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Wenn ich eine Wohnung übernommen habe u. dann wieder umziehe, muß ich sie in ursprünglichen zustand versetzen?

Wenn ich aus einer mietwohnung ausziehe; was muss ich beim Umzug alles beachten; im Bezug auf das hinterlassen der Wohnung.

habe ich mit Teppich u. Wandanstrich übernommen. Sachen die ich nicht gemacht habe. Muß ich das alles entfernen oder reicht es wie übernommen so auch zurückgeben ?

Welche Gesetze hierzu gibt es. kann mich nur erinner das erst kürzlich was im Gesetz dazu geändert wurde. weiß nicht mehr was.

wer weiß bescheid und hilft.

Danke im voraus.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich gilt natürlich das, was im Mietvertrag steht, solange es nicht mit der Gesetzeslage kollidiert (was relativ häufig der Fall ist). Im Detail kommt es dennoch immer wieder zu Auseinandersetzungen, die meist für alle Beteiligten unerfreulich sind.

    Nach Möglichkeit solltest du mit deinem Vermieter sprechen, was er für notwendig erachtet. Vielleicht plant er irgendwelche Modernisierungsmaßnahmen, die Arbeiten deinerseits überflüssig machen. Eventuell kannst du auch mit dem Nachmieter (soweit bekannt) verhandeln - wenn der die ganze Wohnung in Himmelblau streichen will, wäre es unnötig, dass du sie vorher weiß pinselst.

  • Frosch
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja ich kann da auch nur sagen ,was im Mietsvertrag steht ist bindend.Besenrein heist besenrein ,ausfegen,saubere Fensterscheiben sind damit gemeint. Steht im Vertrag drin das du Teppich übernommen hast dann kanst du ihn bei Auszug drin lassen.Die Frage ist also nicht so einfach zu beantworten ohne den Inhalt deines Vertrages zu kennen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst das tun, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Da steht dann meist: Schönheitsreparaturen sind vorzunehmen, wenn der Zustand der Wohnung dies notwendig macht. Die Gesetzesänderung, die du meinst, bezieht sich auf starre Fristen. Dazu hänge ich die Meldung an:

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst mal schauen, was in deinem Mietvertrag steht. Normalerweise muss man eine Wohnung besenrein, also komplett leer und ohne Tapete etc. übergeben. Manche Vermieter wollen aber auch, daß man neu streicht etc. In München ist das z.B. Pflicht.

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