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Recht am geistigen Eigentum?

Wenn jemand einen Text ins Internet stellt, welche Rechte hat er dann am geistigen Eigentum?

Welche Schritte kann er gehen, wenn jemand anderes seine Texte als seine verkauft und publiziert? Auf was darf er sich berufen und welche Konsequenzen hätte dieses ungefragte Kopieren und Aneignen für denjenigen, der es getan hat?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast als Urheber eine Vielzahl von Rechten lt. UrhG:

    § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

    § 97a Abmahnung

    § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

    § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens

    § 100Entschädigung

    § 101Anspruch auf Auskunft

    § 101aAnspruch auf Vorlage und Besichtigung

    § 101bSicherung von Schadensersatzansprüchen

    Für alle Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, (Urheberrechtsstreitsachen) ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

    D.h., per Anwalt Zivilklage gegen den Rechtsverletzer erheben! Das gibt Kohle, u.U. sogar recht viel - vor Gericht kannst du so einen Fall nur verlieren, wenn du keine Beweise deiner Urheberschaft hast.

    Daneben bestimmen die §§ 102 ff. einen Strafrahmen, der bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung (also Verkauf wie du beschreibst) bis zu 5 Jahren geht (§ 108a) - dafür ist eine gesonderte Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erforderlich.

    Also: auf zu Anwalt und dann zur Polizei!

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann zum Anwalt gehen und Klage einreichen.

    Dann bekommst Du einen netten Brief vom Anwalt mit einer schönen Summe die Du zu zahlen hast.

    Damals war es zum Beispiel bei Bildern so das man eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste und wenn man dann wieder erwischt wird wird es teuer.

    Jetzt ist das wohl nicht mehr so, jetzt muss man sofort bezahlen.

    Bei Bildern soll es nun um die 200 Euro pro Bild sein, vor ca. 2 Jahren mussten wir für eine Landkarte auf unserer Homepage um die 1300 Euro zahlen.

    MfG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das steht alles im § 10, UrhG

    Wenn du einen Text hast, denn du selber verfasst hast, dann bist der geistige Schöpfer dieses Textes.

    Das Gleiche gilt für Musik/Fotos/Grafiken/Filme/Videos.

    Wenn jemand OHNE dein Einverständnis eine von dir entwickelte Sache für sich in Anspruch nimmt, verstößt er gegen das Urhebergesetz.

    Dein Werk ist dein geistiges Eigentum, wer es benutzt ohne dich zu fragen, macht sich strafbar.

    Dies gilt natürlich auch für dich, wenn du fremdes Eigentum ohne zu fragen verwendest.

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