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Warum steht das weiß-gelbe Straßenschild "Vorfahrt" manchmal nach, manchmal vor der Kreuzung?

Ich glaube ja, dass es etwas mit Inner- und Außerorts zu tun hat, aber finde keine Quelle die meine Meinung objektiv untermauert. Bitte also um eure Unterstützung mit Quellangabe...

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Zeichen, dass du meinst, kennzeichnet die Straße als Vorfahrtstraße. Wenn es also vor einer Kreuzung steht, hast du an dieser Kreuzung Vorfahrt, steht es jedoch hinter dieser Kreuzung, so hast du hier noch keine Vorfahrt. Es hat keinerlei Bedeutung, ob dieses Zeichen innerorts bzw außerorts aufgestellt ist.

    § 8 Vorfahrt

    Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!

    Zeichen 206: Halt! Vorfahrt gewähren!

    Zeichen 301: Vorfahrt (nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung)

    Zeichen 306: Vorfahrtstraße - diese Zeichen ist ja wohl gemeint!!!

    An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

    wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

    für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Keine Quelle, nur eigene Beobachtung: Ich meine, dass im Zuge der Sparmaßnahmen auf das Schild vor der einmündenden Straße verzichtet wurde. Denn danach ist es ja notwendig, damit der Einbiegende weiß, dass er auf einer Vorfahrtstraße ist.

    Ergänzung: Am Beginn einer Vorfahrtsstraße muss tatsächlich ggf. vor der Einmündung ein Vorfahrtschild stehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Außerorts steht das Vorfahrtstraßenschild hinter der Kreuzung, damit diejenigen Verkehrsteilehmer, die aus der Seitenstraße in die Vorfahrtstraße einbiegen, sofort wissen, dass sie auf einer Vorfahrtstraße sind.

    Im Sinne der Vorfahrt würde es genügen, wenn sie erst an der nächsten Kreuzung erfahren, dass sie Vorfahrt haben. Aber sie müssen es sofort wissen, weil außerorts auf Vorfahrtstraßen das Parken verboten ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast schon ganz recht mit deiner Annahme. Innerorts steht das Schild vor der einmündenden Straße - Außerorts dahinter. Das ist ist keine Willkür.

    Hier gibt es eine gute Erklärung dazu:

    http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=15967&f...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Deinem genannten Straßenschild handelt es sich um das Zeichen 306 - Vorfahrtstraße - der StVO (Straßenverkehrsordnung) Die VwV (Verwaltungsvorschrift) zu diesem Zeichen sagt u. a.: "Das Zeichen steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie fungieren auf Landstrassen auch als Parkverbotsschild (ausserorts besteht Parkverbot auf Vorfahrtstrassen). Daher muss der einbiegende Verkehr davon informiert werden, dass er auf einer Vorfahrtstrasse ist.

    Wenn Du in eine Kreuzung einfährst und hinter ihr ein Vorfahrtsschild steht, die Vorfahrt aber vor der Kreuzung nirgends geregelt ist, gilt in der Kreuzung rechts vor links. Vorfahrt hast Du dann erst ab dem Vorfahrtsschild (auch wenn das einigen Daumenlutschern hier offenbar nicht passt).

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