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dalymow fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Automatische Vertragsverlängerung - ohne Warnung rechtens?

Ich habe einen Vertrag mit 1&1 und wollte diesen Kündigen. Leider hab ich die Kündigungsfrist von 2 Monaten verpasst und bin somit ein weiteres Jahr dran gebunden. Klar stand im Vertrag, dass dieser zwei Monate im Voraus gekündigt werden müsste, doch bekam ich nichtmal eine Mitteilung oder Warnung dass der Vertrag automatisch verlängert wird, wenn ich nicht kündige. Meine Frage: ist das rechtens so?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, das läuft überall so. Man muss sich immer selbst rechtzeitig kümmern.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja

  • vor 1 Jahrzehnt

    jepp - ist rechtens

    da es so im Vertrag steht. Eine Warnung ist nicht üblich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist rechtens.

    Denn im Vertrag steht ja, dass bei nicht fristgerechter Kündigung bzw. Ausbleiben einer Kündigung der Vertrag um ein weiteres Jahr oder was eben ausgemacht war, automatisch verlängert wird.

    Um die Einhaltung der Frist musst du dich dann schon selbst kümmern, wenn du da nicht schaust und rechtzeitig kündigst, bist du selbst schuld. Wenn 1&1 an jeden Kunden bei welchem der Vertrag bald ausläuft eine Erinnerung schicken müsste, hätten sie viel zu tun und so eine Fristenüberwachung muss ja auch erstmal von einem Mitarbeiter gemacht werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, leider. Das einzige, was Du im Moment tun kannst, ist schon jetzt kündigen (vorsorglich), damit Du den nächsten Termin nicht verpaßt. So ein Jahr ist lang, und schon hat man's wieder versemmelt. Kündigung unbedingt bestätigen lassen. Die Provider "kleben" nämlich förmlich an den Verträgen und lassen keinen Kunden gerne ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Es ist rechtens. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist bist du selbst verantwortlich. Das ist bei allen Verträgen so. Eine Mitteilung oder Warnung muss da keiner verschicken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider ja darum steht es ja im vertrag

  • vor 1 Jahrzehnt

    es ist rechtens, bei vodafone ist es genau so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    .....ganz klar selbst zu verantworten, weil die Rechtssprechung klar und immer in eine Richtung zielt, ---der Vertragsnehmer hat die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden-- genau das wird mit der Unterschrift bestätigt, wenngleich auch einige Unternehmen das noch nicht immer in solch klarem Deutsch vermitteln.

    Die Beweislast der fristgerechten Künigung bleibt IMMER an der Vertragsnehmerseite "hängen". Deshalb auch immer auf nachvollziehbarem Weg kündigen, wie Einschreiben Rückschein, wobei auf dem Umschlag UND dem Rückschein der Hinweis stehen sollte (klein aber deutlich) "kündigung des Vertrages xxxxx" Die Post sieht das nicht gern an der falschen Stelle, muss diese Hinweis aber akzeptieren, da das BGH die Übersendung per Einschreiben Rückschein allein nicht als Nachweis akzeptiert werden muss. Ich weiss dass das eine komische Sache ist, weil die Situation jede zwingt, ...eigentlich jedes Schriftstück von Bedeutung über einen Gerichtzvollzieher zustellen zu lassen.

    Da das aber nicht machbar ist, wegen der Kosten und der Überzogenheit, empfehle ich dringend zusätzlich per email zu kündigen, und sich für die email eine "Lesebestätigung" kommen zu lassen. Das kann man in den email Einstellungen so registrieren,

    (beim email Provider, oder z.B. Outlook oder ähnliche Programmen)

    Der bisher beste und von den Gerichten bisher !? noch nie angezweifelt wurde eine Kündigung per Telefax, weil eine Telefaxübermittlung nicht manipulierbar ist, die Zustellung dokumentiert ist, und man ja auch 3 mal Faxen kann, welches bei den heutigen allgemeinen Flatrates keine Kosten verursacht.

    Auch hier noch der wichtige Hinweis, dass man nicht gezwungen ist die teueren 0180 Nummern zu nutzen, da das Internet eine Suchmaschine bereithält, wo man die Festnetznummern zu den dazugehörigen 0180 Nummern finden kann.

    Das findet man bei jeder Suchmaschine unter 0180 Telefonbuch.

    Es gibt noch einige wenige Ausnahmen bei denen man das Versäumnis auch noch Hinterher ausmerzen kann. das sind jedoch Sonderfälle, und die würden den Rahmen hier sprengen.

    Belastet der Vertrag das Leben über alle Maßen, kann man immer noch eine Kündigung auf Gegenseitigkeit erwirken, die fast immer akzeptiert wird, aber solltest Du diesen Weg zu gehen versuchen dann kontaktier mich direkt,... OK nicht vergessen auf jeden Fall sofort die nächste Kündigung nachholen, falls Du den Vertrag weiter ertragen willst. Noch Fragen ...dann bitte einzelfragen Gruss Gerd

    Quelle(n): eigenes berufliches Wissen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einziger Weg, da während der Vertragszeit rauszukommen, ist ein Wohnungswechsel! Dann ist der Vertragsgegenstand abhanden gekommen und der Vertrag damit gegenstandslos.

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