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Ist das Nötigung wenn einem die Einfahrt zum eigenen Grundstück erschwert wird? ?

Die Situation : man lebt in einem Haus, der eine Teil gehört einem selbst der andere nicht ( Erbengemeinschaft ) das Haus liegt an einer belebten Straße. Nach einem Arbeitstag fährt man heim muß aber erst parken um das Hoftor zu öffnen das bewusst verschlossen war um mich zu provozieren. Heute hätte es deshalb fast einen Unfall gegeben weil ich zu spät bemerkt habe das das Tor geschlossen ist! Es ist eine dreißiger Zone und es befinden auf beiden Seiten der Straße Blumenachtecke einer direkt vor dem Haus, wodurch die Unfallgefahr extrem groß ist, hinter den Blumenkübeln befinden sich zudem eingezeichnete Parkplätze die meistens belegt sind. Ist es Nötigung wenn man das Tor schließt, nur damit ich erst parken muß um es auf zumachen, und dadurch mich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringe? Diese Maßnahme wurde mir zudem schriftlich angedroht , wenn wir das bezahlen müssen , es ging um die lächerliche Summe von knapp Acht Euro, dann sind wir gerne bereit das Tor jeden Tag zu schließen ! PS Ich habe das schon vor einer Woche bezahlt weil es mir zu dumm war darüber zu streiten!

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Verkehrstechnisch kann es nicht gefährlich sein der Verkehr muß dann halt warden du parkst natürlich auf der strasse

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es ist keine Nötigung. Allerdings parkst du auch nicht um kurz das Tor zu öffnen sondern du hälst. Wie du es in der Fahrschule gelernt hast und es auch in der STVO steht hälst du natürlich so das du keinen mehr als nötig gefährdest, behinderst oder belästigt.

    Dann dürfte das ganze kein Problem sein.

    Wenn du fast gegen ein geschlossenes Tor fährst, von dem du weißt das es da ist, warst du zu schnell.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist weder Nötigung noch Behinderung! Erbengemeinschaft...-

    Weißt Du was das ist? Familienkrieg, den ihr entweder begraben solltet oder auf einer anderen Plattform austrägt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wäre es auch Nötigung, wenn deine Frau nach Hause kommt mit dir zusammen, als erstes ins Haus geht, während du den Wagen in die Garage fährst und sie ins Haus geht und die Tür zu macht, obwohl sie genau weiß, dass du gleich auch ins Haus willst?

    Denke einmal darüber nach!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal, ich weiß ja nicht wem alles das Tor in der Erbgemeinschaft gehört. Man sollte glauben, dass Erwachsene Menschen sich auch erwachsen benehmen. Das ist hier nicht der fall. Ich an Deiner Stelle wurde mir diesen Esel vornehmen, der Dich provoziert und Ihn im klartext sagen was Sache ist. natürlich solltest Du Ihn nicht gleich einen kopf kürzer machen;)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Tor ist dazu da, um es zu schliessen. Wenn dieses Grundstück ein Gemeinschaftsgrundstück ist, haben alle Bewohner das Recht das Tor zu schliessen...oder eben nicht

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