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Unvollständiger Verpackungsinhalt - erst zu Hause bemerkt. Umtauschrecht?

Zu Hause beim Auspacken eines gekauften Elektorgerätes hat sich herausgestellt, dass lediglich das Netzteil und die Gebrauchsanweisung in der Schachtel enthalten waren; das eigentliche Gerät fehlte.

Erst beim Auspacken war mit dann auch aufgefallen, dass die Schachtel mit keinen Klebesiegel verschlossen war (also möglicherweise gar nicht mehr Originalverpackt war?).

Nun habe ich Angst, dass ich das unvollständige Gerät nicht durch ein vollständiges, ordentliches Gerät getausch bekomme, weil ich den Mangel erst zu Hause bemerkt habe.

Steht mir das Recht auf ein vollständiges Gerät zu, wenn ich den Sachverhalt einen Tag später im Geschäft reklamiere?

Update:

Ergebnis:

Umtausch gegen ein vollständiges Gerät verlief ohne Probleme in freundlicher Atmosphäre.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich hast du einen Anspruch darauf, deine Ware vollständig zu erhalten. Ein seriöser Händler wird dabei auch keine Schwierigkeiten machen.

    Denkbar ist, dass du die Verpackung eines Ausstellungsgeräts erwischt hast und das eigentliche Gerät halt noch im Regal lag. Wenn der Laden nur halbwegs gut organisiert ist, hat die Verpackung eine entsprechende Kennzeichnung (wenn er wirklich gut organisiert wäre, läge die Verpackung nicht im Verkaufsraum aus).

    Geh zum Laden und erkläre denen freundlich dein Problem. Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten geben, lass dich nicht abwimmeln, sondern versuche den Geschäftsführer oder Filialleiter zu sprechen. Falls das auch nichts bringt und es sich um eine Kette handelt, kannst du dich auch noch an die Unternehmenszentrale wenden.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung - ich habe erst kürzlich ein fehlendes Zubehörteil problemlos nachgeliefert bekommen.
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich hast du ein gesetzliches Anrecht auf vollständige Ware, wenn du sie als vollständig bezahlt hast.

    Dein Problem ist, die Unvollständigkeit beweisen zu müssen!

    Wenn das Fehlen nicht offensichtlich war (z.B. durch Sichtung oder am Gewicht feststellbar), kannst du die Unvollständigkeit erst beim Auspacken zu Hause feststellen.

    Wenn man dir vorwerfen sollte, die Verpackung nicht überprüft zu haben, kannst du den Vorwurf zurückgeben: Das Geschäft hat es ja auch nicht getan! Zudem ist es verboten, Packungen aufzureißen ("Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf!")

    Nachdem du es versäumt hast, den Verkäufer im Laden dazu aufzufordern, hast du ein Problem mit der Beweisführung. Das Gerät könnte dir ja schließlich auch beim Auspacken heruntergefallen und kaputt gegangen sein ...

    Aber ich denke mal, das Geschäft möchte dich als Kunden behalten und wird dir das Gerät aus Kulanz ersetzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Genau das ist der Grund, warum ich immer im Laden prüfe, ob alles dabei ist, auch wenn es den Verkäufer noch so nervt!!!! Ich hatte auch mal ein Gerät gekauft, dabei fehlte ein Teil und ich hatte ganz schön Theater, das zu bekommen nachträglich!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gute Frage!

    Man kann ja nicht beweisen, dass man das eigentliche Gerät nicht Zuhause liegen hat.

    Ich fürchte, das es auf die Kulanz des Geschäftes ankommt.

    Möglicherweise hat das die Auflage, dass seine Mitarbeiter an der Kasse selber kontrollieren, ob alles in Ordnung ist (Sonst könnte man ja ein teureres Gerät in den Billigkarton packen und so einen Betrug durchführen. Das wird doch eigentlich immer kontrolliert?!) Dann wäre es wohl wahrscheinlich, dass der Mitarbeiter eins auf den Deckel bekommt.

    Bin aber mal gespannt.

    Bitte trag es nach, was daraus geworden ist. Interessiert mich sehr!

    *Daumen drück*

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also wenn Du das zurückgeben willst, solltest Du das so schnell wie möglich machen, am besten gleich nach dem Kauf und dann reklamieren, dass Du Zuhause bemerkt hast, dass die Verpackung nicht mehr original ist und der Inhalt nicht mehr vollständig war.

    Aber für die Zukunft immer merken, vorher begutachten und schauen ob wirklich alles drinnen ist.

    Wenn es nicht gleich geht, dann mach das unmittelbar nach dem Kauf im Geschäft, denn dann sehen alle, dass Du nachsiehst.

    So kannst Du gleich reklamieren.

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