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Wie so wird das Kindergeld angerechnet?

es heißt doch immer das Kindergeld ist nur für die Kinder !

ja aber wie so wird es dann bei Hartz 4 abgezogen das ist doch totaler beschiss den Kindern gegenüber.

das verstehe wer will. ich nicht!!!

Lgkerstin

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich versteh es auch nicht, aber fair ist hier in deutschland schon lange nichts mehr!

    Es ist ein staat geworden wo die reichen belohnt werden und die armen (die auch arbeiten wollen und nichts bekommen) besch....en werden ohne ende!!! so viel dazu das das kindergeld nur für die kinder da ist!!! man kann heut zu tage nur noch sagen "Arme Bürger in Deutschland"!

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ist doch ganz einfach: auf der einen Seite wird

    gegeben , auf der anderen Seite wird genommen.

    Nicht begriffen? Ich auch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist die wunderbare Sache der Gesetzgebung, es gibt einen Sockelbetrag, alles darüber wird als Einkommen gewertet, so auch Kindergelderhöhungen von 10 €. Da HartzGesetze nicht der Realität angepasst werden! So bekommen Millionäre 100% Auszahlung des gestiegenen Kindergeldes, HartzIV Empfänger aber Nichts! Aber das ist politisch gewollt! Noch ist der Mensch nicht bereit zu begreifen:, das sozial ist, was Arbeit schafft, egal für was er schuftet, Billiglöhne wie Bundespräsident Köhler, der Arbeitnehmern Verzicht auferlegen will, die Regierung, die an Manager die Bitte stellt: Bitte bitte verzichtet mal , die aber Mrd an Subventionen zahlt, ohne Absicherung! und die Firmen sagen danke für die Steuergelder, drehen eine Nase und tschüß! Na ja Geld ist ja genug da, 13 Mrd.alleine für Steuerverschwendung, Jahr für Jahr!

    Außerdem: Als Hartz Empfänger: Du versäuft ja sowieso die Kindergelderhöhung! So die Politiker!

    Es geht nicht um Kinder, Bildung o.ä. es geht um bewußte Verelendung der Menschen, denn die denken nicht mehr, die glauben an Heilsbringer, und das glaubten schon die von Papens im Griff zu haben!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich verstehe das auch nicht!

    Natürlich muss man einsehen, dass Hartz4 als Notfallhilfe gedacht ist, aber so, wie sich das hier entwickelt hat, gibt es nicht genug Arbeitsplätze und damit sind viel mehr Leute auf diese Hilfe angewiesen als geplant. Vor allem ist die Dauer entscheidend. Wenn man mal einige Monate mit diesem Notbehelf leben muss, das kann man ja noch überleben - aber für viele Leute ist es ja eine Dauerlösung.

    So entsteht die Kinderarmut, über die so viel bedauernd gesprochen gesprochen wird.

    Was schwer zu verstehen ist, ist, dass Leute mit Manager-Gehalt das gleiche Kindergeld neben dem Gehalt bekommen. Deshalb finde ich schon, dass dies auch für die Ärmsten gelten sollte, dass es nicht als "Einkommen" gerechnet werden darf, sondern für den Unterhalt ihrer Kinder zu verwenden ist.

    Aber - ich darf keine Gesetze machen ... :-).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich darf das Sozialamt auch das Kindergeld nicht anrechnen.

    Erst einmal wird so viel ich weiß nur die Hälfte angerechnet und zum zweiten wird es durch eine der vielen Gesetzeslücken in Deutschland von Amtswegen legalisiert das es angerechnet wird. Deswegen kann man auch nichts dagegen unternehmen, leider / Ich nenne das Betrug am kleinen Mann. Als Hartz 4 Empfänger hast du die möglichkeit einen Kinderzuschuß bei der familienkasse zu beantragen, das ist etwas mehr als Kindergeld und gleicht es wieder aus. Vermute auch das da eine Gesetzeslücke im Spiel ist.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung und Gespräche mit Sozialen Komunen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die staatliche Logik ist ganz einfach .

    Du als Elternteil beantragst das Kindergeld für Dich , weil Du

    ein Kind vorzuweisen hast .

    Nachdem Du die Geburtsurkunde des Kindes beim Erstantrag ,

    des weiteren die Schulbescheinigung oder den Lehrvertrag

    oder sonstige Einkommensnachweise des Kindes vorgelegt hattest , wurde Dir nach sorgfältiger Prüfung ein monatliches Kindergeld bewilligt .

    Somit hast Du der ARGE gegenüber ein Einkommen nachgewiesen .

    Bis auf (20EURO ) wird bei der Bedarfsberechnung für Dich

    das gesammte Kindergeld mit einbezogen .

    Das Prozedere steht im Zusammenhang mit dem sogenannten "Generationsvertrag" zwischen Eltern und Kindern als auch in umgekehrter Richtung .

    Alles legal und legitim .

    Trotz allen ist diese Umgehensweise der Behörden eine

    ausgemachte Sauerei zu Lasten der Einkommensschwachen .

  • hans M
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kindergeld erhöhung 2009 ist doch auch nur wieder so eine Verarschung der Familien.

    Klar ist nunmal das ein sehr grosser Teil der Familien ergänzendes ALG 2 bekommt. Also Hilfe vom Staat trotz Arbeit.

    Die erhöhung im kommenden Januar von wahnsinns 10 Euro und ab dem dritten Kind 16 Euro ist nur gegaukel. Da diese ja auf der andern Seite als Einkommen wieder abgezocgen werden.

    Wo ist der Unterrschied, nur weil es dann von einer Anderen Kasse kommt. Die Endsumme in der Tasche der Eltern bleibt die selbe.

    Dieses Stellen die Politiker in den Medien noch als Heldentat hin.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei ALG 2 bekommt man auch einen regelsatz für Kinder. Und auf diesen Satz wird das Kindergeld angerechnet.

    Wenn du nur für eine einzige Person ALG2 bekommst, nicht aber für die Kinder (eventuell bekommen sie ja auch noch Unterhalt, und sind deshalb nicht immer ALG2 berechtigt), dann wird das Kindergeld auch nicht angerechnet.

    Aber wenn du neben deinem Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand auch noch einen Teilregelsatz für Haushaltsangehörige (Kinder) bekommst, wird das kindergeld als Einkommen der Kinder natürlich mit einberechnet.

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