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Fragen zur Firmendirektversicherung?

Gibt es eine Möglichkeit eine Firmendirektversicherung nach Ausscheiden aus der Firma, aber vor dem Fälligkeitsdatum (noch 5

Jahre) auszahlen zu lassen.?

Besteht die Möglichlkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit diese

Firmendirektversicherung auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen,

sodas der Arbeitgeber die Auszahlung beantragt?

Kennt jemand einen andern Weg hierzu?

Vielen Dank für die Antwort

Update:

@ dwgaf

Danke für Deine Antwort.

Die Versicherung wurde vor ca. 20 Jahren abgeschlossen und würde erst in 5 Jahren, d. h. mit 60 ausgezahlt.

Kann ich die Antwort so verstehen, wenn ich jetzt kündige - und nicht beitragsfrei stelle - die Auszahlung erfolgen könnte, jedoch mit Besteuerung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile?

1 Antwort

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Versicherung noch vor 2005 abgeschlossen wurde, solltest du sie beitragsfrei stellen, damit du aufgrund von Veränderungen am Vertrag nicht die steuerfrei Auszahlung gefährdest.

    Wenn du sie jetzt kündigst, dient sie nicht mehr der Altersvorsorge und ist zu versteuern; es sei denn, du bist jetzt mindest. 60 Jahre alt.

    Eine Direktversicherung kann in den neuen Betrieb mitgenommen werden, wenn der neue Betrieb es erlaubt, und kann weiterbespart werden. Gründe für Ablehnung wären z.B. Ausschließlichkeitsvertrag des Betriebes mit einer bestimmten Gesellschaft oder Zugehörigkeit zu einer Gruppenversicherung.

    In diesem Fall könntest du den Vertrag auch privat weiter besparen oder beitragsfrei stellen lassen.

    Lass dich am besten von einem Vertreter der Gesellschaft beraten, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Er kann dir am besten sagen, was du tun kannst, um die steuerfreie Auszahlung nicht zu gefährden.

    Ergänzung zur Nachfrage:

    Ja, so ist es, weil eine der gesetzlichen Vorgaben zur Steuerfreiheit nicht eingehalten wurde, in diesem Fall die Mindestlaufzeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr.

    Weitere Kriterien zur Steuerfreiheit waren (damals):

    - Mindestbetriebszugehörigkeit 12 Jahre (nicht mehr aktuell)

    - Mindestbeitragszahldauer 5 Jahre (nicht mehr aktuell)

    - Endalter 65, mindestens jedoch 60, spätestens zur Bewilligung der Altersrente

    Bei Nichteinhaltung der gesetzl. Vorgaben - in deinem Fall vorzeitige Auszahlung - ist der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern; die Fünftelregelung ist möglich (die Steuer wird auf fünf aufeinander folgende Jahre aufgeteilt).

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