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Tascha fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was tun bei unberechtigter Strafanzeige wenn man sich keinen Anwalt leisten kann?

Hallo,

meine Eltern haben zur Zeit folgendes problem:

Vor ca. 3 Monaten kam unsere Nachbarin in die Garagen einfahrt gerast und hätte fast meinen Stiefvater um gefahren. Daraufhin hat er ihr gesagt das sie doch bitte langsamer fahren soll, da dort auch die Kinder aus dem Haus spielen würden. Sie steigt aus und stößt und schiebt meinen Stiefvater so krass, das er in meine Mum reinknallt. Er hat sich aus reflex umgedreht und sie von sich gedrückt und ihr gesagt, dass sie ihn nicht anfassen soll. Da kam ihr Ehemann aus der Wohnung gespungen und fängt an auf meinen Stiefvater einzuschlagen wo meine Mutter noch dazwischen stand und so ging halt ein kleines gerangel los, bis meine Mum und die Nachbarin die beiden auseinander gehalten haben. Dann hat der Kerl meinen Stiefvater und die Familie noch bedroht (vonwegen mim Messer abstechen und sowas) und ist halt in seine Wohnung abgehauen. Und vor ein paar Tagen lag plötzlich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung im Briefkasten und das der eine schriftliche entschuldigung und schmerzensgeld verlangt, ansonsten geht er vor Gericht. Leider können meine Eltern sich auf teufel komm raus keinen Anwalt leisten und das Schmerzensgeld schon garnicht, zumal sie es nicht einsehen, Schmerzensgeld dafür zu zahlen, dass die Nachbarin meinen Stiefvater beinahe umgefahren hat und so. Was kann man bei sowas am besten machen? Was bringt es, eine gegenanzeige zu machen? Meine Stiefvater hat eine ziemlich besch** vergangenheit und eine volle Akte (wegen Beleidigung und so Sachen) und wird deswegen von jedem Richter oft schon vor der Verhandlung verurteilt.. mittlerweile hat mein Stiefvater aber eine Therapie gemacht und (er ist borderliner) sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Vor Gericht würde er ohne Anwalt dumm aussehen... habe leider keine Ahnung von sowas und brauche deswegen dringend einen Rat!

Liebe Grüße

Update:

Habe eben nochmal mit meiner Mum gesprochen: Als sie schonmal prozesskostenhilfe beantragt haben, wurde diese abgelehnt, weil wir in einer "Bedarfsgemeinschaft leben" und da ich (ihr tochter) ja auch noch arbeite (ich trage Zeitungen aus), soll ich doch den Anwalt bezahlen...

Update 2:

Habe ein weiteres mal mit meiner Mum gesprochen und es ist tatsächlich "nur" ein schreiben vom Anwalt, aber irgendwie war das Schreiben von so einem komischen "Opfer gegen Täter"-Verein....

Nein, wir beziehen kein ALG 2, wir bekommen keins da wir angeblich ein zu hohes Gesamteinkommen haben, wobei ich etwa 1800 Euro Netto nicht viel in einem 5 Personen haushalt finde...

Update 3:

@ Falang

Also in dem Brief vom Nachbar steht, dass sie nur keine Zivilrechtlichen Schritte gegen uns gehen würden, wenn wir uns schriftlich entschuldigen und ein "angemessenes" schmerzensgeld zahlen - ist das Nötigung?

10 Antworten

Bewertung
  • hans M
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So wie ich deinen Text verstehe. Ist es denn schon eine Anzeige oder ist das nur ein Brief von einen Anwalt mit einer Androhung zur Anzeige. Den in einer Anzeige der Polizei würde nie in einer Ladung oder so stehen, das der jenige eíne Endschuldigung fordert. Auch Schmerzensgeld wird dort nicht erwähnt.

    Wenn das nur ein Brief von einen Anwalt ist. Würde ich mal sagen das er nur ein Blöf aufzieht. Wenn es so ist. Würde ich auf keinenfall drauf reagieren. Weil er vielleicht keine Beweise hat. Versucht er nun von euch eine schriftliche Sache mit der sich so ein wenig beweisen lässt zu holen. Quasi, eine Bestätigung fürs Gericht auf diesen Sachverhalt.

    Schreib, ob ich mich irre.

    Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, bezieht ihr doch bestimmt ergänzendes ALG 2 und somit muss man echt Rechthilfe bewilligen.

    Nachtrag:

    Da brauchen deine Eltern keinen Anwalt, der Verein ist nur ähnlich wie ein Schiedsmann. Dort kommen die Parteien zusammen und dann wird die ganze Sache ausdiskutiert. Die ganze Sache ist zwar zur Anzeige gekommen. Aber die Staatsanwaltschaft ist die Sache zu geringfügig das sie sich dem annehmen. Die wollten das nun mit der Sache Täter Opfer Ausgleich aus der Welt schaffen.

    Dein Stiefvater soll dort hin gehen und erstmal schauen wie die ganze Sache ausgeht. Wenn alles klappt, geht er danach raus und die Sache ist vom Tisch. Sollte das aber nicht so ausgehen, kann er immer noch sich Gedanken machen ob er einen Anwalt braucht. Er kann im Notfall, dieses beisamen sitzen sofort beänden und gehen. Dann geht es den normalen Rechtsweg. Aber aufjedenfall erstmal anhören was dabei rum kommt.

    Bei 1800€ Einkommen und fünf Personen, ist eure Miete/ Heizkosten so gering das ihr kein ergänzendes Alg 2 bekommt ?

    Kannst mich falls du ( deine Eltern ) weitere Hilfe dabei brauchst per Mail anschreiben. Bin in solchen Sachen recht fit. Bin einer der sich nichts gefallen lässt und kenne mich mit unseren Gesetzen recht gut aus. Habe solche Sachen wie dein Stiefvater persönlich hinter mir.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist so: wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, dann wird der Anwalt vom Staat bezahlt. Aber Deine Eltern müssen natürlich belegen, daß sie sich keinen Anwalt leisten können.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Holt euch einen Beratungsgutschein beim Rechtspfleger

    (Amtsgericht), oder versucht den Streit über einen amtlich bestellten Schiedsmann zu schlichten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es st wichtig zu wissen, von wem die Anzeige kam die im Briefkasten lag. Hat die der Nachbar verfasst oder hat die Staatsanwaltschaft sich gemeldet oder die Polizei?

    Wenn der Nachbar eine Anzeige machen will und diese schriftlich androht, für den Fall dass Deine Eltern kein Schmerzensgeld bezahlen und sich dafür schriftlich entschuldigen, - ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. War es so? Dann wäre die schriftliche Androhung das Beweisstück.

    Dann nichts wie zur Polizei und Anzeige wegen Nötigung erstatten.

    Diese Anzeige kostet nichts.

    Setze ein weiteres Detail hinzu bezüglich der Anzeige.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine "Anzeige" kann nciht im Briefkasten liegen.

    Höchstens ein Anhörungsbogen.

    Und wie die andren so schön schreiben, wenn sonst nix dann ein Pflichtverteidiger übers Gericht, lasst es doch drauf ankommen.

    Vor Gericht (wo es eh nicht hinkommt, mangels öffentlichem Interesse wird die Sache vorher eingestellt) kann ja jeder darstellen, wie es wirklich war.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh´ zum Amtsgericht und Hilf´ deinen Eltern (In deren Anwesenheit) Prozesskostenhilfe zu Beantragen.

  • vor 6 Jahren

    Gute Schulungen in Strafrecht für Nicht-Juristen gibt es hier: www.k-projects-cologne.net

    Besser als sich jedesmal einen überteuerten Anwalt nehmen, der einen am Ende auch noch abzockt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Hinweisen auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe habe ich nichts hinzuzufügen. Gerade wenn jmd. eine volle Akte hat, sollte nicht ohne anwaltlichen Beistand gehandelt werden.

    @Lexi

    Das mit der kostenlosen Rechtsberatung in jeder Kreisstadt ist mir neu. Hast Du dazu eine Quelle?

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal nur den Anhörungsbogen in aller Ruhe ausfüllen und abschicken und darin die Angelegenheit aus Sicht des Angesprochenen so sachlich wie möglich darstellen. (dem Vorwurf der Körperverletzung etc. durch entsprechende Gegendarstellung entkräften)

    Dann abwarten, womöglich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

    Erst wenn eine Klageschrift kommt, damit zum Amtsgericht, Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt aufsuchen.

  • Lexi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt in jeder Kreisstadt einmal im Monat eine kostenlose Rechtsberatung.Das ist immer am 1. oder 2. Samstag im Monat.Welcher Anwalt an welchem Tag die Beratung macht ,kann man beim Amtsgericht erfragen

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