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Ola fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ebay: Mann verkauft Luxus-Jacht für 22,50...?

Habe gerade erfahren, dass ein Verkäufer vergessen hat, ein Mindestgebot bei seinem Ebay-Angebot anzusetzen. Es handelte sich hierbei um eine Luxus-Jacht, dessen Wert im fünfstelligen Bereich liegt.

Ich persönlich hätte ein schlechtes Gewissen die Jacht vom Verkäufers über das Gericht zu erzwingen. Vielmehr würde ich dem Verkäufer entgegenkommen und die ganze Sache stornieren lassen. ...Es kam nämlich zu einer Anklage, nun muss der Verkäufer die Jacht rausrücken.

Was haltet ihr davon? Wie würdet ihr in so einem Fall handeln? Würdet ihr ebenfalls auf die Jacht bestehen oder würdet ihr dem Verkäufer entgegenkommen, da sowas doch jedem von uns passieren könnte? Ich finde das so egoistisch...

Quelle:

http://dcrs-online.com/koelner-versteigert-luxus-j...

20 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Entgegenkommen? Egoistisch? Wenn man deine Fragen so liest, könnte man meinen, du hast auch was zu verschenken...

    Gewissen ist was für Leute, die es sich leisten können. Und so lange keiner übern Tisch gezogen wurde und alles legal ist, verdient niemand Mitleid. oder soll man dem "armen" Broker an der Börse auch seine Kohlen zurück geben, wenn er sie verzockt hat?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Habe gerade mit meinem Mann über das gleiche Thema gesprochen. Also ich finde schon auch, dass er die Yacht rausrücken muss. Schließlich ist ein Geschäft zustande gekommen. Wo fängt es nämlich an und wo hört es auf.

    Der Nächste, der nicht mit dem Erlös zufrieden ist, sagt das gleiche. Wer soll dann entscheiden, ob das Geschäft rechtsgültig ist oder nicht?

    Für den Verkäufer in dem Fall tut es mir schon auch leid, weil er jetzt auf die harte Tour lernen musste, dass ein Geschäft ein Geschäft ist und kein Spaß.

    Offensichtlich hat er es eh nicht sonderlich ernst genommen, wenn er die Auktion nicht mehr mitverfolgt hat. Da war eine Portion Naivität schon auch mit im Spiel.

    Hab grad oberhalb die Worte "wenn seine Existenz nicht davon abhängt"....also ganz ehrlich, wessen Existenz hängt denn von einer Yacht ab? Ich hatte noch nie eine, habe keine und werde so schnell auch keine haben und trotzdem kann ich einwandfrei existieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich hab mir die seite mal angeschaut und wenn ich mir die restlichen artikel so ansehe kann ich mir denken wie viel warheit darin steckt aber abgesehen davon würde ich die jacht nicht nehmen aber eine strafe müsste sein z.b. 500 eu weil es trifft in dem fall keinen armen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja wer sich mit Ebay nicht auskennt, sollte lieber die Hände davon lassen.

    Dumm gelaufen für den Verkäufer und ein Schnäppchen für den Käufer.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Geschäft ist Geschäft, ich würd auch auf Übergabe der Jacht bestehen. Ist schliesslich nicht mein Problem, wenn der Schussel keinen Mindestpreis festlegt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde darauf bestehen.

    Es ist genauso, wenn du in ein Geschäft gehst, und ein Preis wurde falsch ausgezeichnet, diesen Artikel musst du dann trotzdem für den ausgezeichneten Preis ausgehändigt bekommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja... shit happens würde ich sagen. Mein Mitleid für den Verkäufer halt sich in Grenzen. Wer so dämlich oder nachlässig ist, die Auktion nicht mal weiter zu verfolgen - wäre er auch nur einmal auf seine Gebotsseite gegangen hätte ihm sein Fehler auffallen müssen - der darf sich nicht allzu sehr wundern, wenn ihm sowas passiert.

    Mich freut es ein wenig für den Käufer - und hätte ich dieses Glück gehabt, würde ich die Yacht auch haben wollen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich Käufer wäre würde ich auch drauf bestehen die Jacht zu bekommen andererseits als Verkäufer würde ich auch Versuchen meine Jacht zu behalten.XD

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja, ich würde sagen Pech gehabt!

    Selber Schuld, wenn er kein Mindestgebot eingibt. Aber ob ich die Jacht dann auch wirklich für so wenig Geld nehmen würde....ich glaube nicht, da würde sich i-wie mein schlechtes Gewissen melden....^^°

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dumm gelaufen für den Verkäufer.

    Zeigt doch einmal mehr wie wichtig ist es ist sich "Verträge" nur mehr als einmal durch zu lesen, in Ruhe- und am besten sogar noch einmal gegen lesen lassen.

    Nein, ich würde die Yacht behalten- und gleich weiter verkaufen.

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