt ist.

    Frage einen Anwalt oder bei einer Beratungsstelle für Familienstreitigkeiten nach, oder lasst Euch vom Sozialamt beraten, wenn das Geld für Deinen Sohn nicht reicht.

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