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Sini fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Bei der Entrümpelung der Wohnung meines Onkels dessen Erbe ich bin habe ich einen scharfen Revolver gefunden?

mit Unmengen Munition. Was muß oder soll ich tun das ich nicht mit dem Gesetz in Konflikt komme?

19 Antworten

Bewertung
  • Dra E
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Waffe und Munition darfst du nur mit einem Waffenschein transportieren, und auch nur zu einem Schützenverein, oder zur Jagd.

    Zum Spaß mit ner Waffe rumfahren ist glaube ich verboten.

    Ohne Waffenschein erst recht.

    Polizei anrufen und klären wie es weitergeht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ganze bei der Polizei melden! Keinen falls mit der Waffe zur Polizei gehen da man, so weit ich weiß, ohne Waffenbesitzkarte nicht mit einer Waffe unterwegs sein darf!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Polizei informieren

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mache eine schriftliche Meldung beim Ordnungsamt. Wenn Du diese Waffe behalten möchtest, dann beantrage einen Waffenbesitzschein. Ansonste kannst Du sie auch in einem Waffengeschäft verkaufen lassen bzw. zum Kauf anbieten.

    Auch wir haben Waffen und Gewehre im Nachlass gefunden, die mein Mann teilweise behalten wollte. Und es genauso gemacht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(De...

    http://www.rems-murr-kreis.de/dcm/imagine/frontend...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann nur die Vorredner zustimmen. Waffe liegen lassen und sofort die Polizei benachrichtigen. Ja nicht mit der Waffe zur Polizei, könntest wie der Zufall so will, in eine Geschwindigkeitskontrolle oder überhaupt eine Kontrolle geraten, hast eine Waffe dabei - das bringt nichts als Ärger.

  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    die polizei hohlen, geben fertig! gruss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der Fall ist in §20 WaffG umfassend geregelt. Du musst es binnen eines Monats melden.

    Falls du selbst zum Besitz einer scharfen Waffe nicht berechtigt bist (z.B. Sportschütze) wird die Waffe unbrauchbar gemacht, du darfst sie dann aber behalten.

    Lies dir den Paragraphen halt mal durch.

    Ich würde sie an deiner Stelle nicht einfach behalten, zum einen machst du dich strafbar, zum anderen gibt es immer wieder tödliche Zwischenfälle mit illegalen Waffnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer sowas findet und nicht schnurstracks bei der Polizei gemeldet hat, der hat sich schon strafbar gemacht. Also: nix wie los!

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich bei der polizei abgeben.

    dir kann dabei nichts passieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei den bullen als erbe anmelden.

    meines wissens bekommst du dafür eine WBK!

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