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Bürgerbeteiligung in Deutschland?

Findet ihr aus auch eine lustige Symbolig, dass in der Rubrik "Bürgerbeteiligung" kein Eintrag ist? :-)

Einigkeit und Recht und Freiheit...

Update:

P.S. ich weiß, dass Symbolik mit "k" geschrieben wird...;-)

3 Antworten

Bewertung
  • x=y
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Demokratie bedeutet "Herrschaft des Volkes". Das heißt: das Volk ist der Souverän und trifft die Entscheidungen. Im antiken griechischen Stadtstaat, der Polis - Wort und Begriff "Politik" sind davon abgeleitet - diskutierten die Bürger Fragen der Gemeinschaft auf dem Marktplatz so lange, bis - im Regelfall - ein breiter Konsens hergestellt war. An der Wiege der Demokratie stand also die Bürgerbeteiligung, auch partizipative Demokratie genannt.

    Mit dem Anwachsen der Bevölkerung war eine gemeinsame Beteiligung aller nicht möglich. Es mussten aus ihrer Mitte Männer gewählt werden, welche ihre Interessen als "Mandatare", als Beauftragte in dazu geschaffenen Gremien zu vertreten hatten. Damit war die repräsentative Demokratie geboren. Das Europa der Neuzeit hat sie dem antiken Rom nachgebildet.

    Mandatare mit ähnlichen Interessenslagen schlossen sich zu Parteien zusammen. Die Macht verlagerte sich damit von den gewählten Abgeordneten zu den Parteizentralen. Einige wenige bestimmten und bestimmen noch heute das Abstimmungsverhalten ihrer Mandatare, aber auch deren Kandidatur an wählbarer Stelle. Im Gewand der repräsentativen Demokratie entwickelte sich eine Parteienoligarchie. Von ihr führt ein nur allzu kurzer Weg direkt in die Diktatur. Einen Vorgeschmack darauf erleben wir überall dort, wo eine einzige Partei mit absoluter Mehrheit regieren kann.

    Wir haben uns daran gewöhnt, dass in einer Demokratie Mehrheiten die letzte, inappelable politische Instanz sind. Dabei vertreten Mehrheiten von Abgeordneten in einzelnen politischen Fragen nicht immer die Mehrheit der Bevölkerung. Nicht ohne Grund verlangt daher unsere Bundesverfassung bei grundlegenden Änderungen dieser Verfassung eine Volksabstimmung. Das Mehrheitsprinzip wird von der Rechtsphilosophie damit begründet, dass der Wille der Mehrheit jenem der Gesamtheit näher kommt als der Wille der Minderheit. Wer damit knappe Mehrheiten, wie wir sie in der Praxis sehr oft erleben, legitimiert glaubt, übersieht etwas sehr Wesentliches: nicht der Wille der Mehrheit wird von der Rechtsphilosophie als das anzustrebende Ideal angesehen, sondern der Wille der Gesamtheit. Je weiter eine Mehrheit davon entfernt ist, je mehr sie sich der Minderheit annähert, desto weniger demokratische Legitimation hat sie. Daraus erwächst die demokratiepolitische Verpflichtung, durch einen intensiven Dialog zu einem möglichst breiten Konsens zu gelangen. Nur dann, wenn dies nicht möglich ist, bevor Gefahr im Entscheidungsverzug droht, darf und muss zur Mehrheitsentscheidung Zuflucht genommen werden. In allen anderen Fällen ist das Schwingen der Mehrheitskeule mit der Anwendung politischer Gewalt gleichzusetzen. Gewalt bleibt Gewalt - sie ist zu ächten wie in der Familie, im gesellschaftlichen Zusammenleben oder im zwischenstaatlichen Verkehr

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bürgerbeteiligung, also insbes. Ehrenamt wird kaum positiv erwähnt von der Regierung oder sonst wo, warum sollte es dann hier positiv erwähnt werden?

    Es ist ja meist so, dass die Schwachen, die Armen, die ehrenamtlich arbeiten kein Forum haben oder wollen? Warum? Weil sie einfach nicht die Zeit oder das Geld haben sich hier aufzuhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jetzt ist doch einer da.

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