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Haben wir Anspruch auf Wohngeld?
haben ich, bzw. mein Sohn Anspruch auf Wohngeld ??
Mein Sohn, jetzt 20 J. und noch in Ausbildung möchte eine eigene Wohnung mit zwei Freunden beziehen. Meine Frage, hat er Anspruch auf Wohngeld da er noch keine 25 Jahre ist.
Weitere Frage zu meiner jetzigen drei Zimmerwohnung, meine Wohnung hat 3 Zimmer 66. qm, habe ich, wenn mein Sohn ausgezogen ist auch Anspruch auf Wohngeld obwohl die Wohnung für mich alleine zu groß ist. ??
Bin Schwerbehinder mit 60 % und bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente.
LG. DF
Danke für die Hilfreichen Antworten, wir werden uns bei den Ämtern durchfragen.
MfG. GF
4 Antworten
- menschlichLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn dein Sohn auszieht und noch in Ausbildung ist, würde ihm das Wohngeldamt erst einmal erzählen, dass er noch unterhaltsberechtigt ist - jetzt kommst du deiner Unterhaltspflicht ja über den sogenannten "Barunterhalt" nach - also müsst ihr zuerst einmal klären, ob und in welcher Höhe du trotz Schwerbehinderung unterhaltspflichtig bist ( Jugendamt ).
Danach richtet sich die Wohngeldhöhe nach seinem Einkommen und der Wohnungsgröße bzw. seinem tatsächlich genutztem Bereich!
Du selbst wirst aufgrund der Schwerbehinderung einen höheren Anspruch haben als nicht Behinderte - aber auch hier wird erst dein Einkommen nach Abzug aller Unterhaltsleistungen geprüft.
Also erst zum Jugendamt und dann zur Wohngeldstelle -
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde auf dem entsprechenden Amt nachfragen,da bekommst du die richtigen Antworten,
Gruà dotty
- UlliLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ob du Anspruch hast, kannst du hier grob überschlagen: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/W...
Auf der Homepage deiner Stadtverwaltung müsstest du auch einen solchen Rechner finden und die entsprechenden Antragsformulare auch.
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wohngeld hat nichts mit dem Alter zu tun. Die Altersgrenze 25 ist nur für Hartz relevant.
Ob und wieviel im Zustehst ist einkommensabhängig ebenso mit der Miethöhe. Da sollte er sich mal beim Wohnungsamt erkundigen.
Aber denkt dran, falls du selber ein Einkommen hast könnte es sein, dass du während seiner Ausbildung für ihn Unterhalt zahlen musst !! Das wird ihm dann natürlich wieder als Einkommen angerechnet.
Da solltet ihr euch gut informieren!
Was dir selber zusteht kann ich nicht beantworten, weil für Schwerbehinderte andere Richtlinien gelten. Auch das solltest du beim Amt erfragen.