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Wem gehört die Perle in der Auster, wenn die Rechnung im Restaurant noch nicht beglichen wurde?
10 Antworten
- rio-blancoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Zum Ãbergang des Eigentums ist die Einigung also ein Vertrag und die Ãbergabe notwendig. Mit der Bestellung wird der Vertrag geschlossen, wenn der Kellner Dir die Speisen auf den erfolgt die Ãbergabe. Die Austern sind in Dein Eigentum übergegangen. Du schuldest nur noch den Kaufpreis. Den muÃt Du allerdings bezahlen, sonst kann der Wirt Wandelung und damit die Rückgabe der Auster inklusive Perle verlanden.
- Gewitterhexe .Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Frage ist nicht wem, sondern wohin. Ich würde sie unter die Zunge klemmen, da fällt sie am wenigsten auf.
- vor 1 Jahrzehnt
Dem der sie findet wenn das Essen auf dem tisch kommt ist es deines
auch wenn noch nicht bezahlt worden ist !
Meine Meinung
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dem Wirt.
- vor 1 Jahrzehnt
Pfeif auf die Rechtslage .....steck sie ein und freu dich !!
Das Restaurant kann sich grundsätzlich auch freuen, dass keine gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind..........*würgächz*...
Philosophisch betrachtet gehört sie niemandem :)
- reGnauLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich finde, sie sollte demjenigen gehören, der keine Perlen vor die Säue wirft.
- savageLv 7vor 1 Jahrzehnt
dem, der sie zuerst verschluckt hat. sagt natürlich jeder, dass er es nicht war. dann wird es schwierig. quarantäne bis zum nächsten stuhlgang....uuuppps..
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mir, ich hab sie letztens da vergesssen ;-)