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Darf ich einem Freund eine DVD leihen?

In einem Forum behauptet jemand, es sei illegal, privat (und unentgeltlich) DVDs an Freunde oder Verwandte auszuleihen. Ich habe davon noch nie gehört und halte das für ein Gerücht. Bei einer kurzen Recherche habe ich nur sehr viele Links zu Online-Verleihbuden gefunden, aber nichts zu meiner Frage, wie die juristische Lage denn nun wirklich ist. Könnt Ihr mir weiterhelfen (auch Links auf Erläuterungen sind willkommen).

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn sichergestellt ist, dass keine Vervielfältigung erfolgt ist es m.E. legal allerdings haftet man bei Verstößen als Mittäter.

    -

  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Habe ich noch nie von gehört das man an Freunde keine CD verleihen darf!Vielleicht meinen sie damit wenn du Geld dafür nimmst ,das könnte ich schon eher glauben.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, verleihen darfst Du aber nicht kopieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na so ein Quatsch....natürlich darfst du DVD´s und so verleihen....du darfst die nur nicht öffentlich vorführen (wie ne Art Kino) vervielfältigen und verkaufen....

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  • vor 1 Jahrzehnt

    solange du dafür kein Geld verlangst und der Freund sie auch nur im privaten Kreis ansieht ist es nicht illegal

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ausgemachter Unsinn, solange es um einen rein privaten Freundschaftsdienst ist. Sage ich mal einfach so, ohne mich weiter zu informieren. Alleine schon aus dem Grund, dass es hirnrissig wäre eine Bestimmung dahingehend zu erlassen. Wer wollte und könnte das denn kontrollieren?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar darf man das. Es ist nur illegal, wenn er die Dvd brennt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar darfst eine gebrannte Cd/ DVD verleihen... Aber er darf sie nicht in der Öffentlichkeit zeigen.

    Da spielen Urheberrechte eine Rolle...

    Du darfst zwar brennen... aber nicht in der Öffentlichkeit abspielen.

    Wenn du nen Video-Abend mit deinen Freunden machst... und dir diese DVD anschaust... ist das strafbar.

    Da kann nicht nur die GEMA... sondern auch der,der den Film hergestellt hat Urheberrechte einfordern.

    Vielleicht hast du im Urlaub Fotos gemacht, und ins Internet gestellt.Wenn da eine Person zu sehen ist, die nicht ins Internet will..hast du ein problem.

    Sie.. die Person kann das foto zurückfordernund ca. 1000€ Entschädigung.

    "Der Öffentlichkeit Zeigen" ist ein Gummi-Gesetz. So heisst das im Urheberrecht.(das heisst, du zeigst die DVD einem Freund... Wenn er sie aber Überspielen will... wirds gesetzlich gefährlich.

    Die "Copy rights"sind das gefährliche...

    Meistens mit dem c im Kreis gekennzeichnet.

    Das" r im kreis " bedeutet dasselbe...

    Das siehst du bei vielen Marken -Produkten.

    Wenn du gut singst... und dich als "Ketchup" bezeichnest.. wird dir die Firma "Heinz" aber gewaltig auf die Füsse treten...

    Wenn sie davon erfährt...

    Siehste.. mit R im Kreis sind die Namen geschützt.

    Alle mit C im Kreis... Ist Kopiergeschützt..

    So ihr Cleverle... macht ihr mal weiter..

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