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Darf Kindsunterhalt benutzt werden damit die Mutter ihre Schulden abbaut?

Folgende Situation meine jetzige Schwiegermutter hat einen Anwalt eingeschaltet, damit Sie die Schulden die ihre Exschwiegertochter verursacht hat bezahlt bekommt ( sie zahlt schon in Raten möchte den Betrag nur haben )

Jetzt folgendes da Sie ja durch den gerichtlichen Termin auf den Unterhalt verzichtet hat lässt ihre Anwältin meiner jetzigen Schwiegermutter ausrichten sie könne die Raten nicht zahlen, da Sie den Unterhalt für die Kinder nicht bekommen hat.

Wenn Sie den wieder bekommen würde könnte Sie auch zahlen.

Jetzt nimmt mein Mann an dass Sie den Unterhalt den er für die Kinder zahlt, für sich selber verwendet.....

Darf Sie das denn auch Sie ist neu verheiratet und bekommt dementsprechend Unterhalt von ihrem jetzigen Mann.

Update:

Sie hat bis zu der Krankheit meines Mannes immer Unterhalt bezogen.

Und ich will wissen kann Sie den Unterhalt der Kinder zum abbauen Ihrer Schulden benutzen?

Update 2:

@ gummihamster: ich bekomme keinen Unterhalt für meine Kinder ergo fehlen uns im Monat zu dem Unterhalt den mein Mann zahlt noch der den ich nicht erhalte!!!!!!

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Also Kindesunterhalt ist unpfändbar. Dieser steht alleine dem Kind zu und wird nur durch ein Elternteil/Eltern/Vormund verwaltet. Der Bezugsberechtigte ist gar nicht berechtigt, den Kindesunterhalt zum Tilgen von Schulden zu verwenden, denn wie gesagt, gehört dieser einzig und allein dem Kind. Der/Die Bezugsberechtigte hat nicht das Recht, auf Kindesunterhalt zu verzichten oder ihn in irgendeiner Form abzutreten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN. NEIN. NEIN!

    Der KINDESUNTERHALT, dient dazu, die Kosten für den Unterhalt des Kindes zu decken.... :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    sie braucht ein Grundbetrag für sich und die Kinder

    was darüber liegt ist pfändbar

    aber in ihrem Fall denke ich nicht das man ihr Geld pfänden kann"""

    Noch mehr armuts kinder :( nein bitte nicht !!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    eigentlich geht es doch gar nicht auf den Kindesunterhalt zu verzichten m.W. nach.

    Die Frage ist doch - selbst bei einer Pfändung, ob da überhaupt Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    der Kindesunterhalt dient nur für das Kind.Mein Kumpel hat momentan ein ähnliches Problem.Sein

    Anwalt sagte zu ihm das wenn es hart auf hart kommt,müsste seine Exfrau dies rhein theoretisch nachweisen müsste wofür sie das Geld ausgibt.Nur das in der praxis dies sehr selten angewandt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Irgendwas geht hier aber durcheinander ! Du schreibst, sie hat im Gericht auf Unterhalt verzichtet und kann nicht zahlen, weil sie den Unterhalt für die Kinder nicht bekommen hat, zum anderen schreibst Du aber, daß Dein Mann Unterhalt an die Kinder zahlt... ???

    Na gut ich sehe das mal so :

    Sie hat auf eigenen Unterhalt verzichtet, das ist ihr Recht, aber auf den Unterhalt der Kinder kann sie gar nicht verzichten. Und wenn der Vater nicht zahlen kann, bekommt sie den Unterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse, die sich den wiederum vom Vater wieder holt.

    Das wäre das eine !

    Egal von wem sie jetzt den Unterhalt bekommt, kann sie damit machen was sie will. Ich glaube nicht, daß sie ihre Kinder hungern lassen wird, aber wenn sie davon Schulden abträgt, ist das ihre Sache.

    Auch wenn sie wieder verheiratet ist, muß der Vater der Kinder trotzdem Unterhalt für die Kinder zahlen, es sei denn der neue Mann adoptiert die Kinder, dann wäre er für sie verantwortlich.

    Wenn jetzt Dein Mann aus Krankheitsgründen nicht zahlen kann, bekommt sie den Unterhalt - wie schon erwähnt - über das Jugendamt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann den Kindesunterhalt für sämtliche Zwecke verwenden, denn auch Schuldentilgung dient letztendlich dem Wohl des Kindes. Allerdings darf keine Vernachlässigung des Kindes dabei eintreten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann entscheiden wie sie das Geld verwendet.

    Nur darf sie die Kinder nicht vernachlässigen und verwahrlosen lassen.

    Sie verwendet ja den Unterhalt auch offensichtlich nicht für die Schulden, weil sie ja gar keinen bekommen hat.

    Vielmehr muss sie den Unterhalt für die Kinder jetzt aus ihrem sonstigen Einkommen bestreiten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie hat auf den Unterhalt verzichtet, ergo hat sie auch genügend Geld zur Verfügung. Sie muss zahlen und wenn sie es nicht tut, dann würde ich ihr den Unterhalt pfänden lassen.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das fehlt halt in der gesamtrechnung soll sie die Kinder hungern lassen weil sie keinen unterhalt bekommt

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