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ErIstDasBeste fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

zählen bolonka hunde zu kleintierhaltung???

hallo meine ma und ich wollen einen bolonka zwetna hund und wir müssten einen antrag and den vermieter stellen ob wir dürfen aber esgibt hunde die zu kleintierhaltung gehören und bei denen man kein antrag machen muss weiss jemand ob auch bolonka zwetna zu kleintierhaltung zählt?

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich würde auf alle fälle die zustimmung des vermieters holen.

    letzendlich ist die wohnung ja sein eigentum und da darf er nun mal bestimmen.

    zudem geht ihr so unnötigem ärger aus dem weg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wie hier schon genannt, gehören zur Kleintierhaltung leider keine Hunde egal ob groß oder klein.

    Eigentlich gehören zur Kleintierhaltung nur Tiere die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden.

    Auch Katzen gehören eigentlich nicht zu Kleintierhaltung.Doch werden sie von den meisten Vermietern ignoriert und Tolerriert.

    Bei Hunden sieht es anders aus.Ihr müßt auf jeden Fall einen Antrag bei eurem Vermieter auf Hundehaltung stellen.Schreibt dort auf jeden Fall herein wie groß der Hund ist, wie alt, und belegt ihm das er zu den Kleinhunderassen gehört.

    Auch wenn selbst ein Bolonka Zwetna kleiner ist wie manch vollgemästeter Kater, ist dieses manchmal schwer den Vermieter klar zu machen.Belegt eurem Vermieter auch das Ihr dann eine Haftpflichtversicherung für euren Hund abschließen werdet.

    Ich habe selber zwei Chihuahuas und musste meinen Vermieter zum Glück nicht lange Überzeugen.Die Argumentation mit den Katzen hat sehr gut geklappt.

    Ich wünsche euch viel Glück......

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur Wohnungskatzen und in Käfigen gehaltene Kleintiere bedürfen keiner Zustimmung des Vermieters.

    Hunde zählen definitiv nicht dazu!

    Holt ihr euch einen ohne Zustimmung ins Haus, riskiert ihr die Kündigung!

    Überlegt also gut, was ihr da tun wollt!!!

  • Hund ist hund ob groß oder klein!!!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon von den anderen erwähnt spielt die größe eines Hundes keine Rolle, es bedarf immer einer zustimmung des Vermieters! Aber da euer Vermieter das ja nicht von vornherein verbietet sondern das genehmigen möchte vorher, sieht es doch garnicht schlecht aus für euch. Der Bolonka ist ja eine kleine Hunderasse und wenn ihr das so eurem Vermieter erzählt, vielleicht sogar noch Bilder der Rasse zeigt (kennt ja schliesslich nicht jeder die Rasse) wird er sicher zustimmen. Die meisten Vermieter wollen durch diese Regelung nur sicherstellen das nicht gewisse Rassen gehalten werden bzw. die Leute nicht ettliche Hunde in kleinen Wohnungen halten. Wenn er zustimmt solltet ihr euch das auch schriftlich geben lassen...nur so zur Sicherheit, man weiß ja nie was mal so alles passieren kann! Lg und viel Glück!

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