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Woher kommen die Bezeichnungen Linksradikal und Rechtsradikal?
Bzw. warum sind die Nazis rechts und umgekehrt??
LG
5 Antworten
- Rive GaucheLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es geht auf die Verteilung der Sitze im Reichstag der Weimarer Republik zurück.
Als sich der Reichstag nach der Wahl vom 6.Juni 1920 konstituierte saßen die Abgeordneten der USPD und KPD links aus der Sicht des Reichtagsvorsitzenden, in der Mitte SPD, Zentrumspartei (Adenauer gehörte dazu) DDP in der Mitte, die DNVP, die DVP rechts!
Daher die Begrifflichkeit, die sich dann, wider jeglicher Logik zumindest teilweise International durchsetzte.
- hkpLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Unterscheidung nach „Linken“ und „Rechten“ in einem Parlament geht auf die Sitzordnung der Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung ab dem Jahre 1789 zurück.
Mehr Infos zum politischem Spektrum findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_Spektrum
Viel Spaß damit!
gruß
hkp
- bellaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die auf die Französische Revolution zurückgehenden politischen Richtungsbegriffe - rechts und links- sind auch nach 200 Jahren offenbar nicht wegzudenken. Jedenfalls erfreuen sie sich in der politischen Alltagssprache wie in der Publizistik und Wissenschaft nach wie vor weiter Verbreitung. Unverdrossen wird die politische Landschaft mit ihrer Hilfe vermessen. Allen Einwänden, Bedenken, Fragezeichen zum Trotz erscheinen die Formeln als Passepartout politischer Selbstverordnung. Rechts und links sind aber auch zwei gegensätzliche Begriffe, die zur Bezeichnung des in hohem Mass konfliktgeladenen Gegensatzes von Ideologien und Bewegungen angewandt werden. Dieser Gegensatz bezieht sich sowohl auf das Denken als auch auf die politischen Aktionen.
Die Attribute „politisch extrem“ und „extremistisch“ leiten sich von dem lateinischen Wort extremus ab, dem Superlativ von „außen“ (exterus), laut Stowasser übersetzbar als „das Äußerste“, „das Entfernteste“ oder „das Ärgste“. Der Begriff geht von der Vorstellung aus, das politische „Spektrum“ bestehe aus einer „Mitte“ und „den Rändern“ („links außen“ und „rechts außen“). Eine „extreme“ Position definiert sich demzufolge von ihrem Gegensatz zum gesellschaftlich allgemein akzeptierten und staatlich sanktionierten Verständnis des herrschenden politischen Systems (der „Demokratie“) her, das damit zugleich als „Normalität“ begriffen und positiv bewertet wird. Als „extremistisch“ gekennzeichnet wird der „äußerste Rand“ des politischen Spektrums, von dem eine Gefährdung der „normalen“ gesellschaftlichen Verhältnisse ausgehen könnte, und zwar unabhängig von der weltanschaulichen Ausrichtung und den konkreten politischen Zielen der Vertreter solcher Positionen.
Der Begriff „Extremismus“ hat den des „Radikalismus“ im staatlichen Sprachgebrauch heute weitgehend verdrängt. Er stammt aus dem Umfeld der Totalitarismustheorien und wurde im Kalten Krieg von westlichen Regierungsstellen geprägt. Heute verwenden ihn die meisten der im Parlament vertretenen politischen Parteien ebenso wie die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik, darunter vor allem der Verfassungsschutz. Dieser definiert Extremismus (in Form einer definitio ex negativo) als „fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungstaats“[2]. Darunter fallen alle Bestrebungen, die sich gegen den „Kernbestand“ des Grundgesetzes oder die freiheitliche demokratische Grundordnung insgesamt richten. Politologen wie Uwe Backes definieren Extremismus als „politische Diskurse, Programme und Ideologien, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten“.[3]
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
weils halt so ist