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Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahranfänger?

Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Führerschein-Neulinge?

Falls ja, wie schnell darf man dann fahren?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahranfänger (wenn du den Autoführerschein meinst). Diese müssen sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer an die bestimmten Geschwindigkeitsgrenzen halten.

    Wenn keine Geschwindigkeit vorgegeben ist, dann dürfen sie so schnell fahren wie es die Verkehrslage erlaubt.

    Für Fahranfänger gibt es jedoch eine Ausnahme, nämlich beim Alkoholgenuß.

    Quelle(n): Mein Job, StVO
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Geschwindigkeitsbegrenzungen die man auf den Schildern sieht gelten für Alle. Also für Fahranfänger gibt es keine zusätzlichen Regelungen. Schließlich ist ein Fahranfänger relativ. Wer kann denn schon nachweisen, dass jeder nach einem Jahr kein Fahranfänger ist. Das erweist sich als schwierig. Die einen brauchen n halbes Jahr, bis sie klar kommen wie alle anderen, und wiederum gibt es welche die nach 2 Jahren immer noch wie ein Anfänger fahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider gibt es die noch nicht. aber hör, schau dir mal die unfallberichte an, heute wieder im bereich sinsheim, die jüngeren beherrschen oft nicht die tlw neuen fahrzeuge, wenn keine aufsicht dabei ist kann man ja mal die kraft des neuen ausprobieren....Leider sind es oft die anderen, die dieses Fehlverhalten dann büsen....

    also immer so schnell, dass man noch vor einem hinderniss anhalten kann,auch wenn das nicht langsam zu erkennen ist. so gewinnt man training in diesem " job "

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das gibt es nur in den Fahrerlaubnisklassen A1 und T.

    Fahrzeuge der Klasse A1 (Leichtkrafträder) sind an sich offen, aber 16- und 17jährige dürfen sie nur fahren, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h haben.

    Fahrzeuge der Klasse T (Schwere Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft) fahren maximal 60 km/h. Für 16- und 17jährige müssen sie jedoch auf 40 km/h bbH gedrosselt sein.

    Quelle(n): Fahrerlaubnisverordnung
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