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Mit 12 Jahren versehentlich Schülerausweis vergessen! ?

Kind soll Schülerausweis innerhalb 14 Tagen durch Vorlage nachweisen und 7,- € bezahlen! Ist das rechtens? Kind ist doch noch nicht straf- und geschäftsmündig!

Update:

Mit 12 verdient das Kind ja kein Geld! Grundsatzfrage, wie ist die eindeutige Gesetzeslage?

Update 2:

Fahrausweis war vorhanden! Nur Schülerausweis fehlte!

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen.

    Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z.B,. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).

    Ein Bereicherungsanspruch kommt dagegen in Betracht, §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. oder 2. Fall, 818 BGB, ebensowie ein deliktischer Anspruch wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 265a StGB (siehe "Flugreisefall"). Dass der Schaden bzw. der Wert der Bereicherung an die Höhe des erhöhten Beförderungsgeldes heranreicht, ist zu bezweifeln - beweisen muss dies in jedem Fall das Verkehrsunternehmen. Die Eltern selbst sind zum Schadensersatz jedenfalls dann nicht verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht entsprochen haben, §§ 832, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 265a StGB. Vertraglich haften sie ebenso wenig wie die Kinder und Jugendlichen.

    Da die Verkehrsunternehmen verständlicherweise nicht auf diesen Umstand hinweisen und auch bei Kindern und Jugendlichen mit den üblichen Methoden das erhöhte Beförderungsentgelt erheben (1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkassobüro, Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren mit der Möglichkeit zum Widerspruch), zahlen die Kinder und Jugendlichen oder Eltern oft bereitwillig.

    Die Möglichkeit der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft aufgrund von Beförderungserschleichung nach dem Jugendstrafrecht bleibt hiervon allerdings unberührt. Ebenso kann der Beförderer den Jugendlichen von der Benutzung seiner Verkehrsmittel befristet ausschließen.

    Anmerkung: Sage deinem Sohn 1x pro Woche, dass er bitte seinen Schülerausweis in die Schultasche packen soll - am besten Sonntag Abend - und du hast deiner Pflicht als Mutter ausreichend entsprochen. Alles andere ist unzulässig von Seiten der Bahn oder des regionalen Verkehrsunternehmens.

    Der Busfahrer

    PS. Schon gewusst? Ein Busfahrer ist auch dann zur Mitnahme eines nicht geschäftsfähigen Kindes verpflichtet, wenn dieses keinen Fahrschein vorweisen kann. Er darf es nicht irgendwo in der freien Wildbahn stehen lassen oder dort aussetzen! Wenn etwas passiert greift hier die fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Gesetzeslage ist hier eindeutig!

    § 12(Eisenbahn Verkehrsordnung [Bundesgesetz])

    Erhöhter Fahrpreis

    (1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er (...)

    b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der

    Fahrausweise nicht vorzeigen kann (...)

    (3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro,

    wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der

    befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines

    gültigen Fahrausweises war.

    ***

    Der Gesetzgeber sieht also die Gebühr von 7€ vor.

    ***

    Der Fahrausweis ist ausschließlich in Verbindung mit dem Schülerausweis gültig. Daher wird bei Fehlen des Schülerausweises gehandelt, wie bei Fehlen des kompletten Fahrausweises.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kommt auf die genaue situation an...

    Wenn er sein schülerausweis im zusammenhang mit einem ferienticket von der bahnvergessen hat muss er das nicht zahlen weil es mit 12 ja wohl klar ist das das kind schüler is und auf den klarten steht drauf das erst kinder über 15 den ausweis vorlegen müssen.

    Oder hat er die Schülermonatskarte vergessen...das ist glaube ich was anderes! Ich glaube das man das trotzdem bezahlen muss, weil auch wenn das kind schüler ist, damit noch nicht nachgewiesen ist auf welche schule er geht und das er eine Monatskarte hat,wenn man die vergessen hat muss das dann wegen bearbeitungs- und mahngebür mit 7€ nachgezahlt werden, da spielt es glaube ich keine rolle wie alt das kind ist!

    Ansonsten einfach bei der Bahn oder wer auch immer das ticket ausstellt, nachfragen wie die das Handhaben!!

    Wenn es auf der Karte steht oder im vertrag das der fahrausweis nur mit ausweis gültig ist, ist das leider so...

    Und das mit den verdienen und bezahlen - eltern haften für ihre kinder!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du es nachweisen sollst dann sag in der Schule bescheid dass du deinen schülerausweis vergessen hast und fragen ob du ein neues kriegst

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