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Muß man für einen Internet fähigen Kühlschrank GEZ bezahlen ?

LG Electronics will im Herbst einen internetfähigen Kühlschrank auf den Markt bringen. Der 750-Liter-Kühlschrank wird mit einem 15 Zoll großen LCD-Bildschirm ausgestattet sein und bietet laut LG Modem und LAN-Port. Es soll auch möglich sein, andere Geräte wie Mikrowelle oder Waschmaschine anzuschließen.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, muss man, wie etwa auch für einen Computer (GEZ-"Argument": Radiosendungen via Internet). Aber da Du Dein Radio sicher eh schon angemeldet hast, fällt das weg - man muss pro Haushalt nur für einmal für Rundfunkempfang blechen (Ausnahme: Bei den Eltern wohnende Erwachsene mit eigenem Einkommen).

    @Flüsterer: Hey, cool - gilt das auch für PCs?

    Hierzu nochmal:

    Das Urteil kam vom Verwaltungsgericht Koblenz.

    Das Verwaltungsgericht Ansbach denkt da anders:

    http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/documents/08-00...

    Muss wohl erst vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Ich hoffe, sie schliessen sich da dem Koblenzer Urteil an!

    @HeinzW:

    Ein PC genügt, um GEZ-pflichtig zu werden. Seit 2006 kassiert die GEZ von jedem Unternehmen einmal die "Radio-Gebühr" (TV haben sie damals noch nicht gewagt...), weil die dortigen PCs potenziell das Radioprogramm empfangen können - ganz egal, ob das genutzt wird oder nicht. Dass Freiberufler und Selbständige allein schon deshalb einen PC haben *müssen*, weil die Steuererklärungen digital abgegeben werden müssen, und daher gar keine keine Wahl haben, ob sie sich ein "Rundfunkempfangsgerät" ins Büro stellen oder nicht, interessierte die GEZ nicht.

    Auf der mangelnden Wahlfreiheit basiert das Koblenzer Urteil, das den reinen PC-Betrieb GEZ-frei stellt. Für das Ansbacher Gericht wiederum spielte das keine Rolle.

    Meine Meinung: Schafft diese GEZ mit ihren "Inspektoren" endlich ab und finanziert die öffentlich rechtliche Berichterstattung mit einer "Mediensteuer", die prozentual von der Lohn-/Einkommensteuer gerechnet wird. Geringverdiener und Leute mit Handicap werden davon befreit, hohe und höchste Einkommen zahlen etwas mehr. Dass jemand gar kein Empfangsgerät hat, ist heute sowieso die grosse Ausnahme - und sei es der Radiowecker, das Handy oder der MP3-Player. Oder eben Radio, PC und TV. Das ist anders als in den Gründerzeiten des Rundfunks Anfang des letzten Jahrhunderts - da machte individuelle Gebührenerhebung noch Sinn. Heute ist das Nonsens!

  • Wenn man bereits GEZ zahlt, dann nicht, denn zwei Mal kassieren gibt's sicher nicht!

    Alerdings kann es sein, dass dieses Gerät GEZ-pflichtig sein kann,

    das erinnert mich an einen Studenten, der kein Radio und kein TV in

    seiner Studentenbude hatte, wohl aber drahtlosen Internetanschluss.

    Ein Kontrollbesuch der zuständigen Damen und Herren hat jedoch

    ergeben, dass dieser Laptop imstande ist, Radio und Fernsehen zu

    empfangen und somit GEZ-pflichtig ist, selbst wenn der Student nur

    Unterlagen für sein Studium benötigt.

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht ein Laptop oder ein PC allein

    reicht, um GEZ zu rechtfertigen, da ja auch bereits die Anwesenheit

    eines Radios oder Fernsehers genügt, selbst wenn diese gar nicht betriebsbereit sind, glaube ich, dass auch da die GEZ-Pflicht greift.

    Wie auch immer, es gibt da die unterschiedlichsten Ansichten und

    Erkenntnisse, darum ist es auch sehr schwer, hier Genaueres zu

    bringen, ohne den wirklichen Wahrheitsgehalt zu kennen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nö.

    wenn du schon für TV oder Radio GEZ zahlst nicht.

    Du zahlst nur für ein Gerät meine ich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn du hörst, wie sich Käse und Wurst plötzlich über ihr Verfalls-

    datum unterhalten und die Kaffesahne zu singen anfängt. ;-)

    Ansonsten gibt es inzwischen ein Grunsatzurteil, wonach für Geräte die

    vordergründig einen anderen Zweck haben als Rundfunkgeräte, keine

    GEZ bezahlt werden brauch, da es sich lediglich um eine Zusatzfunktion

    handelt, die nicht zwangsläufig genutzt wird.

    Quelle(n): Sächsische Zeitung von heute (07.10.08)
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, muß man leider !

    Das war die schlechte Nachricht.

    Die gute Nachricht :

    Erst, wenn man damit auch den Garten umgraben kann !

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Machst Du einfach F(ok)SK = Freiwillige (Kosten) Selbst Kontrolle : -mittels diverser kostenloser Apps den Radioempfang am telephone sperren. -Internetwebstick auf Pre-Paid paintings (Fersehen zieht ganz schön viel mb,deutsches bleibt bei mir generell aus). und läßt es darauf ankommen : -freiwillig zahle Ich nichts,für etwas substitute into Ich gar nicht nutze..abbrummen im Knast gerne,ersatzweise..wenn die Saubande es darauf ankommen lassen will..aber publik machen inklusive..wenn es soweit ist !!-

  • vor 6 Jahren

    Der beste Weg, um schnell Geld im Internet , ohne ins Schwitzen zu verdienen, ist dies http://umfragen.vorschlag.net/

    In pratice Sie einfach ein paar Fragen beantworten für ein paar Minuten am Tag, und Sie bezahlt

  • SinaT
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Interessant wird das ganze doch erst, wenn man damit auch clevern kann! :-))

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