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Räumungsklage - Anerkenntnisurteil?
Mein Schwesterproblem mal wieder.... Wie ist es bei einer Räumungsklage wenn ein Anerkenntnisurteil besteht? Kann der Gerichtsvollzieher hopplahopp meine Schwester rauswerfen oder ist es trotz dem Anerkenntnisurteil so das der GV sich ankündigt und einen Termin festsetzt??? Meine Schwester hat nun eine neue Wohnung für ab 01.11.2008 mit Vertrag und alles. Sollte sie nicht schon jetzt dem Gericht das mitteilen oder einfach warten was passiert und dann Räumungsschutz beantragen?
DANKE!
2 Antworten
- sagabonaLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Soweit sich seit dem alten Mietrecht vor ca. 2002 diesbezüglich nichts geändert hat:
Wenn sich die Schwester zur Räumung verpflichtet hat, dann gibt es grundsätzlich keinen Räumungsschutz mehr. (Möglich aber evtl. bei einem vollstreckbaren RäumungsVERGLEICH §794a ZPO).
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit von Vollstreckungsschutz gemäß §765a ZPO dessen Kosten aber stets der Mieter tragen muß.
Der GV wird sich melden und einen Termin zur Räumung festsetzen (§180/181 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher).
Dem Mieter sollen min. 2 Wochen zur Vorbereitung der Räumung gegeben werden. Gemäß §766 ZPO können Vermieter und Mieter beim zuständigen AG die Aufhebung des Termins verlangen, wenn dieser zu kurz oder zu lang bemessen ist (LG Mannheim MDR 65, 144).
Ich empfehle folgende hervorragende Taschenbücher, die recht preisgünstig sind:
Miete und Pacht von Hubert Blank bzw. Mietrecht von A-Z
Wer es sich leisten kann, kann auch Mitglied in einem Mieterverein werden. Das kostet ca. 10-15 EUR/Monat und eine Mietrechtsschutz ist auch gerne mal mit drin.
Man muß aber nicht glauben, dass sich stets an irgendwas gehalten wird und man darf stets mit allem rechnen.
Quelle(n): http://justiz.ju.funpic.de/ - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Richter Deiner Schwester keine Frist gegeben hat, kann der Vermieter auf sofortige Räumung bestehen. Der GV kann sich, aber muss sich nicht anmelden. Sie sollte sich mit dem gericht und dem Vermieter in Verbindung setzen.