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kann man privatinsolvenz anmelden, wenn man nicht mehr weiß, wo man sein geld herkriegen soll? (s.details)?
jetzt habe ich das geschafft, was in unserem land angeblich nicht sein muß. "brücken-status"...
habe heute das nette briefchen von der arge bekommen, dass alle leistungen gestrichen sind. komplett. auch für die kinder...
okay, schuld bin ich selber, weil ich irgendwann aufgehört habe, das zu tun, was sie von mir wollten. ich kann sowas nicht. also nur damit ich geld kriege, sachen zu machen, die sinnlos sind...das ist eben nun die konsequenz.
mir fehlt im moment allen ernstes plan b....
hat jemand noch´n plätzchen unter der brücke frei?
danke schon mal im voraus für die antorten, in denen hartz4 empfänger als sozialschmarotzer bezeichnet werden....
daumen runter kommen nicht von mir !
@kerido und peter...die leistungen aller mitglieder der bedarfsgemeinschaft ab 01.11. 08 ganz versagt...gerade noch mal durchgelesen.
nix mit miete...na ich jammere ja auch nicht. brauche nur den verflixten plan b...;-)
12 Antworten
- Ilse 2Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich glaube auch, daß zumindest die Kinder nicht einfach so von allen Leistungen ausgeschlossen werden dürfen. Frag da noch mal nach - und zwar nicht die Berater, sondern deren Chef. Sowas geht eigentlich nicht.
Als Plan B würde ich auch erstmal einen Job sehen, irgendeinen. Du wirst ja irgendwas gelernt haben, oder irgendwelche Fähigkeiten und Vorlieben haben. Aber sei nicht allzu wählerisch. Zunächst ist Kloputzen besser als gar nix. Später kannst du ja etwas Besseres suchen.
Privatinsolvenz bezieht sich nur auf vorhandene Schulden. Du mußt dich eine Zeitlang wohlverhalten und brav kleine Beträge abstottern, dann werden die Schulden annulliert. Mit Geld für den Lebensunterhalt hat das nichts zu tun.
Übrigens - melde dich doch mal bei den ganzen Fernsehredaktionen. Die zeigen immer mal Reportagen über Behördenwillkür. Daß hier im "reichen" Deutschland irgendwelche Behörden Menschen einfach verhungern lassen, ist ja schon ein krasser Fall. Und die "Maßnahmen", die diese Behörden gegen die Arbeitslosigkeit anordnen, sind sehr oft völlig sinnentleert.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Miete muss die Arge weiter zahlen,allerdings an den Vermieter.Die Kinder dürfen eigentlich nicht darunter leiden,die Arge muss Lebensmittelgutscheine ausgeben.Natürlich leiden gerade Kinder ganz besonders unter so einer Situation.
Bitte gehe in ein Arbeitslosenzentrum(in vielen Städten gibt es sowas/Telefonbuch) und frage dort einen Sozialarbeiter,wie es nun für euch weiter gehen soll.Da wirst du auf jeden Fall beraten und bekommst Unterstützung.
Ich wünsche euch das es bald wieder aufwärts geht.
- vor 1 Jahrzehnt
Sachliche Antworten, die fast alle recht korrekt klingen, hast du ja zu genüge schon bekommen.
Schmarotzer bist du nicht, hast ja wissentlich nun diesen Brückenstatus provoziert um eben kein Geld mehr zu empfangen.
Da frage ich mich nur, wie du dies später einmal deinen Kindern erklären möchtest?!
Was solltest du denn so sinnloses machen, daà dir es wert war, durch Verweigerung auch deine Kinder mit hineinzuziehen?
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Regelsatz der Person der Bedarfsgemeinschaft, die nicht so will, wie die ARGE es möchte darf in der Tat bis zu 100 % gestrichen werden, nicht jedoch die Kosten der Unterkunft also Miete, weil sonst Obdachlosigkeit droht. Nicht sanktioniert werden dürfen allerdings Kinder, die für das Fehlverhalten Erwachsener nichts können. Der zu 100% sanktionierte Erwachsene bekommt allerdings auf Antrag Lebensmittel-Gutscheine und die Sanktion wird auf ein trägliches Maà reduziert, wenn künftiges Wohlverhalten gegenüber der ARGE artikuliert wird. FlieÃt also wieder Geld, ist Privatinsolvenz nötig, daà die Gläubiger irgendetwas bekommen ist zwar wünschenswert aber nicht Voraussetzung.
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- SinaTLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ist ja n Ding! Und wovon sollst Du leben? Und die Kinder? So, zack, abgehakt, gestrichen von der Liste, raus aus der Statistik und das wars? Irgendjemand muss doch zuständig sein! Das gibts doch gar nicht! Ich bin fassungslos!
- biby19546Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Privatinsolvenz kannst du nur anmelden wenn du weiÃt wo du jeden Monat Geld her bekommst. Du darfst 6 Jahre keine Schulden mehr machen und must auch Geld auftreiben damit der Insolvenzverwalter einen Teil deiner Schulden begleichen kann. Ohne Geld geht gar nichts.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was nützt dir Privatinsolvenz, wenn du sowieso keinerlei Einkommen hast - und es auch nicht anstrebst, da du dein ALGII vorsätzlich in den Sand gesetzt hast. In dem Fall wird m.W. keine Privatinsolvenz gewährt.
- Gewitterhexe .Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Privatinsolvenz kannst Du nur anmelden, wenn Du Schulden hast, die Du nicht zurückzahlen kannst. Wenn Du keine Schulden hast, kannst Du Dir den Weg zur Schuldnerberatung sparen. Mach es so, wie die anderen beschrieben haben. Vielleicht kannst Du, bis der Papierkram durch ist, Sozialhilfe beziehen.
Quelle(n): 2 1/2 Jahre lang Schuldnerberaterin gewesen - wobik1Lv 5vor 1 Jahrzehnt
*g* Dir geht es vermutlich wirklich nur um Plan B?
Also, wie wäre es mit Reich heiraten oder so?;-)
Dann als z.B. Medikamententester....;-)
Illegales lass ich mal weg...
Und die unanständigen Sachen auch...Obwohl...Wenn Du ne hübsche Frau bist, in einer Z.B. Nachtbar als Bardame...(Wieso eigentlich Bar? Nur gegen Cash????;-D)
Weiter nach Z.B. Frankreich, neue Leistungen beantragen.
FuÃgängerzone,Hand aufhalten...(Hast mal nen Euro?)
Wenn Du Musikalisch bist, als Musiker in besagter auftreten... sind meist ganz beliebt,..;-)
Reicht das erst einmal?;-)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da hab ich auch keinen "Plan B", aber von mir bekommst du zumindest keine Antwort im Sinne "Hartz = Sozialschmarotzer".
Ich finde das ein Unding, was du da schreibst, wer soll denn solch eine Leistungseinstellung jemals auffangen??
@uweleena
Nee, die machen sowas :-(.