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Wieviel Geld würdet Ihr einem Freund leihen?

Und würdet Ihr das schriftlich festhalten?

29 Antworten

Bewertung
  • blue
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    soviel er benötigt eine momentane Notlage zu beheben.

    kein Geld für Anschaffungen

    nein wenn ich etwas schriftlich festhalten muss ist es kein Freund.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt auf den Freund an, 1/4 von dem, was ich kann und ja, ich würde es schriflich festhalten.

  • Yigga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hab grundsätzlich schlechte Erfahrungen damit gemacht, würde aber trotzdem bis zu einer Summe von 50 EUR ohne Schriftstück etwas verleihen.

    Alles darüber hinaus nur mit "Leih-Schein".

    Wenn er bzw. sie mir das Geld (weniger als 50 EUR) nicht zurückgibt, weiß ich sofort, was ich davon (von der so genannten Freundschaft) zu halten habe. Bei mehr Geld kann es halt durchaus sein, dass der- bzw. diejenige so in finanziellen Schwierigkeiten steckt, dass es nicht zurückzahlbar ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt drauf an wieviel er braucht.

    Allerdings leihe ich nur einem Freund Geld,und halte es nicht schriftlich fest.Bei uns ist es so,dass eine Hand die andere wäscht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Als ich in meinen jungen Jahren einmal dringend Geld benötigt hätte und einen Freund anfragte, zitierte er eine angeblich chinesische Weisheit, die da besagt: Leihe nie einem Freund Geld. - Du verlierst entweder das Geld oder den Freund - oder beides.

    Damals fand ich den Spruch bescheuert - und auch heute noch finde ich, greift er zu kurz.

    Wichtig scheint mir jedoch vorgängig zu klären, ob man Geld zur Verfügung hat, auf das man getrost verzichten könnte. Wenn ja, dann hat man, also kann man auch geben. Als wie verzichtbar ein Mensch seinen Besitz einstuft, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch sehr stark - und so liegt letztlich auch die Antwort auf die Frage, ob man (einem Freund) Geld ausleihen soll/kann, auch ganz bei einem selber.

    Jedes Darlehen soll schriftlich festgehalten werden. Datum der Vereinbarung, Summe des geliehenen Betrags, Zinssatz. Private Darlehen sind in der Regel zinslos (bei kurzer Laufzeit) oder es entspricht der Höhe des Sparkontozinssatzes. Der Einfachheit halber würde ich die gesamten Zinskosten vorweg berechnen, auf die Kreditsumme draufschlagen und dann die Raten festlegen. Dann hiesse es z.B. Rückzahlbar in 36 monatlichen Raten zu 135€, zahlbar erstmals per 31.12.08.

    Es bietet sich an, beim Vereinbarungsgespräch auch die unangenehme Eventualität anzusprechen, was wäre, wenn ... der Andere plötzlich doch nicht zahlt. - Wie regelt ihr eine Zahlungsunfähigkeit durch Erwerbslosigkeit, Krankheit, Unfall, Tod? Gibts Sicherheiten? Auch diese Fragen sollten im Vertrag geregelt werden. Wenn alles glatt läuft, kratzt der Vertrag eh keinen - wenn aber irgendwann ein Problem auftaucht, ist man um jedes Detail froh, das angesprochen und geklärt wurde.

    Freunde sind eigentlich da, um einander zu helfen. Ich finde es erschreckend, wie schnell häufig die Hilfsbereitschaft endet, sobalds um Kohle geht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bekanntlich hört beim Geld die Freundschaft auf ...

    Einen kleineren Betrag (bis 100 Euro) würde ich als Risiko akzeptieren.

    Schriftlich ist unnötig: Wenn er mein Vertrauen missbraucht, ist es mit der Freundschaft sowieso vorbei.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht mehr als 5.000€!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt drauf an, wie gut ich mit ihm befreundet bin. Bei einem nicht so guten vielleicht höchstens 10 Euro, bei einem richtig guten so ungefähr 30 Euro. (ich bin ja erst 15! ;))

    nein, ich würde es nicht schriftlich festhalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einem echten Freund? Kommt drauf an ob ich glaube, dass er es wieder zurückzahlen kann oder nicht. Bei richtiger Freundschaft würde ich keine schriftliche Vereinbarung brauchen. Mein max. wäre wohl bei 250euro (nur bei einem SEHR guten Freund in einem Notfall)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das musst du wissen. Aber aus Erfahrung würde ich sagen überhaupt nichts.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn, dann nur so viel wie er innerhalb einer ueberschaubaren Frist leicht zurueckzahlen kann. Aber ohne Schriftsatz geht gar nichts.

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