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Sind Soldaten Mehrwertsteuerfrei?

Hallo,

ein Kunde will bei uns Ware kaufen. Nun hat er ein Formular rüber geschickt das er keine MWST Zahlen muss. Sein Wohnsitz ist in Belgien und ist auch Soldat da. Ist aber ein Deutscher.

Update:

@pebunga

du weißt garnicht wie die Kunden heute drauf sind. Wenn das immer alles so einfach wäre, hätte ich nicht hier gefragt

Update 2:

ich weiß z.b das Soldaten eine Befreiung haben vom Medikamenten und Bandagen. Ich weiß aber nicht in Elektrosachen.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt die Möglichkeit das wenn man die Sachen ausführt keine Umsatzsteuer beahlen muss.

    Frage doch mal deinen Steuerberater, der sollte das wissen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde sagen,wer in Deutschland einkauft hat auch deutsche mehrwertsteuer zu bezahlen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann soll er sich die eben rückerstatten lassen. Das ist doch nicht Euer Problem. Einen Quittungsbeleg mitgeben, das wars.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es an eine Privatperson in der EU geht wird der normale Mehrwertsteuersatz verrechnet.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ...also, Johnny, tut mir leid, dass ich hier schon wieder n bissel was dagegen habe.

    Was du sagst, betrifft Unternehmer, siehe §§ 6a, §4 Nr. 1b) UStG. Ein Soldat ist aber keiner.

    Deshalb gilt bei ihm § 3c, der "Versandhausparagraph". Dazu noch § 1 (1) Nr. 1 UStG und keine Befreiung nach § 4, und schon ist die gaaaaaaanz normale Steuerpflicht gebacken.

    Nachtrag: An der Grenze Deutschland-Belgien gibt es keinen Zoll und eine "Ausfuhr" ist es auch nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    als Soldat bekommt er wie Du sagtst vom Bund manche Sachen gestellt wie z.B. Verbandsmaterial. Aber für alles anderen Sachen bezahlt er die MwSt. wie alle anderen auch. also schreibe Ihm die Rechnung wie gewohnt. Und weise die MwSt. auch wie gewohnt aus. wenn er in Belgien die Möglichkeit hat sich die MwSt. auszahlen zulassen soll er es versuchen ansonsten gilt wie für alle das er den Entbetrag zu zahlen hat in dem die MwSt. enthalten ist.

    Denn Du hast auch bestimmt andere Kunden die nicht Vorsteuer abzugsfähig sind. Netter Versuch von dem Burschen. Nur wäre ich vorsichtig nicht das Du Deinem Geld noch nachlaufen musst.

    Lg. Ralf

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Ganze hat mit dem Thema "Soldat" nichts zu tun sondern gilt für alle Personen die im Ausland Ihren Wohnsitz haben.

    An der Grenze muss er die Ware am Zoll offiziell ausführen und bekommt dann dort eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll mit Zollstempel. Diese Bestätigung vom Zoll muss er Dir zuschicken oder beim nächsten Besuch vorlegen. Erst bei Vorlage dieser Ausfuhrbescheinigung solltest Du ihm die 19% Umsatzsteuer auszahlen.

    Die Bestätigung vom Zoll behälst Du und gibst sie Deinem Steuerberater der das dann entsprechend bucht.

    Wie gesagt: möglich ist das für alle Menschen mit Wohnsitz im Ausland - hat auch nichts mit EU zu tun - nicht nur für Soldaten. Wird aber nur sehr selten gemacht, da der USt-Satz in unserem Land (man mag das kaum glauben) im Vergleich zu den anderen Ländern eher gering ist.

    @Buko: Du hast ja Recht, ein bisschen. Thema verfehlt! Was ich geschrieben habe betrifft das Drittland, aber Belgien gehört nun mal zur EU und von daher keine Steuerbefreiung. Auch nicht für Soldaten!

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