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Muss ich beim Auszug aus einer Wohnung?
die Löcher in der Wand zu spachteln, die entstanden sind, weil da vorher Regale angebracht waren? Oder reicht 'besenrein'?
'Daumen runter' sind nicht von mir!
'Daumen runter' sind nicht von mir!
10 Antworten
- horschLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und lösen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters aus", entschied das Landgericht Köln (1 S 130/99).
- Poppy_I.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das kommt auf Deinen Vertrag an.
Allerdings, ein paar Löcher zuspachteln ist nicht so schlimm.
Ich kenne allerdings einen Fall, in dem der Nachmieter die Wohnung "wie gesehen" übernehmen wollte. Dann spachtelte der Mieter ein paar Löcher zu und deckte sie mit weisser Farbe ab. Nur - dass die weisse Farbe nicht der gleiche Ton war wie die original weissen Wände. Es entstanden Tupfer. Der Nachmieter wollte nicht in eine "gepunktete" Wohnung einziehen. Der Vermieter bestand auf einem Streichen der Wände.
Also - vor dem Spachteln prüfen, ob es dann nicht schlimmer aussieht als vorher. :-)
- vor 1 Jahrzehnt
Man muss die Löcher immer zuspachteln. Man sollte die Wohnung so hinterlassen, wie man sie vorgefunden hat, als man eingezogen ist.
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- Lord MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt auf den Vertrag und dem Umfang der Schäden an. Wenn in Deinem Vertrag Besenrein steht, dann hast Du die Wohnung vor der Schlüsselübergabe nur einmal grob zu reinigen.
Hast Du allerdings Schäden über die übliche Nutzung hinaus verursacht, musst Du für diese aufkommen. Ein paar kleine Löcher in der Wand sind egal.
Wenn Du aber z.B. im Bad Fliesen aus der Wand gebrochen hättest, dann müsstest Du das Bad vollständig wiederherstellen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ne ich glaube bei einer mietwohnung muss man sie so herrichten ,wie man sie beim einzug vorgefunden hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das steht in deinem Mietvertrag. Wenn da eine Klausel zu Schönheits-Reparaturen bei Auszug steht und die wirksam ist, dann muÃt du.
Lass die Klausel vom Mieterverein prüfen. Viele sind unwirsam. Du sollst grundsätzlich nicht mehr reparieren, als du selbst verwohnt hast. Starre Fristen während der Mietzeit sind ebenfalls unwirksam. Und eine pauschale Endrenovierung ohne Berücksichtigung vorangegangener Schönheitsreparaturen ist auch unwirksam.
Und Besenrein bedeutet keinesfalls GroÃputzalarm. Es bedeutet nur: allen Krempel, der dir gehört mitnehmen und staubsaugen bzw. auskehren- keine Wisch und Wieneraktionen, auch nicht Fenster, Jalousien, Dunstabzug etc..Der Nachfolger muà ungehindert seinen Kram einstellen können. Das ist alles!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Frage den Vermieter. Wenn Du nicht renovieren muÃt, sind Farbunterschiede nicht relevant.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Guten Rat: sprich dies mit deinem Vermieter ab! Wir hatten ein Riesen Theater wegen der Löcher. Obwohl wir die gut als möglich machten, mussten wir danach die Kosten des Streichens übernehmen... ok, war eine verworrene Sache, aber sprich dich bitte mit ihm ab!
Ansonsten, einfach alles abgestaubt, die Böden gereinigt, in der Küche den Dampfabzug nicht vergessen die matte zu wechseln, und die Belüftung zu reinigen.
Auch falls du im WC einen Venti hast, gut abstauben!
Jalousien auch zuerst abwischen mit dem Besen und danach noch feucht....
Aber eben, Sprich dich mit ihm ab, was er erwartet. Wird anschliessen weiss ich was renoviert, bringts auch nicht viel, alles auf hochglanz zu bringen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ihr habt doch sicherlich eine Ãbergabeprotokoll gemacht, als du in die Wohnung eingezogen bist. Waren da z.B. keinerlei Löcher in den Wänden musst du dafür sorgen, dass auch bei deinem Auszug keine drin sind.
So ein Ãbergabeprotokoll sollte auch bei deinem Auszug gemacht werden, damit der Vermieter z.b. nicht einfach die Kaution zurückbehalten kann, weil noch Mängel vorliegen.
Quelle(n): Eigene Erfahrungen