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e.f. fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Scheidung ohne meine Anwesenheit, wie ?

Möchte noch einmal diese Frage stellen, da unterschiedliche

Antworten kamen. Wie schafft man es, nicht erscheinen zu müssen,

wie................ bitte, bitte................. bin verzweifelt...........

7 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frag deinen Anwalt. So weit ich weiß kann man sich bei vielen Sachen durch einen Anwalt vertreten lassen.

    Ob die Scheidung nun die höchstpersönliche Anwesenheit verlangt, weiß ich nicht sicher.

    Aber er bestimmt!

    Und er kennt auch schlupflöcher, damit du aus gesundheitlichen Gründen daheim bleiben kannst.

    Notfalls hilft auch ein Attest vom Arzt. Dich krankschreiben lassen, wie bei der Arbeit.

    Und krank ist krank. Da kannst du ebenso wenig zum Gericht, wie zu deiner Arbeit gehen.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich war bei meiner scheidung auch nicht dabei, das hat mein anwalt und meine therapeutin für mich gemacht. ich komme aus einer gewaltehe und wollte den mann der mich so mißhandelt hat auch nicht sehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hatte dir schon geantwortet, normalerweise musst du da erscheinen, aber wenn du ein ärztliches Attest nachweisen kannst, geht das vielleicht auch ohne deine Anwesenheit, aber dass musst du mit dem Gericht abklären oder mit deinem Anwalt!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst doch für die Scheidung einen Anwalt.

    Also frag den doch ob Du erscheinen musst oder nicht.

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  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Lasse Dich von einem Anwalt vertreten.

    Bei Deiner Hochzeit warst Du doch auch dabei,viel schlimmer ist das auch nicht.

    Also hin und Kopf hoch,der bleibt schließlich dran.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin in Abwesenheit geschieden worden. Ich wusste noch nicht einmal was vom Scheidungtermin.

    Jahre später brauchte ich wegen einer erneuten Heirat die Scheidungunterlagen. Nach dem ich diese erhalten hatte, erfuhr ich, dass ich sogar einen Anwalt hatte. Es sind mir deshalb aber keine Kosten berechnet worden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am Scheidungstermin ist das "persönliche Erscheinen" angeordnet und Pflicht.

    Es wird bestimmt Ausnahmen geben, daß man auch in Abwesenheit geschieden wird, welche aber nachvollziehbar und beweisbar sein müssen.

    Da Du sowieso einen Anwalt brauchst, wird dieser Dich auch entsprechend beraten.

    Gruß Chrissy

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